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   OLG Köln, 01.08.2016 - 5 W 18/16   

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https://dejure.org/2016,30362
OLG Köln, 01.08.2016 - 5 W 18/16 (https://dejure.org/2016,30362)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.08.2016 - 5 W 18/16 (https://dejure.org/2016,30362)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. August 2016 - 5 W 18/16 (https://dejure.org/2016,30362)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückweisung eines Antrags auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe für ein selbständiges Beweisverfahren zum Beweis eines standardwidrigen ärztlichen Eingriffs an der Wirbelsäule und eines dadurch bewirkten Gesundheitsschadens

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung eines Antrags auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe für ein selbständiges Beweisverfahren zum Beweis eines standardwidrigen ärztlichen Eingriffs an der Wirbelsäule und eines dadurch bewirkten Gesundheitsschadens

  • rechtsportal.de

    Zurückweisung eines Antrags auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe für ein selbständiges Beweisverfahren zum Beweis eines standardwidrigen ärztlichen Eingriffs an der Wirbelsäule und eines dadurch bewirkten Gesundheitsschadens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 24.09.2013 - VI ZB 12/13

    Selbständiges Beweisverfahren: Rechtliches Interesse an einer vorprozessualen

    Auszug aus OLG Köln, 01.08.2016 - 5 W 18/16
    Wie der BGH durch Beschluss vom 24.9.2013 (- VI ZB 12/13 - BGHZ 198, 237 ff.) im Rahmen einer Grundsatzentscheidung und in Fortentwicklung seiner Entscheidung vom 21.1.2003 (-VI ZB 51/02 - BGHZ 153, 302 ff) eindeutig entschieden hat, kommt im Arzthaftungsverfahren eine Klärung von haftungsrechtlich maßgeblichen Gründen durch einen Sachverständigen im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens immer in Betracht, wenn die Feststellung der Vermeidung eines Rechtsstreits dienen kann.

    Dem zugrunde liegt die Erwägung, dass einer Klärung der haftungsrechtlich maßgeblichen Gründe im vorprozessualen Bereich grundsätzlich eine prozessvermeidende Zielrichtung und damit eine prozessökonomische Vorgehensweise zukommt: Der Antragsteller gewinnt durch die sachverständige Klärung der in aller Regel maßgeblichen tatsächlichen medizinischen Fragen Klarheit, ob er an seinen Ansprüchen festhalten oder sie nicht weiter verfolgen will, und der Antragsgegner hat eine qualitativ erheblich bessere Basis zu entscheiden, ob er sich auf einen Rechtsstreit einlassen und insbesondere ihm ungünstige sachverständige Auffassungen weiter bekämpfen will oder nicht (BGHZ 198, 237 ff; Rn 18-20).

  • OLG Saarbrücken, 30.04.2003 - 4 W 58/03
    Auszug aus OLG Köln, 01.08.2016 - 5 W 18/16
    Prozesskostenhilfe kann nach ganz herrschender Meinung, insbesondere der weit überwiegenden Rechtsprechung (OLG Köln MDR 2010, 169; OLG Naumburg MDR 2010, 403; OLG Stuttgart MDR 2010, 169; OLG Saarbrücken, MDR 2003, 1436; OLG Oldenburg MDR 2002, 910; OLG Hamm FamRZ 2000, 1023 u.v.a.m.; Zöller-Geimer § 114 Rn. 2 und Rn. 42 m.w.N.), grundsätzlich auch für ein selbständiges Beweisverfahren bewilligt werden.

    Dem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist stattzugeben, wenn dem Antrag auf Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens voraussichtlich stattzugeben ist (OLG Saarbrücken MDR 2003, 1436).

