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OLG Köln, 27.01.2003 - 2 Wx 3/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für eine gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Zur Streitentscheidung über eine Übernahme zwischen dem allgemeinen Nachlassgericht und dem Amtsgericht der Fürsorge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 1960 1961; FGG §§ 5 46 73 74 75
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts bei der Bestellung eines Nachlasspflegers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bergisch Gladbach - 6 VI 682/02
- AG Bremen-Blumenthal - 50 AR 50/02
- OLG Köln, 27.01.2003 - 2 Wx 3/03
Papierfundstellen
- FGPrax 2003, 82
- FamRZ 2003, 1477
- Rpfleger 2003, 368
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Köln, 12.11.2003 - 2 Wx 25/03
Zur Frage der Beweislast für die Echtheit eines Testaments
Die hierzu in der Tatsacheninstanz getroffenen Feststellungen und die Beweiswürdigung des Tatrichters können im Verfahren der Rechtsbeschwerde gemäss § 27 Abs. 1 FGG nur auf Rechtsfehler und daher nur daraufhin überprüft werden, ob das Landgericht den maßgeblichen Sachverhalt hinreichend erforscht, ob es hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, die Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen und ob es die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (ständige Rechtsprechung z.B.: Senat, Beschluss vom 11. April 2003, 2 Wx 3/03; Senat, NJW-RR 1994, 396; BayObLG, FamRZ 1995, 1523;… Meyer-Holz in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl. 2003, § 27 Rdnr. 42 mit weiteren Nachweisen). - OLG Braunschweig, 24.03.2009 - 2 UF 102/08
Herabsetzung des Unterhaltstitels im Abänderungsverfahren bzgl. Zahlung von …
Wer zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit verpflichtet ist, trägt die Darlegungs- und Beweislast für seine Erwerbsbemühungen (vgl. BGH FamRZ 2003, 1477 f. , BGH FamRZ 2009, 314 f. ). - OLG Brandenburg, 23.08.2019 - 1 AR 28/19
Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung
Im Rahmen ihrer funktionellen Zuständigkeit nach § 4 Abs. 1 RPflG sind auch Rechtspfleger befugt, gemäß § 5 FamFG eine Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht herbeizuführen (OLG Köln, FGPrax 2003, 82;… Keidel/Sternal, FamFG, 19. Auflage, § 5 Rn. 9; vgl. für Betreuungsverfahren: Senat, FamRZ 2019, 232, 233).