Rechtsprechung
OLG Jena, 31.07.2018 - 6 W 14/16 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- erbrechtsiegen.de
Testamentsauslegung bei Verwendung rechtlicher Fachbegriffe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FGPrax 2018, 227
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (10)
- OLG Brandenburg, 19.03.1998 - 10 Wx 7/97
Weitere Beschwerde in einem Erbscheinverfahren; Anzuwendendes Recht bei einer …
Auszug aus OLG Jena, 31.07.2018 - 6 W 14/16
Nach der deshalb stets erforderlichen interlokalen Vorprüfung richtet sich die Rechtslage von Todes wegen nach einem deutschen Erblasser nach den Bestimmungen derjenigen Teilrechtsordnung, deren räumlichem Geltungsbereich der Erblasser durch seinen gewöhnlichen Aufenthalt angehörte (Brandenburgisches OLG, Beschluss v. 19.03.1998, 10 Wx 7/97, juris Rz. 39 m.w.N.).Da die sechswöchige Ausschlagungsfrist des § 1944 Abs. 1 BGB für den Nacherben nach § 2139 BGB i.V.m. § 1944 Abs. 2 BGB erst mit der Kenntnis vom Nacherbfall beginnt (BayObLGZ 1966, 271, 274; Brandenburgisches OLG, Beschluss v. 19.03.1998, 10 Wx 7/97, Rz. 64 nach juris), sind beide Ausschlagungserklärungen rechtzeitig erfolgt.
- BayObLG, 10.12.2003 - 1Z BR 71/03
Auswirkungen der Formnichtigkeit nicht unterschriebenen …
Auszug aus OLG Jena, 31.07.2018 - 6 W 14/16
Entscheidend ist, was der Erblasser mit seinen Worten sagen wollte und nicht, was er nach objektiven Maßstäben gesagt hat (BGHZ 86, 41, 45f.; BayObLG NJW-RR 2004, 939; FamRZ 1986, 835). - BayObLG, 09.12.1985 - BReg. 1 Z 90/85
Auslegung eines Testamentszusatzes; Gesonderte Unterzeichnung nachträglicher …
Auszug aus OLG Jena, 31.07.2018 - 6 W 14/16
Entscheidend ist, was der Erblasser mit seinen Worten sagen wollte und nicht, was er nach objektiven Maßstäben gesagt hat (BGHZ 86, 41, 45f.; BayObLG NJW-RR 2004, 939; FamRZ 1986, 835).
- BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63
Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses
Auszug aus OLG Jena, 31.07.2018 - 6 W 14/16
Eine "Unrichtigkeit" im Sinne des § 2361 BGB liegt schon dann vor, wenn die Überzeugung des Gerichts von der Richtigkeit des Erbscheins so erschüttert ist, dass es jetzt den Erbschein nicht mehr erteilen würde (BGHZ 40, 54; BayObLG FGPrax 2003, 130; OLG Köln Rpfleger 2003, 193). - BGH, 22.09.1982 - IVa ZR 26/81
Möglichkeit des Vorliegens eines Berliner Testaments bei gegenseitiger …
Auszug aus OLG Jena, 31.07.2018 - 6 W 14/16
Dass sie im Entscheidungsfall von juristischen Laien verwandt wurden, führt dazu, dass sich ein vom Wortsinn der Fachbegriffe abweichendes Verständnis nicht grundsätzlich verbietet (BGH NJW 1983, 277, 278; BayObLG … - BayObLG, 21.03.2003 - 1Z BR 75/02
Verweigerung der Einziehung eines Erbscheins - Wirksamkeit eines Testaments bei …
Auszug aus OLG Jena, 31.07.2018 - 6 W 14/16
Eine "Unrichtigkeit" im Sinne des § 2361 BGB liegt schon dann vor, wenn die Überzeugung des Gerichts von der Richtigkeit des Erbscheins so erschüttert ist, dass es jetzt den Erbschein nicht mehr erteilen würde (BGHZ 40, 54; BayObLG FGPrax 2003, 130; OLG Köln Rpfleger 2003, 193). - BayObLG, 05.02.1997 - 1Z BR 180/95
Erbscheineinziehung bei behaupteter Auslegungsalternative - Auslegung des …
Auszug aus OLG Jena, 31.07.2018 - 6 W 14/16
Während der von den Ehegatten wechselseitig verwandte Begriff des "Universalerben" nicht eindeutig ist, da hiermit nur das Fehlen eines Miterben angedeutet wird (BayObLGZ 1997, 59, 65), handelt es sich bei den weiter verwandten Begriffen des bzw. der "Vorerben/in" und der "Nacherben" um Fachbegriffe, die rechtlich eindeutig besetzt sind. - OLG Köln, 27.12.2002 - 2 Wx 36/02
Einziehung eines Erbscheins
Auszug aus OLG Jena, 31.07.2018 - 6 W 14/16
Eine "Unrichtigkeit" im Sinne des § 2361 BGB liegt schon dann vor, wenn die Überzeugung des Gerichts von der Richtigkeit des Erbscheins so erschüttert ist, dass es jetzt den Erbschein nicht mehr erteilen würde (BGHZ 40, 54; BayObLG FGPrax 2003, 130; OLG Köln Rpfleger 2003, 193). - BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81
Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.
Auszug aus OLG Jena, 31.07.2018 - 6 W 14/16
Entscheidend ist, was der Erblasser mit seinen Worten sagen wollte und nicht, was er nach objektiven Maßstäben gesagt hat (BGHZ 86, 41, 45f.; BayObLG NJW-RR 2004, 939; FamRZ 1986, 835). - BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments
Auszug aus OLG Jena, 31.07.2018 - 6 W 14/16
Wenn auch an dem buchstäblichen Sinn des Ausdrucks nicht zu haften ist und sich das Gericht mithin nicht auf die Analyse des Wortlauts beschränken darf, ist sie doch immer der Ausgangspunkt der nach der Ermittlung des wirklichen Erblasserwillens strebenden einfachen (erläuternden) Auslegung (BayObLG NJW 1993, 256, 257).
- OLG Brandenburg, 15.08.2023 - 3 U 204/22
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments bei Tod des Nacherben
Indiz für eine von gemeinschaftlich testierenden Eheleuten gewollte Trennungslösung kann sein, dass der wesentliche Teil des beiderseitigen Vermögens nur von einem Ehegatten stammt und dieser Wert darauf gelegt hat, dass die Substanz seines Vermögens unvermindert auf seine Verwandten oder Drittbenannte übergeht (OLG Schleswig…, Beschluss vom 06.06.2016 - 3 Wx 1/16, BeckRS 2016, 19260 Rn. 31; OLG Jena, Beschluss vom 31.07.2018 - 6 W 14/16, BeckRS 2018, 17321 Rn. 29). - OLG Brandenburg, 20.01.2023 - 3 W 133/22
Voraussetzungen einer Einsetzung als Erbe im Testament; Voraussetzungen der …
Darin liegt ein starkes Indiz dafür, dass die Eheleute keine Vor- und Nacherbschaft im Sinn hatten (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 31.07.2018 - 6 W 14/16, BeckRS 2018, 17321 Rn. 29).