Rechtsprechung
OLG Köln, 14.11.2018 - 11 U 71/18 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- kanzlei.biz
Zahlung des Kunstwerks auch bei Nichtgefallen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Geltendmachung des Werklohnanspruchs für ein Video anlässlich eines Firmenjubiläums bei Fertigstellung nach der Veranstaltung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Werk kann nicht (mehr) abgenommen werden: Vergütung wird ohne Abnahme fällig!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Bestellte Kunst - "VIP-Clip" des Comedian Jörg Knör muss bezahlt werden
- cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)
Künstlerische Freiheit schlägt auf Werkvertrag durch
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Wer ein Kunstwerk bestellt, muss es grundsätzlich auch dann bezahlen, wenn es ihm nicht gefällt
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Auftraggeber muss bestellten Videoclip des Comedian Jörg Knör auch bei Nichtgefallen bezahlen - Kunstfreiheit gewährleistet künstlerische Gestaltungsfreiheit
- ra-plutte.de (Kurzinformation)
Videoclip muss bei Nichtgefallen bezahlt werden
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Bestellte Kunst: Zahlung auch bei Nichtgefallen
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Bestellte Kunst: Zahlung auch bei Nichtgefallen
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Firma bestellte VIP-Clip für Jubiläumsfeier - Ein Kunstwerk, das dem Besteller nicht gefällt, ist deshalb nicht unbedingt mangelhaft
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Bestellte Kunst - "VIP-Clip" des Comedian Jörg Knör muss bezahlt werden
- kvlegal.de (Kurzinformation)
Kunst bestellt: Zahlen auch bei Nichtgefallen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Bestellter Videoclip muss bezahlt werden, auch wenn er Auftraggeber nicht gefällt
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Bestellte Kunst - VIP-Clip des Comedian Jörg Knör muss bezahlt werden
Verfahrensgang
- LG Köln, 22.03.2018 - 27 O 291/16
- OLG Köln, 14.11.2018 - 11 U 71/18
Wird zitiert von ...
- KG, 19.03.2019 - 21 U 80/18
Zahlungsanspruch für die Produktion eines Imagevideos: Abnahmereife
Hinsichtlich der Auswahl der bestimmungsberechtigten Vertragspartei gilt: Aus dem Umstand, dass der Besteller ein gestalterisches oder sogar künstlerisches Werk in Auftrag gegeben hat, kann sich im Einzelfall ein Gestaltungsspielraum für den Unternehmer ergeben (vgl. OLG Köln, Urteil vom 14. November 2018, 11 U 71/18).Dass insoweit ein nicht zur Disposition der Beklagten stehender künstlerischer Gestaltungsspielraum der Klägerin betroffen wäre (vgl. hierzu OLG Köln, Urteil vom 14. November 2018, 11 U 71/18), ist im vorliegenden Fall nicht ersichtlich.
In jedem Fall muss die Beklagte aber konkret vortragen, in welcher Hinsicht genau sie ihr Leistungsbestimmungsrecht für das Endprodukt ausgeübt hat und welche Vorgaben die Klägerin nicht erfüllt hat (vgl. OLG Köln, Urteil vom 14. November 2018, 11 U 71/18, Rz. 48 ff).
Vielmehr hat sich die Klägerin auf allgemeine Kritik beschränkt, die nicht hinreichend bestimmt war (vgl. OLG Köln, Urteil vom 14. November 2018, 11 U 71/18, Rz. 53).