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   OLG Jena, 30.04.2020 - 1 Ws 146/20   

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https://dejure.org/2020,14587
OLG Jena, 30.04.2020 - 1 Ws 146/20 (https://dejure.org/2020,14587)
OLG Jena, Entscheidung vom 30.04.2020 - 1 Ws 146/20 (https://dejure.org/2020,14587)
OLG Jena, Entscheidung vom 30. April 2020 - 1 Ws 146/20 (https://dejure.org/2020,14587)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Haftbeschwerde, dringender Tatverdacht, abgeschlossene Hauptverhandlung, Haftfortdauer, schicksalhaftes Ereignis, Corona-Pandemie

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 112 Abs 1 StPO, § 121 Abs 1 StPO
    Untersuchungshaft: Haftfortdauer aufgrund pandemiebedingter Verschiebung von Hauptverhandlungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Beschleunigung von Haftsachen angesichts der Covid-19-Pandemie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    U-Haft: Totschlagargument Corona-Virus - "…. in den Bereich der Geschmacklosigkeit"

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verfahrensverzögerungen durch die Corona-Pandemie und die Rechtfertigung der Haftfortdauer ... - Corona-Virus

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Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Jena, 29.11.2010 - 1 Ws 457/10

    Untersuchungshaft: Haftfortdauer wegen Wiederholungsgefahr bei schwerwiegenden

    Auszug aus OLG Jena, 30.04.2020 - 1 Ws 146/20
    Je größer die Straferwartung ist, desto weniger Gewicht ist auf weitere Umstände zu legen (vgl. Senat, Beschl. v. 29.11.2010, 1 Ws 457/10, Rn. 14, juris).
  • OLG Brandenburg, 31.05.2000 - 2 Ws 152/00

    Überprüfung des Tatverdachts nach Erlass eines Urteils

    Auszug aus OLG Jena, 30.04.2020 - 1 Ws 146/20
    Die Bewertung des dringenden Tatverdachts, die das erkennende Gericht während laufender bzw. - wie hier - aufgrund bereits (durch Urteil) abgeschlossener Hauptverhandlung vornimmt, unterliegt im Haftbeschwerdeverfahren nur in eingeschränktem Umfang der Überprüfung durch das Beschwerdegericht (vgl. BGH NJW 2017, 341; ferner BGH NStZ-RR 2013, 16; BGH NStZ-RR 2013, 86; BGH StV 2000, 505; Senat, Beschl. v. 08.05.2014, 1 Ws 176/14, m. w. N., bei juris).
  • BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug

    Auszug aus OLG Jena, 30.04.2020 - 1 Ws 146/20
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 22.01.2014, Az. 2 BvR 2248/13, 2 BvR 2301/13, bei juris) setzt das verfassungsrechtliche Erfordernis der Verhältnismäßigkeit des Grundrechtseingriffs der Dauer der Untersuchungshaft unabhängig von der Straferwartung in dem zu sichernden Verfahren eine weitere Grenze, die mit dem verfassungsrechtlich in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG verankerten Beschleunigungsgrundsatz in Zusammenhang steht (vgl. BVerfGE 20, 45, 49; 53, 152, 158).
  • BGH, 08.10.2012 - StB 9/12

    Fortdauer der Untersuchungshaft; Verbrechen gegen die Menschlichkeit;

    Auszug aus OLG Jena, 30.04.2020 - 1 Ws 146/20
    Die Bewertung des dringenden Tatverdachts, die das erkennende Gericht während laufender bzw. - wie hier - aufgrund bereits (durch Urteil) abgeschlossener Hauptverhandlung vornimmt, unterliegt im Haftbeschwerdeverfahren nur in eingeschränktem Umfang der Überprüfung durch das Beschwerdegericht (vgl. BGH NJW 2017, 341; ferner BGH NStZ-RR 2013, 16; BGH NStZ-RR 2013, 86; BGH StV 2000, 505; Senat, Beschl. v. 08.05.2014, 1 Ws 176/14, m. w. N., bei juris).
  • BVerfG, 23.01.2019 - 2 BvR 2429/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Begründungstiefe der