  • BGH, 10.11.2015 - VI ZB 11/15

    Selbständiges Beweisverfahren: Substantiierung der im Einleitungsantrag zu

    Auszug aus OLG Köln, 01.08.2016 - 5 W 18/16
    Auch wenn schon wegen des Charakters des Beweisverfahrens im allgemeinen, erst recht aber im Bereich des Arzthaftungsrechtes, die Substanziierungsanforderungen niedrig anzusetzen sind, ist jedenfalls ein Minimum an Substanziierung in Bezug auf die Beweistatsachen zu fordern (BGH, Beschluss vom 10.11.2015 - VI ZB 11/15 - zitiert nach juris KORE309322015).

    Dies gilt, soweit Fragen hinreichender Konkretisierung der Beweisfragen betroffen sind, insbesondere vor dem Hintergrund der jüngsten Entscheidung des BGH, Beschluss vom 10.11.2015 - VI ZB 11/15 -, aaO.

  • OLG Stuttgart, 04.12.2009 - 12 W 59/09

    Prozesskostenhilfe für ein selbstständiges Beweisverfahren: Erfolgsaussichts- und

    Auszug aus OLG Köln, 01.08.2016 - 5 W 18/16
    Prozesskostenhilfe kann nach ganz herrschender Meinung, insbesondere der weit überwiegenden Rechtsprechung (OLG Köln MDR 2010, 169; OLG Naumburg MDR 2010, 403; OLG Stuttgart MDR 2010, 169; OLG Saarbrücken, MDR 2003, 1436; OLG Oldenburg MDR 2002, 910; OLG Hamm FamRZ 2000, 1023 u.v.a.m.; Zöller-Geimer § 114 Rn. 2 und Rn. 42 m.w.N.), grundsätzlich auch für ein selbständiges Beweisverfahren bewilligt werden.

    Der Antragsteller muss dabei nicht darlegen, warum er nicht sofort Klage erhebt oder ob und wann er Klage erheben will (LG Stade MDR 2004, 469) und es ist auch nicht von Bedeutung, ob die später beabsichtigte Klage im Hauptverfahren aussichtsreich ist (OLG Stuttgart MDR 2010, 169).

  • OLG Naumburg, 04.12.2009 - 1 W 35/09

    Prüfung der hinreichenden Erfolgsaussicht bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OLG Köln, 01.08.2016 - 5 W 18/16
    Prozesskostenhilfe kann nach ganz herrschender Meinung, insbesondere der weit überwiegenden Rechtsprechung (OLG Köln MDR 2010, 169; OLG Naumburg MDR 2010, 403; OLG Stuttgart MDR 2010, 169; OLG Saarbrücken, MDR 2003, 1436; OLG Oldenburg MDR 2002, 910; OLG Hamm FamRZ 2000, 1023 u.v.a.m.; Zöller-Geimer § 114 Rn. 2 und Rn. 42 m.w.N.), grundsätzlich auch für ein selbständiges Beweisverfahren bewilligt werden.
  • BGH, 21.01.2003 - VI ZB 51/02

    Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens über Arzthaftungsansprüche

    Auszug aus OLG Köln, 01.08.2016 - 5 W 18/16
    Wie der BGH durch Beschluss vom 24.9.2013 (- VI ZB 12/13 - BGHZ 198, 237 ff.) im Rahmen einer Grundsatzentscheidung und in Fortentwicklung seiner Entscheidung vom 21.1.2003 (-VI ZB 51/02 - BGHZ 153, 302 ff) eindeutig entschieden hat, kommt im Arzthaftungsverfahren eine Klärung von haftungsrechtlich maßgeblichen Gründen durch einen Sachverständigen im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens immer in Betracht, wenn die Feststellung der Vermeidung eines Rechtsstreits dienen kann.
  • BGH, 19.05.1981 - VI ZR 220/79

