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   OLG Köln, 16.03.1988 - 24 U 182/87   

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OLG Köln, 16.03.1988 - 24 U 182/87 (https://dejure.org/1988,2859)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.03.1988 - 24 U 182/87 (https://dejure.org/1988,2859)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. März 1988 - 24 U 182/87 (https://dejure.org/1988,2859)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 2182
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 264/95

    Rüge der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte im

    Deshalb hätten in jedem Falle die §§ 282 Abs. 3, 296 Abs. 3 ZPO den Vorrang (für den Anwendungsbereich des EuGVÜ anderer Ansicht - der Beklagte dürfe bis zur mündlichen Verhandlung zur Hauptsache mit der Zuständigkeitsrüge warten -: OLG Köln NJW 1988, 2182; Geimer, Internationales Zivilprozeßrecht 2. Aufl. Rdnr. 1417; Kropholler, Europäisches Zivilprozeßrecht, 5. Aufl. Art. 18 EuGVÜ Rdnr. 16).
  • BGH, 26.03.1992 - VII ZR 258/91

    Internationale Zuständigkeit bei Werklohnklage nach Einheitskaufrecht

    b) Im Einklang mit dem Willen der Verfasser soll nach überwiegender Ansicht unter der Geltung von Art. 17 Abs. 1 Satz 2 Fall 3 EuGVÜ in der Fassung von 1978 eine wirksame Gerichtsstandsvereinbarung grundsätzlich auch durch Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben zustande kommen können (OLG Köln NJW 1988, 2182; LG Essen RIW 1992, 227, 228 f; LG Münster, RIW 1992, 230; Schmidt, RIW 1992, 173, 177; Kropholler/Pfeifer , Festschrift für Nagel S. 157, 162; Kropholler , Europäisches Zivilprozeßrecht, 3. Aufl. Art. 17 EuGVÜ Rdn. 42; Reithmann/Hausmann , Internationales Vertragsrecht 4. Aufl. Rdn. 1203; Jung , Vereinbarungen über die Internationale Zuständigkeit nach dem EWG-Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommen und nach § 38 Abs. 2 ZPO S. 170 ff; Schack , Internationales Zivilverfahrensrecht Rdn. 470; Kaye , Civil Jurisdiction and Enforcement of Foreign Judgments S. 1062; Wolf/Horn/Lindacher , AGB-Gesetz 2. Aufl. § 2 Anh. Rdn. 92; Ulmer/Brandner/Hensen , AGB-Gesetz 6. Aufl. Anh. § 2 Rdn. 33; zweifelnd Kohler , IPRax 1983, 265, 270 sowie Rosenberg/Schwab , Zivilprozeßrecht 14. Aufl. § 20 VI 3; vgl. auch LG Köln IPRax 1989, 290, 291; Cour d'appel Paris, Entscheidung vom 30. November 1988, Recueil Dalloz Sirey 1989, Inf.

    Nach verbreiteter Ansicht soll eine solche Vereinbarung allerdings nur zulässig sein, wenn der Empfänger nach seinem Wohnsitzrecht damit rechnen mußte, daß sein Schweigen als Einverständnis mit einer in einem Bestätigungsschreiben enthaltenen Gerichtsstandsklausel angesehen wird (OLG Köln NJW 1988, 2182, 2183; OLG Düsseldorf RIW 1990, 577, 579; Reithmann/Hausmann , Internationales Vertragsrecht 4. Aufl. Rdn. 1203; Kropholler , Europäisches Zivilprozeßrecht 3. Aufl. Art. 17 EuGVÜ Rdn. 42; differenzierend Wolf/Horn/Lindacher , AGB-Gesetz 2. Aufl. § 2 Anh. Rdn. 92).

  • OLG Düsseldorf, 16.03.2000 - 6 U 90/99

    Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Ansprüchen eines mit einem ausländischen

    Weder die Bestimmungen des EuGVÜ noch § 281 ZPO, der nur die örtliche und sachliche, nicht jedoch die internationale Zuständigkeit betrifft, erlauben eine grenzüberschreitende Verweisung an ein ausländisches Gericht (vgl. OLG Köln NJW 1988, 2182, 2183; Kropholler, Art. 19 EuGVÜ Rdnr. 2 und Art. 20 EuGVÜ Rdnr. 1; Geimer, IZPR, Rdnrn. 1010 und 1850; Zöller/ Geimer, Art. 20 EuGVÜ Rdnr. 3 und Zöller/Greger, § 281 ZPO Rdnr. 5; Prütting in Münchener Kommentar, § 281 ZPO Rdnr. 5).
  • OLG Stuttgart, 25.11.2002 - 6 U 135/02

    Prüfung der internationalen Zuständigkeit in der Berufungsinstanz; Klage aus

    Es ergibt sich damit eine Abweichung vom bisherigen Recht, wonach die Berufung in Streitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche nicht darauf gestützt werden konnte, dass das Gericht des ersten Rechtszuges seine örtliche Zuständigkeit mit Unrecht angenommen hatte, § 512 a ZPO a.F. Nach allgemeiner Auffassung war bei dieser Rechtslage die internationale Zuständigkeit in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen (BGH NJW 1999, 1395 = MDR 99, 440; BGHZ 98, 263; BGH NJW 1988, 1466; BGHZ 44, 46 = NJW 1965, 1665; einschränkend für den Anwendungsbereich des EuGVÜ - dann nur auf Rüge zu prüfen - OLG Köln NJW 1988, 2182; Schellhammer, ZPO-Reform und Berufung, MDR 2001, 1141, 1146 m.w.N. Rn. 37).
  • OLG Hamm, 10.10.1988 - 2 U 196/87
    Im Rahmen des Art. 54 ist aber anerkannt, daß die Vorschriften des EuGVÜ auch für Zuständigkeitsvereinbarungen gelten, die vor Inkrafttreten des Übereinkommens geschlossen worden sind (EuGH RIW 1980, 285; OLG Köln NJW 1988, 2182; OLG Koblenz RIW 1987, 144/146; Zöller/Geimer, aaO, EuGVU Art. 1 Rn. 1).

