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   OLG Köln, 01.07.1999 - 18 U 240/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5608
OLG Köln, 01.07.1999 - 18 U 240/98 (https://dejure.org/1999,5608)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.07.1999 - 18 U 240/98 (https://dejure.org/1999,5608)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Juli 1999 - 18 U 240/98 (https://dejure.org/1999,5608)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 1004
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.11.1978 - VIII ZR 263/77

    Schriftform für Vertrag zwischen Vor- und Ersatzmieter

    Auszug aus OLG Köln, 01.07.1999 - 18 U 240/98
    Eine andere Wertung ergibt sich auch nicht aus dem Gesichtspunkt, daß ein Wechsel auf Mieterseite grundsätzlich der Schriftform des § 566 BGB bedarf (BGH NJW 1975, 1653; BGH NJW 1979, 369, 370).

    Dies folgt gerade aus dem hauptsächlichen Sinn und Zweck des § 566 BGB, den späteren Grundstückserwerber über die Person des Mieters und die Dauer des Mietverhältnisses zu unterrichten, da die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Mieters für den Vermieter von entscheidender Bedeutung sein können (BGH NJW 1979, 369, 370).

  • BGH, 02.07.1975 - VIII ZR 223/73

    Schriftform bei Mieterbeitritt - Treuwidrige Berufung auf fehlende Schriftform

    Auszug aus OLG Köln, 01.07.1999 - 18 U 240/98
    Eine andere Wertung ergibt sich auch nicht aus dem Gesichtspunkt, daß ein Wechsel auf Mieterseite grundsätzlich der Schriftform des § 566 BGB bedarf (BGH NJW 1975, 1653; BGH NJW 1979, 369, 370).
  • OLG Naumburg, 06.12.2005 - 9 U 53/05
    Spätestens mit dieser Vereinigung von wirtschaftlichem und formalem Eigentum und der einvernehmlichen Fortsetzung des Mietvertrages durch beide Parteien verlangt der Schutzzweck des § 566 BGB nicht mehr die Schriftform (so auch OLG Köln, NZM 1999, 1004).
  • OLG Düsseldorf, 12.02.2004 - 10 U 119/03

    Voraussetzungen einer konkludenten Entlassung des Mieters

    Dabei kann dahinstehen, ob der Wechsel einer Vertragspartei bei einem langfristigen Mietvertrag der Schriftform bedarf (so für den Fall des Vermieterwechsels OLG Köln NZM 1999, 1004).
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