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   OLG Köln, 01.03.2013 - 19 U 117/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,25489
OLG Köln, 01.03.2013 - 19 U 117/12 (https://dejure.org/2013,25489)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.03.2013 - 19 U 117/12 (https://dejure.org/2013,25489)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. März 2013 - 19 U 117/12 (https://dejure.org/2013,25489)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mehrfache Fristverschiebung lässt Nachfrist für Sicherheitsleistung unter Einschluss von Feiertag und Wochende als angemessen erscheinen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mehrfache Fristverschiebung lässt Nachfrist für Sicherheitsleistung unter Einschluss von Feiertag und Wochende als angemessen erscheinen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 229
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • LG Köln, 12.06.2012 - 27 O 413/09

    Kündigung des Werkvertrages über die schlüsselfertige Errichtung eines

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2013 - 19 U 117/12
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 12.06.2012 - 27 O 413/09 - wird zurückgewiesen.

    das Versäumnisurteil vom 29.11.2011 - 27 O 413/09 - aufrechtzuerhalten.

    Die Beklagte hat beantragt, das Versäumnisurteil des Landgerichts Köln - 27 O 413/09 - vom 29.11.2011 aufzuheben und die Klage abzuweisen und.

    Das Landgericht hat das Versäumnisurteil des Landgerichts vom 29.11.2011 - 27 O 413/09 - aufrechterhalten, soweit die Beklagte verurteilt worden ist zur Zahlung von 3.991.019,75 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 3.953.561,68 EUR seit dem 01.12.2009 und aus weiteren 37.458,07 EUR seit dem 29.11.2011, zur Zahlung von Rechtsanwaltskosten als Verzugsschaden in Höhe von 20.264 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2009 und zur Herausgabe der Vertragserfüllungsbürgschaft Nr. 71xxxx der G vom 18.04.2008 über 1.648.150 EUR.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Landgerichts Köln vom 12.06.2012 - 27 O 413/09 - aufzuheben und die Klage abzuweisen sowie die Klägerin zu verurteilen, an sie einen Betrag in Höhe von 2.741.488,64 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.04.2008 zu zahlen.

  • BGH, 20.12.2010 - VII ZR 22/09

    Bauhandwerkersicherheit: Voraussetzungen der wirksamen Setzung einer Nachfrist

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2013 - 19 U 117/12
    Damit ist den Anforderungen des Bundesgerichtshofs (BGH NJW-RR 2011, 235) Rechnung getragen worden.

    Selbst wenn in der Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH NJW-RR 2011, 235 - zum alten Schuldrecht -) eine fünftägige Werktagsfrist als nicht ausreichend angesehen wurde, ergibt sich für den vorliegenden Fall nichts Abweichendes.

  • BGH, 25.11.2008 - VI ZR 317/07

    Unterrichtungspflichten eines Prozessbevollmächtigten bei Verhinderung zur

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2013 - 19 U 117/12
    Erforderlich ist demnach, dass der Termin trotz aller sonstigen Maßnahmen, die der Rechtsanwalt auch für den Fall einer etwaigen Verhinderung durch Erkrankung treffen muss und getroffen hat, nicht eingehalten werden kann (vgl. BGH NJW 2009, 687; KG Beschluss vom 18.03.2008 - 12 U 27/08, BeckRS 2008, 13194; siehe auch OLG Rostock BeckRS 2010, 27438 und OLG Jena BeckRS 2010, 08870).

    Das ist eine zu kurz bemessene Frist, um ein Fernbleiben rechtzeitig zu entschuldigen (vgl. insoweit auch BGH NJW 2009, 687, 688).

  • OLG Jena, 22.12.2009 - 5 U 122/09

    Urteil nach Lage der Akten

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2013 - 19 U 117/12
    Der Umstand, dass das Landgericht unter Bezugnahme auf die zitierten Entscheidungen des Kammergerichts Berlin (KG MDR 2008, 998) und des OLG Jena (MDR 2010, 836) davon ausgehe, der erkrankte Prozessbevollmächtigte müsse einen Vertreter bzw. Untervertreter bestellen, trage nicht.

    Erforderlich ist demnach, dass der Termin trotz aller sonstigen Maßnahmen, die der Rechtsanwalt auch für den Fall einer etwaigen Verhinderung durch Erkrankung treffen muss und getroffen hat, nicht eingehalten werden kann (vgl. BGH NJW 2009, 687; KG Beschluss vom 18.03.2008 - 12 U 27/08, BeckRS 2008, 13194; siehe auch OLG Rostock BeckRS 2010, 27438 und OLG Jena BeckRS 2010, 08870).

  • KG, 18.03.2008 - 12 U 27/08

    Zweites Versäumnisurteil: Nichterscheinen des Anwalts im Termin wegen Erkrankung

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2013 - 19 U 117/12
    Der Umstand, dass das Landgericht unter Bezugnahme auf die zitierten Entscheidungen des Kammergerichts Berlin (KG MDR 2008, 998) und des OLG Jena (MDR 2010, 836) davon ausgehe, der erkrankte Prozessbevollmächtigte müsse einen Vertreter bzw. Untervertreter bestellen, trage nicht.