    Auszug aus OLG Jena, 30.04.2020 - 1 Ws 146/20
    Hierzu hat der Senat in jüngster Vergangenheit - u. a. mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtfertigung der Haftfortdauer bei Verfahrensverzögerungen durch unvorhersehbare, schicksalhafte Ereignisse (vgl. etwa BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 23.01.2019, 2 BvR 2429/18, juris) - bereits mehrfach entschieden, dass eine aus der pandemiebedingten Verschiebung von Hauptverhandlungen resultierende Verlängerung der Untersuchungshaft, die auf ein außerhalb der Sphäre der Justiz liegendes schicksalhaftes Ereignis zurückgeht, von den Betroffenen in gewissen Grenzen hinzunehmen ist (u. a. Beschl. v. 20.03.2020, Az. 1 Ws 77/20, u. v. 08.04.2020, 1 Ws 109/20).
  • BGH, 29.09.2016 - StB 30/16

    Dringender Tatverdacht wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung

    Auszug aus OLG Jena, 30.04.2020 - 1 Ws 146/20
    Die Bewertung des dringenden Tatverdachts, die das erkennende Gericht während laufender bzw. - wie hier - aufgrund bereits (durch Urteil) abgeschlossener Hauptverhandlung vornimmt, unterliegt im Haftbeschwerdeverfahren nur in eingeschränktem Umfang der Überprüfung durch das Beschwerdegericht (vgl. BGH NJW 2017, 341; ferner BGH NStZ-RR 2013, 16; BGH NStZ-RR 2013, 86; BGH StV 2000, 505; Senat, Beschl. v. 08.05.2014, 1 Ws 176/14, m. w. N., bei juris).
  • OLG Jena, 08.05.2014 - 1 Ws 176/14

    Untersuchungshaft: Anforderungen an eine Fortdauerentscheidung während laufender

    Auszug aus OLG Jena, 30.04.2020 - 1 Ws 146/20
    Die Bewertung des dringenden Tatverdachts, die das erkennende Gericht während laufender bzw. - wie hier - aufgrund bereits (durch Urteil) abgeschlossener Hauptverhandlung vornimmt, unterliegt im Haftbeschwerdeverfahren nur in eingeschränktem Umfang der Überprüfung durch das Beschwerdegericht (vgl. BGH NJW 2017, 341; ferner BGH NStZ-RR 2013, 16; BGH NStZ-RR 2013, 86; BGH StV 2000, 505; Senat, Beschl. v. 08.05.2014, 1 Ws 176/14, m. w. N., bei juris).
  • OLG Jena, 23.01.2019 - 1 Ws 13/19
    Auszug aus OLG Jena, 30.04.2020 - 1 Ws 146/20
    Von dem Beschuldigten nicht zu vertretende, sachlich nicht gerechtfertigte und vermeidbare Verfahrensverzögerungen stehen daher regelmäßig einer weiteren Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft entgegen (BVerfG, a. a. O.; Senat, Beschluss vom 23.01.2019, 1 Ws 13/19, Rn. 17 juris).
  • BVerfG, 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05

    Freiheit der Person; Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Untersuchungshaft über

    Auszug aus OLG Jena, 30.04.2020 - 1 Ws 146/20
    Sie beseitigt indessen nicht die Existenz des angegriffenen Urteils und damit den Umstand, dass auf der Grundlage eines gerichtlichen Verfahrens bereits ein Schuldnachweis gelungen ist (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 29.12.2005, 2 BvR 2057/05, juris).
  • BVerfG, 22.01.2014 - 2 BvR 2248/13

    Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Unschuldsvermutung;

    Auszug aus OLG Jena, 30.04.2020 - 1 Ws 146/20
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 22.01.2014, Az. 2 BvR 2248/13, 2 BvR 2301/13, bei juris) setzt das verfassungsrechtliche Erfordernis der Verhältnismäßigkeit des Grundrechtseingriffs der Dauer der Untersuchungshaft unabhängig von der Straferwartung in dem zu sichernden Verfahren eine weitere Grenze, die mit dem verfassungsrechtlich in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG verankerten Beschleunigungsgrundsatz in Zusammenhang steht (vgl. BVerfGE 20, 45, 49; 53, 152, 158).
  • BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66

    Kommando 1005

  • OLG Hamm, 05.06.2008 - 3 Ws 220/08

    Prüfungsumfang des Beschwerdegerichts bei Haftbeschwerde nach Urteilsverkündung

  • OLG Jena, 08.04.2020 - 1 Ws 109/20

    Begriff des Missbrauchs der durch das Verfahren begründeten Abhängigkeit im Sinne

  • OLG Karlsruhe, 30.03.2020 - HEs 1 Ws 84/20

    Fortdauer der Untersuchungshaft wegen coronabedingter Aussetzung einer begonnenen

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