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OLG Köln, 15.08.2014 - 19 U 101/13 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung eines Anlagevermittlers gegenüber einem für ihn tätigen Handelsvertreter wegen der Zeichnung von Beteiligung an geschlossenen Immobilienfonds
- rechtsportal.de
BGB § 280 Abs. 1
Haftung eines Anlagevermittlers gegenüber einem für ihn tätigen Handelsvertreter wegen der Zeichnung von Beteiligung an geschlossenen Immobilienfonds - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Haftung eines Anlagevermittlers gegenüber einem für ihn tätigen Handelsvertreter wegen der Zeichnung von Beteiligung an geschlossenen Immobilienfonds
Verfahrensgang
- LG Bonn, 28.05.2013 - 20 O 14/13
- OLG Köln, 15.08.2014 - 19 U 101/13