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   OLG Jena, 30.07.2021 - 4 U 1149/20   

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https://dejure.org/2021,39286
OLG Jena, 30.07.2021 - 4 U 1149/20 (https://dejure.org/2021,39286)
OLG Jena, Entscheidung vom 30.07.2021 - 4 U 1149/20 (https://dejure.org/2021,39286)
OLG Jena, Entscheidung vom 30. Juli 2021 - 4 U 1149/20 (https://dejure.org/2021,39286)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 1 VVG, § 186 VVG, § 1 Nr 4 AUB, § 16 AUB, § 20 Abs 1 Nr 1 Buchst a AUB
    Anforderungen an die ärztliche Invaliditätsfeststellung bei einem Versicherungsfall in der privaten Unfallversicherung

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Unfallversicherung - Anforderungen an ärztliche Invaliditätsfeststellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 186 ; AUB
    Passivlegitimation des gem. AUB mit der Schadensbearbeitung Beauftragen; Inhaltliche Anforderungen an die ärztliche Invaliditätsfeststellung; Vernehmung des ausstellenden Arztes als Zeuge zur Auslegung der Invaliditätsfeststellung; Folgen einer späten Belehrung über die ...

  • rechtsportal.de

    VVG § 186 ; AUB
    Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung; Versäumung der Invaliditätsfeststellungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.03.2007 - IV ZR 137/06

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Invaliditätsleistungen in der privaten

    Auszug aus OLG Jena, 30.07.2021 - 4 U 1149/20
    b) Hinsichtlich der Beklagten zu 2 fehlt es an der Anspruchsvoraussetzung (BGH, Urteil vom 07. März 2007 - IV ZR 137/06 -, Rn. 9, juris) einer innerhalb von 18 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellten Invalidität (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b AUB, § 186 VVG), worauf sich die Beklagte zu 2 berufen kann (§ 186 VVG).
  • LG Erfurt, 09.12.2021 - 8 O 53/21

    Anspruch auf Invaliditätsleistungen aus einer Unfallversicherung

    Für eine nachträgliche "Heilung" bedarf es in jedem Fall - spätestens im Zuge des Prozesses - der Nachreichung einer zureichenden ärztlichen Bescheinigung (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 30. Juli 2021 - 4 U 1149/20, juris Rn. 37).
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