Rechtsprechung
OLG Jena, 31.01.1996 - 1 Ws 17/96 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,12477) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 369 Abs. 3
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Celle, 24.05.1963 - 3 Ws 267/63
Auszug aus OLG Jena, 31.01.1996 - 1 Ws 17/96
Zwar kann die Rüge, vom Termin der Beweisaufnahme nicht benachrichtigt worden zu sein, verwirkt werden, wenn der Verurteilte seine Beanstandung nicht sofort nach Erhalt von Abschriften des Vernehmungsprotokolls, sondern erst nach Erlaß des Beschlusses nach § 370 StPO vorbringt (so insbesondere OLG Celle, NJW 1963, 2041).Das Unterlassen der Benachrichtigung vom Termin der ergänzenden Beweisaufnahme führt zwingend zur Aufhebung von Ziffer 1 des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückverweisung der Sache in diesem Umfang an das Landgericht Mühlhausen (…vgl. LR-Gössel, a.a.O., § 370 Rn. 50; OLG Celle, NJW 1962, 1073 und NJW 1963, 2041;… OLG Düsseldorf, a.a.O.).