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   OLG Köln, 01.06.2010 - 18 U 72/09, I-18 U 72/09   

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https://dejure.org/2010,8074
OLG Köln, 01.06.2010 - 18 U 72/09, I-18 U 72/09 (https://dejure.org/2010,8074)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.06.2010 - 18 U 72/09, I-18 U 72/09 (https://dejure.org/2010,8074)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Juni 2010 - 18 U 72/09, I-18 U 72/09 (https://dejure.org/2010,8074)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 6 Abs. 5
    Pflicht der Gesellschafter zur Zustimmung zur Abberufung des Geschäftsführers

  • rechtsportal.de

    GmbHG § 6 Abs. 5
    Pflicht der Gesellschafter zur Zustimmung zur Abberufung des Geschäftsführers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Geschäftsführerabberufung ohne Mehrheitsbeschluss

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Abberufung, Geschäftsführer, Gesellschafterversammlung, Gesellschaftsrecht, Treuepflicht, wichtiger Grund

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Abberufung eines Geschäftsführers ohne Mehrheitsbeschluss

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Geschäftsführerabberufung ohne Mehrheit: Geht das?

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Zerwürfnis zw. Geschäftsführer und Gesellschaftermehrheit genügt für Abberufung aus wichtigem Grund

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2011, 307
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.01.2009 - II ZR 27/08

    Zur abberufung eines Geschäftsführers aus wichtigem Grund

    Auszug aus OLG Köln, 01.06.2010 - 18 U 72/09
    Ebenso wie das unheilbare Zerwürfnis zwischen zwei Mitgeschäftsführern - unabhängig von der Verschuldensfrage - für die Abberufung jedes Geschäftsführers aus wichtigem Grund ausreicht (vgl. BGH, Beschluss vom 12.01.2009 - II ZR 27/08 -, Rn 15), muss dies auch für das Zerwürfnis zwischen Geschäftsführer und Gesellschaftermehrheit gelten.
  • OLG Stuttgart, 09.09.2014 - 14 U 9/14

    Berechtigung einer ungeteilten Miterbengemeinschaft an einem

    aa) Ein wichtiger Grund zur Abberufung jedes von mehreren Geschäftsführern liegt bereits in dem Umstand, dass diese untereinander so zerstritten sind, dass eine Zusammenarbeit zwischen ihnen nicht mehr möglich ist, soweit der jeweils Abzuberufende durch sein - nicht notwendigerweise schuldhaftes - Verhalten zu dem Zerwürfnis beigetragen hat, wobei es für die Beurteilung, ob zwischen Geschäftsführern ein unheilbares Zerwürfnis eingetreten ist, nicht entscheidend auf ein etwaiges Verschulden der beteiligten Geschäftsführer, sondern vielmehr darauf ankommt, ob unter den gegebenen Umständen eine gedeihliche Zusammenarbeit noch zu erwarten ist (vgl. BGH, GmbHR 1992, 299, 300 f.; ferner z. B. BGH, GmbHR 2009, 434, 435 m. A. Werner, GmbHR 2009, 435, 436 f.; ebenso etwaSenat, GmbHR 2013, 414 - Tz. 167; OLG Köln, GmbHR 2011, 135 - Tz. 27;Münchener Kommentar zum GmbHG/Stephan/Tieves, 1. Aufl., § 38 Rn. 88, 98 ["Zerrüttung"]; Schneider/Schneider, in: Scholz, GmbHG, 11. Aufl., § 38 Rn. 50); es ist auch nicht entscheidend, wessen Verschuldensanteil überwiegt (s. etwa OLG München, Urt. v. 22.07.2010 - 23 U 4147/09 - Tz. 35 f.; vgl. auch Schneider/Schneider, in: Scholz, GmbHG, 11. Aufl., § 38 Rn. 50), auf die Verursachens- und Verschuldensbeiträge kommt es vielmehr nicht an (s. OLG München, Urt. v. 22.07.2010 - 23 U 4147/09 - Tz. 35; Münchener Kommentar zum GmbHG/Stephan/Tieves, 1. Aufl., § 38 Rn. 88; tendenziell anders aber wohl etwa Zöllner/Noack, in: Baumbach/Hueck, GmbHG, 20. Aufl., § 38 Rn. 13).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.2012 - 6 U 135/10

    Nichtigerklärung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung einer GmbH

    cc) Eine Missachtung der Kompetenzordnung kann einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Pflichten des Geschäftsführers darstellen und zwar unabhängig davon, ob die veranlassten Maßnahmen im Interesse der Gesellschaft lagen (so auch OLG München, Urt. v. 23. April 2009 - 23 U 4199/08, DB 2009, 1231 - 1234 und OLG Köln, Urt. v. 01. Juni 2010 - 18 U 72/09, BeckRS 2010, 19299).

