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OLG Köln, 29.10.2010 - 20 U 17/10 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 26.01.2010 - 37 O 251/07
- LG Köln, 02.03.2010 - 37 O 251/07
- OLG Köln, 29.10.2010 - 20 U 17/10
- BGH, 21.03.2012 - IV ZR 256/10
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 06.08.2013 - 4 U 221/11
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung unfallbedingter Gesundheitsschäden in …
Der von dem Bundesgerichtshof entschiedenen Frage, dass die Dreijahresfrist (Frist für die Neubemessung) im Falle der Überprüfung der Erst feststellung nicht gilt, lag dabei ein Fall zugrunde, in dem die Dreijahresfrist bereits abgelaufen war (vgl. die Sachverhaltsdarstellung des dortigen Berufungsgerichts OLG Köln im Urteil vom 29. Oktober 2010 - 20 U 17/10 -, eingestellt bei "juris": dort ging es um Unfälle vom 6. Februar und 11. März 2004, der Dreijahreszeitraum lief nach Ansicht des OLG Köln am 6. Februar 2007 ab und der Untersuchungszeitpunkt des Gerichtsgutachters war am 2. April 2008).