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   OLG Jena, 31.08.2017 - 4 U 820/15   

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https://dejure.org/2017,55487
OLG Jena, 31.08.2017 - 4 U 820/15 (https://dejure.org/2017,55487)
OLG Jena, Entscheidung vom 31.08.2017 - 4 U 820/15 (https://dejure.org/2017,55487)
OLG Jena, Entscheidung vom 31. August 2017 - 4 U 820/15 (https://dejure.org/2017,55487)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 178 VVG, §§ 178 ff VVG, Nr 1.3 AUB 2008, Nr 1.5 AUB 2008, Nr 2.1.1 AUB 2008
    Unfallversicherung: Anforderungen an die Bezeichnung der Invaliditätsursache in den ärztlichen Feststellungen der unfallbedingten Invalidität; Umfang des Versicherungsschutzes für Ertrinkungstod und tauchtypische Gesundheitsschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ärztliche Invaliditätsfeststellung auch bei Nichtangabe von Unfall fristwahrend

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bei privater Unfallversicherung unbedingt Fristen der ärztlichen Feststellung beachten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.06.1977 - IV ZR 128/75

    Feststellung der Eintrittspflicht des Unfallversicherers - Unfall als Ursache für

    Auszug aus OLG Jena, 31.08.2017 - 4 U 820/15
    Im Übrigen stelle nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil v. 22. Juni 1977 - IV ZR 128/75 -, juris) jeder Tod durch Ertrinken einen Unfalltod dar, ohne dass es hierbei auf die Ursachen des Ertrinkens ankäme.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der klägerseits zitierten Entscheidung des BGH vom 22. Juni 1977 (IV ZR 128/75 -, juris), wonach es bei einem Ertrinkungstod nicht auf die Ursachen des Ertrinkens ankommt.

  • BGH, 12.07.2017 - IV ZR 151/15

    Versicherungsschutz gegen Leitungswasser in der Gebäudeversicherung:

    Auszug aus OLG Jena, 31.08.2017 - 4 U 820/15
    Dabei kann Ziffer 1.5, 2. Spiegelstrich, nach der ein Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod unter den Versicherungsschutz fällt, von einem durchschnittlichen Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse bei verständiger Würdigung und Durchsicht und unter Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2017 - IV ZR 151/15 -, juris) nicht berechtigt dahin verstanden werden, dass von vorneherein auch alle Vorgänge versichert wären, die im Zusammenhang mit einem Tauchvorgang zum Ertrinken führen könnten, ohne dass es darauf ankäme, ob das potentiell zum Ertrinken führende Ereignis im Ergebnis tatsächlich zu einer dauernden Gesundheitsschädigung geführt hat.
  • BGH, 06.07.2017 - IX ZB 73/16

    Öffentliche Bekanntmachung der Ablehnung einer Insolvenzverfahrenseröffnung:

    Auszug aus OLG Jena, 31.08.2017 - 4 U 820/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 06. Juli 2017 - IX ZB 73/16 -, juris) greift der Beweis des ersten Anscheins bei typischen Geschehensabläufen ein.
  • BGH, 01.04.2015 - IV ZR 104/13

    Private Unfallversicherung: Bemessung der Invaliditätsleistung bei einer

    Auszug aus OLG Jena, 31.08.2017 - 4 U 820/15
    Gemessen am Zweck der fristgebundenen ärztlichen Feststellung genügt es, wenn diese Feststellung die Ursachen, auf denen der Dauerschaden beruht, so umreißt, dass der Versicherer bei seiner Leistungsprüfung den medizinischen Bereich erkennen kann, auf den sich die Prüfung seiner Leistungsverpflichtung erstrecken muss und vor der späteren Geltendmachung völlig anderer Gebrechen oder Invaliditätsursachen geschützt wird (BGH, Urteil vom 01. April 2015 - IV ZR 104/13, juris).
  • BGH, 23.10.2013 - IV ZR 98/12

    Private Unfallversicherung: Eintrittspflicht bei Tod eines auf Nüsse allergischen

    Auszug aus OLG Jena, 31.08.2017 - 4 U 820/15
    Unter den Begriff "Gesundheitsschädigung" i.S.d. Ziffer 1.3 fällt zudem jede durch Schreck und Panik hervorgerufenen Beeinträchtigung der körperlichen Integrität, ohne dass es zu einer unmittelbaren körperlichen Verletzung gekommen sein muss (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 2013, - IV ZR 98/12, juris).
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