    In derartigen Fällen wird die Einbeziehung von Gerichtsstandsklauseln regelmäßig aber bereits an dem Schriftformerfordernis des Art. 17 EuGVÜ scheitern, soweit nicht ein entsprechender Handelsbrauch festgestellt werden kann (vgl. Zöller/Geimer, aaO, EuGVU Art. 17 Rn. 9-11; OLG Köln NJW 1988, 2182).

  • OLG Köln, 15.05.1996 - 27 U 99/95

    Konkludente Annahme eines Angebots nach belgischem Recht

    Nach Artikel 18 EuGVÜ begründet jedoch die rügelose Einlassung des Beklagten die Zuständigkeit des Gerichts (vgl. dazu auch OLG Köln - 24. Zivilsenat - NJW 1988, 2182).
  • BayObLG, 29.06.2001 - 4Z AR 56/01

    Gerichtsstand des Erfüllungsorts des Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ

    Dass die Beklagte die Vereinbarung eines Erfüllungsortes bestreitet, ist bei der Frage der Zuständigkeit ohne Belang, da es im Rahmen von Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ allein auf den unstreitigen Sachverhalt und den streitigen Klagevortrag ankommt (OLG Köln NJW 1988, 2182f) und nach der Erfüllung der tatsächliche Erfüllungsort maßgebend ist, wenn der Gläubiger die Leistung an diesem Ort als vertragsgemäß angenommen hat (Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht, 6. Aufl. EuGVÜ Art. 5 Rn. 23; Musielak/Weth EuGVÜ 2. Aufl. Art. 5 Rn. 7).
  • OLG Hamm, 02.10.1998 - 29 U 212/97
    Die Beklagte hat mit Schriftsatz vom 4.7.1997 auf die Klage erwidert, jedoch erst mit Schriftsatz vom 26.9.1997 die Zuständigkeit gerügt Es kann dahinstehen, ob die zuständigkeitsbegründende Einlassung noch auf Verspätung nach Maßgabe der §§ 282 Abs. 3, 296 Abs. 3 ZPO gestützt werden kann (so die bislang hM, vgl. OLG Düsseldorf, RIW 1990, 689; OLG Frankfurt, RIW 1993, 933; Leipold, IPRax 1982, 222,224; MünchKomm-Gottwald, Schußanhang B.1., EuGVÜ Art. 18 Rz.7; Schack, Internat. Zivilverfahrensrecht, 2.Aufl., Rz.488; aA OLG L3, NJW 1988, 2182, Kropholler, Europ. Zivilprozeßrecht, 5. Aufl., Art. 18 Rz.1), nachdem der BGH zu § 39 ZPO entschieden hat, die Rüge der internationalen Unzuständigkeit könne noch in der mündlichen Verhandlung erhoben werden (BGHZ 134, 127 = NJW 1997, 397; vgl. Anm. Pfeiffer, ZZP 1997, 370).
  • LG Duisburg, 17.04.1996 - 45 (19) O 80/94
    Bedenkenfrei ist jedoch selbst dies nicht, wie sich aus der Entscheidung BGH EuZW 1994, 635 ergibt und wonach in Belgien Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben nicht die Wirkung hat wie in Deutschland und deshalb ein deutscher Handhabung entsprechender internationaler Handelsbrauch nicht ersichtlich ist, Nach OLG Köln, NJW 1988, 2182, kann nach italienischem Recht dem Schweigen im Handelsverkehr, insbesondere dem Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben keine rechtliche Bedeutung zukommen, somit eine Gerichtsstandsvereinbarung nach Artikel 17 Abs. 1 Alternative 3 GVÜ nicht begründen.
  • OLG Stuttgart, 25.11.2002 - 6 U 136/02

    Internationale Zuständigkeit: Klage des deutschen Verbrauchers aus der

    Es ergibt sich damit eine Abweichung vom bisherigen Recht, wonach die Berufung in Streitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche nicht darauf gestützt werden konnte, dass das Gericht des ersten Rechtszuges seine örtliche Zuständigkeit mit Unrecht angenommen hatte, § 512 a ZPO a.F. Nach allgemeiner Auffassung war bei dieser Rechtslage die internationale Zuständigkeit in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen (BGH NJW 1999, 1395 = MDR 99, 440; BGHZ 98, 263; BGH NJW 1988, 1466; BGHZ 44, 46 = NJW 1965, 1665; einschränkend für den Anwendungsbereich des EuGVÜ - dann nur auf Rüge zu prüfen - OLG Köln NJW 1988, 2182; Schellhammer, ZPO-Reform und Berufung, MDR 2001, 1141, 1146 m.w.N. Rn. 37).
  • LG Hamburg, 02.05.2005 - 415 O 184/04
  • OLG Bremen, 11.11.2001 - 2 U 29/01

    Formularmäßige Vereinbarung einer Gerichtsstandsklausel im grenzüberschreitenden

  • LG Hamburg, 02.05.2007 - 415 O 184/05
  • BayObLG, 26.04.2001 - 4Z AR 56/01

    Erfüllungsort, Gerichtsstand des Erfüllungsorts nach EuGVÜ,

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