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OLG Köln, 02.05.2014 - 6 U 192/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2
Markenmäßige Benutzung eines geschützten Zeichens durch Benutzung als sog. Google-Ad-Word - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Markenmäßige Benutzung eines geschützten Zeichens durch Benutzung als sog. Google-Ad-Word
Verfahrensgang
- LG Köln, 30.10.2013 - 84 O 173/13
- OLG Köln, 02.05.2014 - 6 U 192/13
Wird zitiert von ... (2)
- LG Köln, 21.07.2015 - 81 O 152/13 Nach OLG Köln Urteil vom 2.05.2014 - 6 U 192/13 - wird eine Beeinträchtigung regelmäßig ausscheiden, wenn die Anzeige in einem von der Trefferliste eindeutig getrennten, entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheint und weder die Marke noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder die unter der Marke angebotenen Produkte enthält.
- LG Hamburg, 24.03.2015 - 312 O 399/14
Unterlassungsanspruch wegen irreführender Werbung, Anspruch auf Erstattung der …
Mit der Klägerin ist davon auszugehen, dass die Bewerbung eines Salzes als "Himalaya Salt" irreführend ist, wenn dieses Salz - wie vorliegend der Fall - nicht im Bereich des Himalaya Hochgebirgemassivs, sondern in einem davon durch eine breite besiedelte Ebene getrennten und deshalb als eigenständiger, deutlich niedrigerer Mittelgebirgszug erscheinende Salt Range abgebaut wird (OLG Köln, Urteil vom 19.04.2013, 6 U 192/13, GRUR 2014, S. 41).
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