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OLG Köln, 31.05.2013 - I-17 W 34/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 21
Entscheidung über die Niederschlagung der durch die Einlegung der Berufung bei einem unzuständigen Gericht entstandenen Kosten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Entscheidung über die Niederschlagung von entstandenen Kosten durch die Einlegung der Berufung bei einem unzuständigen Gericht
Verfahrensgang
- LG Köln - 65 O 8/11
- OLG Köln, 31.05.2013 - I-17 W 34/13
Wird zitiert von ... (2)
- FG Saarland, 12.04.2016 - 1 KO 1432/15
Wiederholte Kostenerinnerung gegen dieselbe Kostenrechnung wegen unrichtiger …
Würde man eine erneute Erinnerung zulassen, obwohl das Gericht bereits mit unanfechtbarem Beschluss über eine frühere Erinnerung entschieden hat, wäre dies systemwidrig; denn es bestünde - ungeachtet der Frage der formellen und materiellen Rechtskraft eines die erste Erinnerung zurückweisenden Beschlusses - die zu vermeidende Gefahr sich widersprechender gleichrangiger Gerichtsentscheidungen (vgl. OLG Köln vom 31. Mai 2013 I 17 W 34/13, JurBüro 2013, 594). - KG, 05.10.2016 - 19 AR 4/16
Erinnerungsverfahren gegen den Ansatz von Gerichtskosten: Gebührenpflichtigkeit …
Mit Rücksicht darauf, dass nur die statthaften Rechtsmittel gebührenrechtlich privilegiert seien und von Gesetzes wegen nicht vorgesehene unstatthafte Beschwerden Gebühren auslösen, wird zwar ganz überwiegend die Auffassung vertreten, dass die nach den Kostenverzeichnissen zum GKG und zum FamGKG für erfolglos bleibende Rechtsmittel vorgesehenen (Fest-)Gebühren angesetzt werden können, wenn die übergeordnete Instanz mit unstatthaften Rechtsmitteln befasst werde (BGH Beschluss vom 7. Oktober 2002 - IX ZB 303/02 - Beschluss vom 14. Juni 2007 - V ZB 42/07; Beschluss vom 6. Oktober 2009 - VI ZB 19/08; vgl. auch BFH, Beschluss vom 15. Februar 2008 - 2 B 64/07 - OLG Koblenz, Beschluss vom 10. Februar 2004 - 5 W 108/04 - zu § 3 ZPO; Aufgabe mit Beschluss vom 23. August 2012 - 5 W 466/12 - OLG Celle, Beschluss vom 8. Juni 2010 - 2 W 149/10 - zu § 5 f. BeratHiG; OLG Rostock, Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 3 W 170/10 - zu § 63 Abs. 3 GKG; OLG Köln, Beschluss vom 31. Mai 2013 - 17 W 34/13 - zu § 21 GKG, dort Rn. 8; alle zitiert nach Juris).