Rechtsprechung
OLG Köln, 15.05.2009 - I-17 W 81/09 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Terminsgebühr; Telefongespräch
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
RVG; 13; Vorbem. 3 Abs. 3 VV
Terminsgebühr; Telefongespräch - Judicialis
Terminsgebühr; Telefongespräch
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erfallen der Terminsgebühr bei Telefonkontakt der Prozessbevollmächtigten nach Klageerhebung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG § 13; RVG -VV Vorbem. 3 Abs. 3
Erfallen der Terminsgebühr bei Telefonkontakt der Prozessbevollmächtigten nach Klageerhebung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 22.07.2008 - 16 O 316/07
- LG Köln, 09.09.2008 - 16 O 316/07
- LG Köln, 14.11.2008 - 16 O 316/07
- OLG Köln, 15.05.2009 - I-17 W 81/09
Papierfundstellen
- MDR 2009, 1364
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Köln, 28.02.2017 - 12 Ta 314/16
Terminsgebühr bei außergerichtlicher Besprechung
Der Gesetzgeber wollte mit der Möglichkeit des Entstehens einer Terminsgebühr nicht nur für die Wahrnehmung gerichtlicher Termine, sondern auch für außergerichtliche Besprechungen, die auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtet sind, das ernsthafte Bemühen des Prozessbevollmächtigten um einen Abschluss des Verfahrens ohne Beteiligung des Gerichts honorieren und damit zugleich die außergerichtliche Streitbeilegung - auch zur Entlastung der Gerichte - fördern (BT-Drucks. 15/1971, S. 148, 209; BGH, Beschluss vom 27.02.2007, XI ZB 38/05, juris, Rn 8; OLG Köln, Beschluss vom 15.05.2009, 17 W 81/09, juris, Rn 3, m. w. N.).Erledigung kann gerade auch ein vollumfängliches Durchsetzen der Interessen einer Partei in Form einer Antrags- oder Klagerücknahme bzw. hier im Berufungsverfahren einer Berufungsrücknahme sein (…BGH 27.02.2007, a. a. O., zur Berufungsrücknahme; OLG Köln, Beschluss vom 15.05.2009, I-17 W 81/09,17 W 81/09, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 29.04.2005, 14 W 257/05, juris, jeweils zur Klagerücknahme).
Insofern ist ausreichend, aber eben auch erforderlich, dass sich der Gesprächspartner an einer außergerichtlichen Erledigung des Rechtsstreits interessiert zeigt (…BGH 27.02.2007, a. a. O., Rn 10; OLG Köln 15.05.2009, a. a. O., Rn 3 f.).
Es genügt, wenn die Unterredung von einer Seite mit der Zielrichtung der Erledigung des Verfahrens aufgenommen wird und die andere Seite sich hierauf einlässt (OLG Köln 15.05.2009, a. a. O., Rn 3).
Voraussetzung für das Entstehen der Terminsgebühr ist insofern die Bereitschaft des Gesprächspartners, überhaupt in Überlegungen mit dem Ziel einer einvernehmlichen Beendigung des Verfahrens einzutreten (OLG Köln 15.05.2009, a. a. O.).
Insofern kann vorliegend als nicht entscheidungserheblich offen bleiben, ob es zur Bekundung eines solchen Interesses bereits ausreicht, wenn der Gesprächspartner zusagt, den Erledigungsvorschlag des gegnerischen Rechtsanwalts mit seiner Partei besprechen zu wollen (insofern bereits den Anfall einer Terminsgebühr bejahend OLG Koblenz, Beschluss vom 29.04.2005, 14 W 257/05; demgegenüber ohne Hinzutreten weiterer Umstände bei der bloßen Weitergabe einer Information an den Mandaten eine Terminsgebühr ablehnend OLG Köln, Beschluss vom 15.05.2009, 17 W 81/09).
- OLG Köln, 14.05.2012 - 17 W 75/12
Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten; Entstehung der Verhandlungsgebühr bei …
Dabei genügt es, wenn die Unterredung von einer Seite mit dieser Zielrichtung aufgenommen wird und die andere Seite sich hierauf einlässt (SenE v. 15.05.2009 - 17 W 81/09 = AGS 2010, 9ff.).
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