Rechtsprechung
OLG Köln, 28.11.2012 - 13 U 221/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Annahme einer Verwirkung im Bereich des Haustürwiderrufsgesetzes (HWiG); Verwirkung als Unterfall der wegen Verstoßes gegen Treu und Glauben unzulässigen Rechtsausübung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 25.10.2011 - 3 O 35/11
- OLG Köln, 28.11.2012 - 13 U 221/11
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 21.05.2013 - 13 U 219/12
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei einem Verbraucherkreditvertrag
Anders als in vom Senat bereits entschiedenen Fällen (z.B. knapp 13 Jahre im Senatsurteil v. 28.11.2012, 13 U 221/11, n.v., über sieben Jahre im Senatsurteil vom 25.01.2012, 13 U 30/11, zit. nach juris, Tz. 23) betrug der Zeitraum zwischen der Aushändigung der Widerrufsbelehrung im November/Dezember 2004 und der Ausübung des Widerrufs Ende April 2011 rund sechs Jahre und fünf Monate.Es bedarf aber auch insoweit eines gewissen Zeitablaufes bis die Darlehensgeberin aufgrund der vollständigen Rückzahlung der Darlehensvaluta nicht mehr mit einem Widerruf und einer sich daran anknüpfenden Rückabwicklung rechnen muss, sondern auf den Bestand der beiderseitigen Vertragserfüllung vertrauen darf (Senatsurteil v. 28.11.2012, 13 U 221/11, n.v. sowie Senatsurteil vom 25.01.2012, 13 U 30/11, zit. nach juris, Tz. 24).
- LG Bonn, 09.05.2017 - 3 O 28/17
Widerruf der auf Abschluss des Darlehensvertrages gerichteten Willenserklärungen …
Dies ist jedenfalls dann zu verneinen, wenn es sich - wie hier - um eine bloße Ungenauigkeit und damit um eine rein formale Fehlerhaftigkeit der Belehrung handelt (OLG Köln, Urteil vom 25.01.2012 - 13 U 30/11; Urteil vom 23.11.2012 - 13 U 221/11; Beschluss vom 13.04.2016, Az.: 13 U 241/15; Urteil vom 11.12.2015 - 13 U 123/14).