Rechtsprechung
OLG Köln, 09.01.2004 - 2 Ws 6/04 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,27472) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Untersuchungshaft; dringender Tatverdacht
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
StPO § 112
Untersuchungshaft; dringender Tatverdacht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einschränkung des Umfangs der Tatverdachtsprüfung durch das Beschwerdegericht nach Beginn der Hauptverhandlung wegen fehlender Bekanntheit der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Köln, 07.01.2009 - 2 Ws 640/08
Zuständigkeit bei Haftentscheidungen außerhalb der Hauptverhandlung
Das Beschwerdegericht kann deshalb in die Haftentscheidung nur eingreifen und diese durch eine abweichende eigene ersetzen, wenn deren Begründung zum dringenden Tatverdacht grobe Fehler aufweist, die es schlechterdings als unvertretbar erscheinen lassen, das Weiterbestehen des dringenden Tatverdachts zu bejahen ( BGH, Beschluss vom 19.12.2003 - StB 21/03 - vom 2.9.2003 - StB 11/03 - Senat , Beschlüsse vom 09.01.2004 - 2 Ws 6/04 -, vom 16.01.2006 - 2 Ws 617/05 - und vom 27.10.2008 - 2 Ws 506/08 - ). - OLG Köln, 18.01.2006 - 2 Ws 617/05
Beschleunigung in Haftsachen - Unzulässigkeit weiträumiger Terminierung bei …
a) Die Haftbeschwerde wurde während laufender Hauptverhandlung erhoben, so dass die hierfür in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (Beschluss vom 19.12.2003 - 2 StE 5/03-5 - = StV 2004, 143) entwickelten besonderen Grundsätze zu beachten sind, denen der Senat folgt (Beschluss vom 09.01.2004 - 2 Ws 6/04 -). - OLG Köln, 07.01.2009 - 2 Ws 641/08
Zuständigkeit bei Haftentscheidungen außerhalb der Hauptverhandlung
Das Beschwerdegericht kann deshalb in die Haftentscheidung nur eingreifen und diese durch eine abweichende eigene ersetzen, wenn deren Begründung zum dringenden Tatverdacht grobe Fehler aufweist, die es schlechterdings als unvertretbar erscheinen lassen, das Weiterbestehen des dringenden Tatverdachts zu bejahen ( BGH, Beschluss vom 19.12.2003 - StB 21/03 - vom 2.9.2003 - StB 11/03 - Senat , Beschlüsse vom 09.01.2004 - 2 Ws 6/04 -, vom 16.01.2006 - 2 Ws 617/05 - und vom 27.10.2008 - 2 Ws 506/08 - ).