    Erforderlich ist demnach, dass der Termin trotz aller sonstigen Maßnahmen, die der Rechtsanwalt auch für den Fall einer etwaigen Verhinderung durch Erkrankung treffen muss und getroffen hat, nicht eingehalten werden kann (vgl. BGH NJW 2009, 687; KG Beschluss vom 18.03.2008 - 12 U 27/08, BeckRS 2008, 13194; siehe auch OLG Rostock BeckRS 2010, 27438 und OLG Jena BeckRS 2010, 08870).

  • BGH, 18.12.2003 - VII ZR 124/02

    Zulässigkeit der Berufung bei neuer Schlussrechnung

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2013 - 19 U 117/12
    Es ist vom Bundesgerichtshof mehrfach entschieden worden, dass eine neue Schlussrechnung nicht zu einer Klageänderung führt, weil dadurch der Streitgegenstand einer Werklohnklage nicht verändert wird (BGH NJW-RR 2002, 1596, 1597; NJW-RR 2004, 167 f; NJW-RR 2004, 526; NZBau 2006, 254, 255 f; auch OLG Köln Urt. v. 10.02.2010 - 11 U 55/08 BeckRs 2011, 05344 m.w.N.; a.A. OLG Naumburg NJW-RR 2000, 391, 392).
  • BGH, 23.01.2003 - VII ZR 210/01

    Zur Wirksamkeit von Vertragsstrafen in Bauverträgen

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2013 - 19 U 117/12
    Von einem Aushandeln in diesem Sinne kann nur dann gesprochen werden, wenn der Verwender zunächst den in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen "gesetzesfremden Kerngehalt", also die den wesentlichen Inhalt der gesetzlichen Regelung ändernden oder ergänzenden Bestimmungen, inhaltlich ernsthaft zur Disposition stellt und dem Verhandlungspartner Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener Interessen einräumt mit zumindest der realen Möglichkeit, die inhaltliche Ausgestaltung der Vertragsbedingungen zu beeinflussen (BGH NJW 2003, 1805, 1807).
  • BGH, 09.10.2003 - VII ZR 335/02

    Vorlage einer neuen Schlußrechnung im Berufungsverfahren; Streitgegenstand im

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2013 - 19 U 117/12
    Es ist vom Bundesgerichtshof mehrfach entschieden worden, dass eine neue Schlussrechnung nicht zu einer Klageänderung führt, weil dadurch der Streitgegenstand einer Werklohnklage nicht verändert wird (BGH NJW-RR 2002, 1596, 1597; NJW-RR 2004, 167 f; NJW-RR 2004, 526; NZBau 2006, 254, 255 f; auch OLG Köln Urt. v. 10.02.2010 - 11 U 55/08 BeckRs 2011, 05344 m.w.N.; a.A. OLG Naumburg NJW-RR 2000, 391, 392).
  • OLG Naumburg, 22.06.1999 - 11 U 234/98

    Klageänderung bei prüfbarer Schlussrechnung im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2013 - 19 U 117/12
    Es ist vom Bundesgerichtshof mehrfach entschieden worden, dass eine neue Schlussrechnung nicht zu einer Klageänderung führt, weil dadurch der Streitgegenstand einer Werklohnklage nicht verändert wird (BGH NJW-RR 2002, 1596, 1597; NJW-RR 2004, 167 f; NJW-RR 2004, 526; NZBau 2006, 254, 255 f; auch OLG Köln Urt. v. 10.02.2010 - 11 U 55/08 BeckRs 2011, 05344 m.w.N.; a.A. OLG Naumburg NJW-RR 2000, 391, 392).
  • BGH, 08.12.2005 - VII ZR 138/04

    Rechtsfolgen einer Vereinbarung zwischen Bauherr und Architekt über den Abschluss

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2013 - 19 U 117/12
    Es ist vom Bundesgerichtshof mehrfach entschieden worden, dass eine neue Schlussrechnung nicht zu einer Klageänderung führt, weil dadurch der Streitgegenstand einer Werklohnklage nicht verändert wird (BGH NJW-RR 2002, 1596, 1597; NJW-RR 2004, 167 f; NJW-RR 2004, 526; NZBau 2006, 254, 255 f; auch OLG Köln Urt. v. 10.02.2010 - 11 U 55/08 BeckRs 2011, 05344 m.w.N.; a.A. OLG Naumburg NJW-RR 2000, 391, 392).
  • OLG Köln, 10.02.2010 - 11 U 55/08

    Abweisung der Klage auf Zahlung von restlichem Werklohn mangels Prüffähigkeit der

  • BGH, 04.07.2002 - VII ZR 103/01

    Streitgegenstand einer Werklohnklage

  • OLG Rostock, 10.01.2002 - 1 U 238/00
  • LG Frankfurt/Main, 02.12.2015 - 20 O 323/10
    Die Klägerin stellte Schlussrechnung unter dem 12.07.2010, die Gegenstand eines Parallelverfahrens vor dem Landgericht Frankfurt am Main (Az. 2-20 O 325/10) und schließlich vor dem Oberlandesgericht, Az. 19 U 117/12 war.
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