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   OLG Jena, 30.10.2014 - 1 U 862/12   

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https://dejure.org/2014,60203
OLG Jena, 30.10.2014 - 1 U 862/12 (https://dejure.org/2014,60203)
OLG Jena, Entscheidung vom 30.10.2014 - 1 U 862/12 (https://dejure.org/2014,60203)
OLG Jena, Entscheidung vom 30. Oktober 2014 - 1 U 862/12 (https://dejure.org/2014,60203)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • RA Kotz

    Fahrzeugkaufvertrag - Arglistiges Verschweigen eines Mangels und Gewährleistungsausschluss

  • RA Kotz

    Fahrzeugkaufvertrag - arglistiges Verschweigen eines Mangels

  • Justiz Thüringen

    § 280 Abs 1 BGB, § 281 Abs 1 S 1 BGB, § 434 Abs 1 S 2 BGB, § 437 Nr 3 BGB, § 440 BGB
    Fahrzeugkaufvertrag: Arglistiges Verschweigen eines Mangels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Fahrzeugkaufvertrag: Arglistiges Verschweigen eines Mangels

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.03.2012 - V ZR 18/11

    Haftungsausschluss beim Grundstückskauf: Arglistiges Verschweigen eines Mangels

    Auszug aus OLG Jena, 30.10.2014 - 1 U 862/12
    Arglist i.S.d. § 444 BGB setzt zumindest Eventualvorsatz voraus (vgl. etwa BGH, Urteil vom 15.06.2012 - V ZR 198/11); leichtfertige oder grobe Unkenntnis genügt dagegen nicht (vgl. BGH Urteil vom 16.03.2005 - V ZR 18/11).
  • BGH, 07.03.2003 - V ZR 437/01

    Begriff der Arglist

    Auszug aus OLG Jena, 30.10.2014 - 1 U 862/12
    Ein arglistiges Verschweigen ist danach gegeben, wenn der Verkäufer den Mangel kennt oder ihn zumindest für möglich hält und zugleich weiß oder doch damit rechnet oder billigend in Kauf nimmt, dass der Käufer den Mangel nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (vgl. BGH, Urteil vom 10.06.1983 - V ZR 592/81; Urteil vom 07.03.2003 - V ZR 437/01).
  • BGH, 15.06.2012 - V ZR 198/11

    Mängelhaftung des Grundstücksverkäufers: Anspruchsausschließende Käuferkenntnis

    Auszug aus OLG Jena, 30.10.2014 - 1 U 862/12
    Arglist i.S.d. § 444 BGB setzt zumindest Eventualvorsatz voraus (vgl. etwa BGH, Urteil vom 15.06.2012 - V ZR 198/11); leichtfertige oder grobe Unkenntnis genügt dagegen nicht (vgl. BGH Urteil vom 16.03.2005 - V ZR 18/11).
  • BVerfG, 03.03.2015 - 1 BvR 3271/14

    Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz in seiner Ausprägung als Verbot

    Das Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts vom 30. Oktober 2014 - 1 U 862/12 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes.
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