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   OLG Köln, 01.10.2004 - 6 U 115/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2922
OLG Köln, 01.10.2004 - 6 U 115/04 (https://dejure.org/2004,2922)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.10.2004 - 6 U 115/04 (https://dejure.org/2004,2922)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Oktober 2004 - 6 U 115/04 (https://dejure.org/2004,2922)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 50, 63, 87 Abs. 4 UrhG

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    UrhG §§ 50 63 87 Abs. 4
    Elektronischer Fernsehprogrammführer - Zulässigkeit der Verwendung einzelner Lichtbilder aus Fernsehsendung ohne Gestattung des Senders

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Elektronischer TV-Programmführer rechtmäßig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Elektronischer TV-Programmführer rechtmäßig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    UrhG § 50 § 63 § 67 Abs. 4
    "Elektronischer Fernsehprogrammführer"; Zulässigkeit der Ankündigung eines Fernsehprogramms in einer elektronischen Programmzeitung unter Verwendung von Lichtbildern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2005, 105
  • MMR 2005, 182
  • ZUM 2005, 233
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 143/00

    Erbenermittler und Rechtsberatung

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.2004 - 6 U 115/04
    Es entspricht nämlich höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH GRUR 2003, 886, 887 "Erbenermittler" sowie die Übersicht bei Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8. Aufl., Kap. 51 Rn. 36) und der ständigen Spruchpraxis auch des Senats, dass ein derartiger "insbesondere"-Zusatz quasi als Hilfsantrag anzusehen ist um zu verdeutlichen, was jedenfalls auch gefordert wird und ggf. allein zugesprochen werden kann.
  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 285/99

    Axel Springer Verlag unterliegt gegenüber Focus im Streit um Feldbusch-Foto

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.2004 - 6 U 115/04
    Um ein "Tagesereignis" handelt es sich bei jedem aktuellen Geschehen, das für die Öffentlichkeit von allgemeinem Interesse ist (vgl. BGH NJW 2002, 3473 = GRUR 2002, 1050 - "Zeitungsbericht als Tagesereignis").
  • LG Berlin, 14.03.1989 - 16 S 10/88
    Auszug aus OLG Köln, 01.10.2004 - 6 U 115/04
    Mit dieser Erstreckung der über § 50 UrhG geschützten Berichterstattung auf durchaus triviale, aber das allgemeine Interesse des öffentlichen Publikums weckende Gegenstände - ausdrücklich einbezogen sind die bloß "Neugier am Schicksal bekannter Persönlichkeiten und ein gewisses Klatschbedürfnis" befriedigenden Berichte (BGH a.a.O.) - ist die früher vertretene Auffassung (vgl. LG Berlin ZUM 1989, 473; Zustimmend offenbar Dreier/Schulze, UrhG, § 50 Rn. 4) nicht mehr vereinbar, Fernsehprogramme seien in der Regel kein "Tagesereignis", weil dieser Begriff "durch eine Begebenheit mit herausragender Bedeutung gekennzeichnet" sei.
  • BGH, 01.07.1982 - I ZR 119/80

    Vorliegen einer Urheberrechtsverletzung eines Künsters durch die Abbildung seiner

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.2004 - 6 U 115/04
    Nicht die Einblendung des Bildes steht nämlich im Vordergrund, sondern die Berichterstattung über die Sendung selbst (vgl. hierzu BGH NJW 1983, 1159 = GRUR 1983, 28 - "Presseberichterstattung und Kunstwerkwiedergabe II").
  • EuGH, 06.04.1995 - C-241/91

    RTE und ITP / Kommission

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.2004 - 6 U 115/04
    In dieser von der allgemeinen Lebenserfahrung getragenen Einschätzung sieht der Senat sich auch durch - wenngleich in anderem rechtlichem Zusammenhang angestellten - Erwägungen des EuGH in seiner Entscheidung "Magill TV Guide" (GRUR Int. 1995, 490) bestätigt.
  • OLG Köln, 30.10.2009 - 6 U 100/09

    Begriff des Tagesereignisses i.S. von § 50 UrhG

    a) Tagesereignis ist jedes aktuelle Geschehen, das für die Öffentlichkeit von Interesse ist, ohne dass es darauf ankommt, ob es sich um politisch oder kulturell bedeutsame oder eher banale Vorgänge handelt oder ob im Wesentlichen nur die Neugier und das Klatschbedürfnis des Publikums angesprochen werden; aktuell ist es, solange ein Bericht darüber von der Öffentlichkeit noch als Gegenwartsberichterstattung empfunden wird (BGH, WRP 2002, 1302 = GRUR 2002, 1050 [1051] - Zeitungsbericht als Tagesereignis; BGHZ 175, 135 = WRP 2008, 1121 = GRUR 2008, 693 [Rn. 48] - TV-Total; Senat, GRUR-RR 2005, 105 f. - Elektronischer Fernsehprogrammführer).
  • KG, 14.09.2022 - 24 U 9/22

    Ziemiak-Interview

    Im Übrigen dürfen nur kurze Ausschnitte oder einzelne Abbildungen verwendet werden (OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 20. September 1984 - 6 U 142/83, GRUR 1985, 380 - Operneröffnung; OLG Köln, Urteil vom 17. September 2004 - 6 U 115/04, GRUR-RR 2005, 105 - Elektronischer Fernsehprogrammführer).
  • LG Köln, 23.12.2009 - 28 O (Kart) 479/08

    Berechtigung von Mitgliedsunternehmen zur Nutzung von Informationen und

    Ein Tagesereignis ist dabei jedes aktuelle Geschehen, das für die Öffentlichkeit von Interesse ist, wobei ein Geschehen solange aktuell ist, als ein Bericht darüber von der Öffentlichkeit noch als Gegenwartsberichterstattung empfunden wird (vgl. BGH a.a.O., OLG Köln, MMR 2005, 182, m.w.N.).
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