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   OLG Köln, 01.06.2016 - 19 U 26/16   

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https://dejure.org/2016,57015
OLG Köln, 01.06.2016 - 19 U 26/16 (https://dejure.org/2016,57015)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.06.2016 - 19 U 26/16 (https://dejure.org/2016,57015)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Juni 2016 - 19 U 26/16 (https://dejure.org/2016,57015)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche des Versicherers nach Regulierung von Gewährleistungsansprüchen in der Insolvenz des Auftragnehmers

  • rechtsportal.de

    VVG § 110 ; VVG § 86 Abs. 1
    Ansprüche des Versicherers nach Regulierung von Gewährleistungsansprüchen in der Insolvenz des Auftragnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.09.2014 - IX ZB 117/12

    Insolvenz des Versicherungsnehmers: Einzelzwangsvollstreckung wegen einer

    Auszug aus OLG Köln, 01.06.2016 - 19 U 26/16
    Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus der von dem Beklagten zu 2) in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 25.9.2014 - IX ZB 117/12, in: NJW-RR 2015, 821 ff.).

    Materiell-rechtlich handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung um ein gesetzliches Pfandrecht (BGH, Beschluss vom 25. September 2014 - IX ZB 117/12, WM 2014, 2057 Rn. 7 mwN).

    Gibt der Verwalter, wie im Streitfall geschehen, die Versicherungsforderung im Umfang des Absonderungsrechts frei, besteht das gesetzliche Pfandrecht des Geschädigten an dieser Forderung fort (BGH, Beschluss vom 25. September 2014, aaO Rn. 11 mwN).

    Der Geschädigte kann das Pfandrecht gegen den Schuldner mit einer Klage auf Duldung der Zwangsvollstreckung oder auf Gestattung der Befriedigung aus dem Pfandrecht geltend machen (§ 1282 Abs. 2, § 1277 BGB; BGH, Beschluss vom 25. September 2014, aaO Rn. 10 aE mwN).

  • BGH, 02.04.2009 - IX ZR 23/08

    Zulässigkeit der Freigabe des Anspruchs auf Haftpflichtdeckung aus der

    Auszug aus OLG Köln, 01.06.2016 - 19 U 26/16
    Passiv legitimiert ist nun wegen der Freigabe nicht mehr der Insolvenzverwalter (BGH, Urteil vom 2. April 2009 - IX ZR 23/08, WM 2009, 960 Rn. 4).

    In diesem Verfahren wird - wie bei der Geltendmachung des Absonderungsrechts gegenüber dem Insolvenzverwalter (vgl. BGH, Urteil vom 2. April 2009, aaO Rn. 6) - das Bestehen des Haftpflichtanspruchs mit Feststellungswirkung gegenüber dem Versicherer geklärt (vgl. Thole, NZI 2013, 665, 669).

  • BGH, 18.07.2013 - IX ZR 311/12

    Abgesonderte Befriedigung eines durch einen insolventen Steuerberater

    Auszug aus OLG Köln, 01.06.2016 - 19 U 26/16
    Denn ein geschädigter Dritter kann wegen des ihm gegen den Versicherungsnehmer zustehenden Anspruchs abgesonderte Befriedigung aus dessen Freistellungsanspruch gegen den Versicherer verlangen, wenn über das Vermögen des Versicherungsnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet ist; diesen Freistellungsanspruch kann der Dritte durch unmittelbare Klage auf Zahlung gegen den Insolvenzverwalter, beschränkt auf die Leistung aus der Versicherungsforderung, geltend machen (vgl. BGH, Urteil vom 18.7.2013 - IX ZR 311/12, in: MDR 2013, 1164 f. m.w.N.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2013 - 18 U 126/13, in: TranspR 2014, 246 ff. m.w.N.).

    Zur Durchsetzung seines Absonderungsrechts kann der Geschädigte gegen den Verwalter auf Zahlung klagen, beschränkt auf die Leistung aus dem Versicherungsanspruch, ohne dass es des Umwegs über das insolvenzrechtliche Anmeldungs- und Prüfungsverfahren bedarf (BGH, Urteil vom 18. Juli 2013 - IX ZR 311/12, WM 2013, 1654 Rn. 10, 13 mwN).

  • BGH, 07.04.2016 - IX ZR 216/14

    Insolvenz des Versicherungsnehmers: Rechtsfolgen der Freigabe einer

    Auszug aus OLG Köln, 01.06.2016 - 19 U 26/16
    Die im Beschluss vom 21.4.2016 dargestellte rechtliche Bewertung steht in Einklang mit der darin zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die dieser in einer neueren Entscheidung (Urteil vom 7.4.2016 - IX ZR 216/14, abrufbar bei juris) nochmals bestätigt hat.
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2013 - 18 U 126/13

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Transportversicherer eines

    Auszug aus OLG Köln, 01.06.2016 - 19 U 26/16
    Denn ein geschädigter Dritter kann wegen des ihm gegen den Versicherungsnehmer zustehenden Anspruchs abgesonderte Befriedigung aus dessen Freistellungsanspruch gegen den Versicherer verlangen, wenn über das Vermögen des Versicherungsnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet ist; diesen Freistellungsanspruch kann der Dritte durch unmittelbare Klage auf Zahlung gegen den Insolvenzverwalter, beschränkt auf die Leistung aus der Versicherungsforderung, geltend machen (vgl. BGH, Urteil vom 18.7.2013 - IX ZR 311/12, in: MDR 2013, 1164 f. m.w.N.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2013 - 18 U 126/13, in: TranspR 2014, 246 ff. m.w.N.).
  • LG Köln, 25.11.2015 - 18 O 73/15

    Schadensersatzanspruch eines Versicherers aus übergegangenem Recht wegen

    Auszug aus OLG Köln, 01.06.2016 - 19 U 26/16
    Die Berufung des Beklagten zu 2) gegen das Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 25.11.2015 (18 O 73/15) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass sich die Vollstreckbarkeit nach diesem Beschluss richtet und dass der Tenor des angefochtenen Urteils dahingehend berichtigt wird, dass er wie folgt lautet:.
  • LG Bonn, 27.06.2019 - 7 O 66/15
    Die erforderliche Bestimmtheit verlangt im gegebenen Fall eine Klarstellung dahingehend, dass nur eine auf den Anspruch der Schuldnerin gegen ihre Haftpflichtversicherung beschränkte Inanspruchnahme durch abgesonderte Befriedigung erfolgen soll, wobei die Bezeichnung der Schuldnerin und deren Versicherung erforderlich ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 01. Juni 2016, 19 U 26/16, Rn. 6, zit. nach juris).
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