    Ebenso wie das unheilbare Zerwürfnis zwischen zwei Mit-Geschäftsführern - unabhängig von der Verschuldensfrage - für die Abberufung jedes Geschäftsführers aus wichtigem Grund ausreicht (BGH, Beschluss v. 12. Januar 2009 - II ZR 27/08, NZG 2009, 386), muss dies auch bei einem gravierenden und unheilbaren Zerwürfnis zwischen dem Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter und der Mitgesellschafterin gelten (ähnlich OLG Köln, Urt. v. 01. Juni 2010 - 18 U 72/09, BeckRS 2010, 19299).

  • OLG Hamm, 25.07.2016 - 8 U 160/15

    "Tönnies"-Verfahren - Geschäftsführer bleibt

    Hinzukommen muss zumindest eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung des Geschäftsführers, die zur Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses beigetragen hat (vgl. OLG Köln, NZG 2011, 307 ff.; OLG Saarbrücken GmbHR 2007, 143 ff.).
  • OLG Hamm, 25.07.2016 - 8 U 161/15

    "Tönnies"-Verfahren - Geschäftsführer bleibt

    Hinzukommen muss zumindest eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung des Geschäftsführers, die zur Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses beigetragen hat (vgl. OLG Köln, NZG 2011, 307 ff.; OLG Saarbrücken GmbHR 2007, 143 ff.).
  • KG, 09.03.2023 - 2 U 56/19

    Abberufung des Geschäftsführers einer GmbH aus wichtigem Grund; Beachtung eines

    Ausreichend ist vielmehr auch ein tiefgreifendes Zerwürfnis bzw. eine nachhaltige Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zwischen den Beteiligten (KG, Urteil vom 11. August 2011 - 23 U 114/11, ZIP 2011, 2304; OLG Köln, Urteil vom 1. Juni 2010 - 18 U 72/09, NZG 2011, 307), während ein bloßer einseitiger Vertrauensentzug ohne nachvollziehbaren sachlichen Grund nicht genügt (OLG Stuttgart, Beschluss vom 13. Mai 2013 - 14 U 12/13, NZG 2013, 1146; Lutter/Hommelhoff/Kleindiek, a. a. O., § 38 Rn. 22).

    Ausreichend ist vielmehr - wie bereits ausgeführt - auch ein tiefgreifendes Zerwürfnis bzw. eine nachhaltige Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zwischen den Beteiligten (BGH, Urteil vom 24. September 1992 - II ZR 79/91, NJW-RR 1992, 993 (994); OLG Köln, Urteil vom 1. Juni 2010 - 18 U 72/09, NZG 2011, 307; Lutter/Hommelhoff/Kleindiek, a. a. O., § 38 Rn. 22).

  • LG Frankfurt/Main, 13.11.2013 - 3 O 72/12

    Beiderseitige schwerwiegende Pflichtverletzungen der Gesellschafter einer

    Eine erhebliche Pflichtverletzung der Vorstandsvorsitzenden der Klägerin liegt zunächst darin, dass sie an der unter dem 29./30.7.2010 erfolgten Vermietung von Räumlichkeiten der Immobilie Gerkrathstraße 6 in Berlin mit einer Fläche von über 500 m² an die durch die Beklagte zu 2) vertretene Kommanditgesellschaft bei Überschreiten der Geschäftsführungskompetenzen und unter Verletzung der der Beklagten zu 1) als Kommanditistin zustehenden Beteiligungsrechte mitgewirkt hat (vgl. allg. BGH NJW 1984, 173; OLG Köln NZG 2011, 307).
  • LG Berlin, 10.12.2012 - 99 O 118/11

    Schadensersatz und Abberufung von Geschäftsführern - Urteile in zwei

    Eine schwerwiegende Verletzung der Geschäftsführerpflichten liegt vor, wenn gegen die gesellschaftsvertraglich festgelegte Organisationsform verstoßen wird (BGH Urt. v. 25.04.1983 II ZR 170/82; OLG Köln NZG 2011, 307).

    Dieses Verhalten der Geschäftsführer der S d S B P V ^ B H H I Ü GmbH wiegt umso schwerer, als ihnen klar gewesen sein muss, dass eine Zustimmung der Klägerin zum Abschluss des Mietvertrages und zur Anschaffung der Einrichtungsgegenstände nicht zu erreichen war (vgl. OLG Köln NZG 2011, 307).

  • OLG Jena, 16.03.2016 - 2 U 537/15

    Gesellschafterbeschluss über Abberufung des

    Für ein tiefgreifendes Zerwürfnis zwischen einem Geschäftsführer und dem Mehrheitsgesellschafter mag insofern eine andere Würdigung in Betracht kommen (so OLG Köln 01.06.2010, NZG 2011, 307 [308 f.]), was in dem hier zu beurteilenden Rechtsstreit jedoch nicht relevant ist, da das Verhältnis zu einem Minderheitsgesellschafter in Frage steht.
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