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Behandlungsfehlers -

    Auszug aus OLG Köln, 01.08.2016 - 5 W 18/16
    Daran ändert wiederum auch nichts, dass im Arzthaftungsprozess an die Substanziierungspflicht des Patienten nur maßvolle Anforderungen zu stellen sind, wie allgemein anerkannt ist (grundlegend BGH, Urteil vom 19.5.1981, VersR 1981, 752, std. Rspr., etwa Urt. vom 8.7.2008, VersR 2008, 1265 ff.) und es auch ständiger Rechtsprechung des Senates entspricht.
  • OLG Hamm, 25.10.1999 - 5 WF 354/99
    Auszug aus OLG Köln, 01.08.2016 - 5 W 18/16
    Prozesskostenhilfe kann nach ganz herrschender Meinung, insbesondere der weit überwiegenden Rechtsprechung (OLG Köln MDR 2010, 169; OLG Naumburg MDR 2010, 403; OLG Stuttgart MDR 2010, 169; OLG Saarbrücken, MDR 2003, 1436; OLG Oldenburg MDR 2002, 910; OLG Hamm FamRZ 2000, 1023 u.v.a.m.; Zöller-Geimer § 114 Rn. 2 und Rn. 42 m.w.N.), grundsätzlich auch für ein selbständiges Beweisverfahren bewilligt werden.
  • LG Stade, 27.10.2003 - 7 T 264/03
    Auszug aus OLG Köln, 01.08.2016 - 5 W 18/16
    Der Antragsteller muss dabei nicht darlegen, warum er nicht sofort Klage erhebt oder ob und wann er Klage erheben will (LG Stade MDR 2004, 469) und es ist auch nicht von Bedeutung, ob die später beabsichtigte Klage im Hauptverfahren aussichtsreich ist (OLG Stuttgart MDR 2010, 169).
  • BGH, 08.07.2008 - VI ZR 259/06

    Haftung des Gynäkologen nach erfolgloser Tubensterilisation

    Auszug aus OLG Köln, 01.08.2016 - 5 W 18/16
    Daran ändert wiederum auch nichts, dass im Arzthaftungsprozess an die Substanziierungspflicht des Patienten nur maßvolle Anforderungen zu stellen sind, wie allgemein anerkannt ist (grundlegend BGH, Urteil vom 19.5.1981, VersR 1981, 752, std. Rspr., etwa Urt. vom 8.7.2008, VersR 2008, 1265 ff.) und es auch ständiger Rechtsprechung des Senates entspricht.
  • OLG Oldenburg, 13.02.2002 - 8 W 12/02

    Selbstständiges Beweisverfahren; Voraussetzungen; Prozesskostenhilfe; PKH

  • OLG Köln, 15.05.2019 - 5 W 3/19

    Sofortige Beschwerde gegen eine Beweisanordnung

    Auch die Substanziierungslast mit den daraus folgenden möglichst konkreten Beweisfragen (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 1.8.2016, 5 W 18/16) ist im Beweisverfahren nicht etwa weiter erleichtert, sondern ebenso streng, wenn nicht sogar eher strenger zu sehen.
  • OLG Bremen, 12.06.2019 - 5 W 6/19

    Zur Substantiierungspflicht im selbständigen Beweisverfahren in

    Die Beweisfragen zu Nummer 1 a) - e) sind als unzulässige Ausforschung erst auf die Herbeischaffung der für einen zulässigen Antrag notwendigen Tatsachen gerichtet, in dem der gerichtliche Sachverständige sich das in Betracht kommende Fehlverhalten selbst heraussuchen soll (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 01.08.2016, 5 W 18/16 -- juris - Rn. 10).
  • OLG Brandenburg, 05.08.2021 - 12 W 21/21

    Selbständiges Beweisverfahren über Mängel von ärztlichen Behandlungen

    Für das selbständige Beweisverfahren bedeutet dies, dass sich die Beweisfrage auf einen konkreten Behandlungsschritt bzw. eine konkrete Maßnahme beziehen muss, die Frage nach Kausalzusammenhängen auf eine konkrete Maßnahme und einen daraus resultierenden konkreten Schaden (vgl. OLG Köln, Beschluss v. 01.08.2016 - I-5 W 18/16, juris Rn. 11).
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