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   OLG Köln, 01.07.1996 - 2 W 102/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5164
OLG Köln, 01.07.1996 - 2 W 102/96 (https://dejure.org/1996,5164)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.07.1996 - 2 W 102/96 (https://dejure.org/1996,5164)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Juli 1996 - 2 W 102/96 (https://dejure.org/1996,5164)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ZPO §§ 91 a, 93 b Abs. 3, 721 Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragung der Kosten eines Räumungsrechtsstreits ganz oder teilweise dem Kläger nach billigem Ermessen; Räumungsklage wegen Nutzung der Mieträume entgegen der vertraglichen Vereinbarung zu Wohnzwecken und nicht "zum Betriebe eines Ateliers" ohne Einhaltung einer ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Räumungsfrist; Bewilligung; unzulässige Wohnnutzung; Erledigung der Hauptsache; Kosten; Räumungsklage

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91a § 93b Abs. 3 § 721 Abs. 1
    Kosten des Rechtsstreits in einem Räumungsprozeß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Hamburg, 30.12.1992 - 316 T 100/92
    Auszug aus OLG Köln, 01.07.1996 - 2 W 102/96
    Eine Räumungsfrist kann danach auch dann gewährt werden, wenn der bestehende Mietvertrag als gewerbliches Mietverhältnis zu qualifizieren ist, die Räume aber tatsächlich zum Wohnen benutzt werden (vgl. LG Hamburg ZMR 1993, 419; LG Kiel ZMR 1993, 223).
  • OLG Düsseldorf, 21.11.1991 - 10 W 104/91

    Einbeziehung der Nebenkostenpauschale in Streitwert

    Auszug aus OLG Köln, 01.07.1996 - 2 W 102/96
    Eine Räumungsfrist kann danach auch dann gewährt werden, wenn der bestehende Mietvertrag als gewerbliches Mietverhältnis zu qualifizieren ist, die Räume aber tatsächlich zum Wohnen benutzt werden (vgl. LG Hamburg ZMR 1993, 419; LG Kiel ZMR 1993, 223).
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