Rechtsprechung
OLG Köln, 26.06.2003 - 18 U 168/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- gesellschaftsrechtskanzlei.com
Angriffs- und Verteidigungsmittel können selbst geltend gemacht werden, Einlegung von Rechtsmittel durch Nebenintervenienten, Mehrere Gesellschafter der Gesellschaft als notwendige Streitgenossen, Rechte des Nebenintervenienten, Streitgenossen, Streitgenössische ...
- judicialis
AktG § 53a; ; AktG § ... 246; ; AktG § 246 Abs. 4; ; AktG § 248; ; AktG § 248 I 1; ; AktG § 305 V; ; AktG § 306; ; AktG § 407 Abs. 1; ; UmwG §§ 305 ff; ; UmwG § 210; ; ZPO § 5; ; ZPO § 61; ; ZPO § 62; ; ZPO § 69; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 100 I; ; ZPO § 101; ; ZPO § 265; ; ZPO § 529 II; ; ZPO § 538 Abs. 2 Ziffer 3; ; ZPO § 708 Ziff. 10; ; ZPO § 711
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO §§ 61 69 269
Wirkung der Klagerücknahme gegenüber Nebenintervenient - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Teilprivatisierung einer Bank; Bestreiten der verfahrensbeendende Wirkung einer erklärten Klagerücknahme; Wirkung einer streitgenössischen Nebenintervention; Aktienrechtliches Anfechtungsverfahren; Spruchstellenverfahren bei wirksam abgeschlossenem Beherrschungs- oder ...
Verfahrensgang
- LG Bonn, 10.10.2002 - 14 O 152/01
- OLG Köln, 26.06.2003 - 18 U 168/02
Papierfundstellen
- NZG 2004, 46
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 10.05.2010 - II ZB 3/09
Kostenerstattung: Erstattungsanspruch des Streithelfers in mehreren …
Wenn der Kläger, dem der Streithelfer beigetreten ist, seine Klage zurücknimmt, verliert die Streithilfe ihre Wirkung (BGH, Beschl. v. 22. Dezember 1964 - Ia ZR 237/63, NJW 1965, 760; OLG Köln, NZG 2004, 46, 47 ff.;… Stein/Jonas/Bork, ZPO 22. Aufl. § 69 Rdn. 7;… Musielak/Weth, ZPO 7. Aufl. § 69 Rdn. 8). - OLG Köln, 26.08.2004 - 18 U 48/04 Die hiergegen eingelegte Berufung wurde vom Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 26.06.2003, Az: 18 U 168/02, unter Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen (Anlage B 3).
- OLG Düsseldorf, 29.06.2005 - 15 W 38/05
Keine Beteiligung der Nebenintervenienten der Anfechtungsklage als …
Damit werden dem streitgenössischen Nebenintervenienten weitergehende Rechte ähnlich dem Streitgenossen eingeräumt, ohne ihm aber tatsächlich die Rolle eines echten Streitgenossen zuzuweisen; er bleibt Prozesshelfer und ist nicht Partei (OLG Köln, Urt. v. 26. Juni 2003, 18 U 168/02, JMBl. NRW 2003, 272, 272 m.w.N.).
- OLG Celle, 03.03.2011 - 13 W 129/10
Gebührenstreitwert bei Streithilfe
Der Streithelfer unterstützt auch nur das Interesse der Partei, auf deren Seite er dem Rechtsstreit beigetreten ist; er ist aber nicht selbst Partei (BGH, Urteil vom 16.01.1997 - I ZR 208/94, VersR 1997, 1020, Tz. 19, zitiert nach juris; OLG Köln, Urteil vom 26.06.2003 - 18 U 168/02, NZG 2004, 46, Tz. 36, zitiert nach juris). - BGH, 11.05.2009 - II ZR 105/08
Wirksamkeit einer Klagerücknahme bei fehlender Zustimmung des Streithelfers des …
Denn auch in diesem Fall kann er die Klagerücknahme des Klägers nicht verhindern (BGH, Beschl. v. 22. Dezember 1964 - Ia ZR 237/63, NJW 1965, 760; OLG Köln NZG 2004, 46, 47 ;… Zöller/Vollkommer, ZPO 27. Aufl. § 69 Rdn. 6;… Musielak/ Weth, ZPO 6. Aufl. § 69 Rdn. 7;… Dörr in Spindler/Stilz, AktG § 246 Rdn. 38). - OLG Düsseldorf, 13.07.2005 - 19 W 4/04
Grundsätze zur Abfindung von Minderheitsaktionären bei einer sogenannten …
Die gegen dieses Urteil gerichtete Berufung hat das Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 26.07.2003 - 18 U 168/02 - zurückgewiesen. - OLG Celle, 09.11.2011 - 8 W 58/11
Klagerücknahme: Verfahrensweise bei geltend gemachten Kostenerstattungsansprüchen …
5 a) Besteht Streit über das Vorliegen einer Klagerücknahme oder deren Wirksamkeit, ist der Rechtsstreit durch mündliche Verhandlung fortzusetzen und über die Wirksamkeit der Klagerücknahme durch (Zwischen)Urteil zu entscheiden (…Stein/Jonas - Roth, ZPO, Band 4, 22. Aufl., § 269 Rdnr. 33;… Zöller - Greger, ZPO, 28. Aufl., § 269 Rdnr 19 b;… Zöller - Vollkommer, ebenda, § 303 Rdnr. 6; OLG Köln, NZG 2004, 46, 47; Hessisches LAG, 9 Ta 25/06, Beschluss vom 14. August 2006, zit. nach juris; BGH, NJW 1995, 2229, zu § 515 ZPO a. F. ist nicht einschlägig, weil es hier nicht um die Zurücknahme der Berufung geht), wohingegen die Anwendung von § 269 Abs. 4 ZPO voraussetzt, dass über die Klagrücknahme kein Streit besteht. - OLG Köln, 20.09.2007 - 18 W 18/07
Sofortige Beschwerde einer Nebenintervenientin gegen das ihren Beitritt …
Er kann deren Klagerücknahme nicht verhindern und kann insbesondere ein aktienrechtliches Anfechtungsverfahren nicht nach Klagerücknahme durch die Hauptpartei fortführen (OLG Köln, OLGR 2003, 313); er darf den Streitgegenstand nicht verändern und kann gegen den Widerspruch der Hauptpartei weder von dieser noch von ihm selbst eingelegte Rechtsmittel zurücknehmen (…vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Auflage, § 69 Rdn. 6 und 8 m. w. Nachw.). - LG Mannheim, 07.04.2005 - 23 O 102/04
Squeeze-out-Verfahren: Bestätigung eines für nichtig erklärten Beschlusses; …
Nimmt der Kläger eines aktienrechtlichen Anfechtungsverfahren die Klage zurück, kann ein streitgenössischer Nebenintervenient das Verfahren nicht selbständig fortführen (vgl. OLG Köln, AG 2003, 522 ff.).