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OLG Köln, 09.03.2012 - 6 U 61/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 264 Nr. 2; ZPO § 511 Abs. 1
Zulässigkeit der Änderung der angegriffenen Verletzungsform im Berufungsverfahren nach Klageabweisung hinsichtlich wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit der Änderung der angegriffenen Verletzungsform im Berufungsverfahren nach Klageabweisung hinsichtlich wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche
Verfahrensgang
- LG Köln, 01.03.2011 - 81 O 341/07
- LG Köln, 09.03.2012 - 81 O 341/07
- OLG Köln, 09.03.2012 - 6 U 61/11
- OLG Köln, 11.06.2014 - 17 W 59/14
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Köln, 28.06.2013 - 6 U 183/12
Nachahmung von Keksstangen; "Mikado"
Der Streitgegenstand (prozessuale Anspruch) wird bestimmt durch den Klageantrag, in dem sich die vom Kläger in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und den Lebenssachverhalt (Klagegrund), aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet (BGHZ 154, 342 [347 f.] = GRUR 2003, 716 = WRP 2003, 896 - Reinigungsarbeiten;… BGH, GRUR 2011, 521 = WRP 2011, 878 [Rn. 3] - TÜV I, GRUR 2013, 401 = WRP 2013, 472 [Rn. 18] - Biomineralwasser; Senatsurteil vom 09.03.2012 - 6 U 61/11). - OLG Köln, 22.06.2011 - 6 U 152/10
Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche wegen Herkunftstäuschung; …
Der Umstand, dass sich die Konzerngesellschaft der Beklagten Eden Industries Ltd. vor dem Senat am 13.10.2006 in dem Verfahren 6 U 70/06 = 81 O 33/05 LG Köln durch strafbewehrte Erklärung zur Unterlassung des Vertriebs von Regalen in einer bestimmten auf einer Messe ausgestellten Gestaltung verpflichtet hat, begründete kein schutzwürdiges Vertrauen der nach diesem Termin gegründeten Beklagten, das nunmehr streitbefangene Regalsystem von der Klägerin ungehindert vertreiben zu dürfen - dies um so weniger, als die Klägerin bereits bald darauf gerichtlich gegen zwei Vertriebspartner der Beklagten vorging (diese ist den inzwischen beim Senat zu 6 U 60/11 und zu 6 U 61/11 anhängigen Verfahren Anfang 2008 als Streithelferin beigetreten). - OLG Köln, 11.06.2014 - 17 W 59/14
Anwaltsgebühren bei Inanspruchnahme zweier Beklagter auf Unterlassung
Aufgrund des Urteils des Oberlandesgerichts Köln vom 9. März 2012 - 6 U 61/11 - und des Urteils des Landgerichts Köln vom 1. März 2011 - 81 O 341/07 - sind von der Klägerin an jede Streithelferin je 13.376,22 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 5. März 2011 sowie an jede Streithelferin je 14.742,51 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 22. März 2012 zu zahlen. - OLG Köln, 06.06.2012 - 6 U 60/11
Zulässigkeit einer Klageänderung in der Berufungsinstanz
Während des Rechtsstreits hat die Klägerin im Juni 2008 einen Testkauf bei der in einem Parallelverfahren (81 O 341/07 LG Köln = 6 U 61/11 OLG Köln) in Anspruch genommenen K. GmbH vornehmen lassen und ihren Klageantrag mehrmals neu gefasst.