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   OLG Köln, 01.10.2007 - 2 Wx 30/05   

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OLG Köln, 01.10.2007 - 2 Wx 30/05 (https://dejure.org/2007,4980)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.10.2007 - 2 Wx 30/05 (https://dejure.org/2007,4980)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Oktober 2007 - 2 Wx 30/05 (https://dejure.org/2007,4980)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines berechtigten Sicherungsinteresses der Partei eines Grundstückskaufvertrages als Voraussetzung für eine Vertragsabwicklung über ein Notaranderkonto; Aufhebung der Kostenrechnung eines Notars ohne vorherige Sachprüfung als Folge eines Verstoßes gegen die ...

  • Judicialis

    KostO § 32; ; KostO § 141; ; KostO § 147 Abs. 2; ; KostO § 149 154 Abs. 2; ; BeurkG § 54 a Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notarkosten bei Grundstückskaufvertrag - keine Angabe allgemeiner Bestimmungen in der Kostenrechnung - berechtigtes Sicherungsinteresse zur Abwicklung über Notaranderkonto bei notwendiger Mitwirkung des Grundbuchamtes - Gebühr für Prüfung der Kaufpreisfälligkeit neben ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2007, 291
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Hamm, 04.01.1990 - 15 W 487/89

    Gebühren für die Prüfung der Einzahlungsrelfe

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.2007 - 2 Wx 30/05
    Zwar soll nach der Rechtsprechung des OLG Hamm sowie weiterer Oberlandesgerichte neben der Hebegebühr des § 149 KostO eine Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO für die Prüfung der Einzahlungsreife (Kaufpreisfälligkeit) nicht entstehen können (vgl. OLG Hamm, JurBüro 1990, 899 und - insoweit in diesem Punkt allerdings nur obiter - OLG Hamm NJW-RR 1989, 583 mit weit. Nachw.; OLG Oldenburg, JurBüro 1986, 429).

    Der Senat kann die weitere Beschwerde indes nicht zurückweisen, ohne damit von den genannten Entscheidungen des OLG Hamm (insoweit jedenfalls der in JurBüro 1990, 899 veröffentlichten Entscheidung) sowie des OLG Bremen abzuweichen.

  • BGH, 12.05.2005 - V ZB 40/05

    Voraussetzungen, Bemessung und Fälligkeit der Notargebühren für die Überwachung

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.2007 - 2 Wx 30/05
    Dies ist nicht zu beanstanden (vgl. BGH NJW 2005, 3218 [3220]).

    Darauf, wann die Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte, von deren Beurteilung der Senat abweichen möchte, ergangen sind, kommt es für die Vorlage an den Bundesgerichtshof nicht an (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1149; BGH NJW 2005, 3218).

  • OLG Düsseldorf, 24.10.2002 - 10 W 96/02

    Anforderungen an die Kostenberechnung durch einen Notar

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.2007 - 2 Wx 30/05
    Zwar ist - wie der Beteiligte zu 2) im Ausgangspunkt zutreffend ausführt - die Kostenrechnung eines Notars im Beschwerdeverfahren nach § 156 Abs. 1 KostO ohne Sachprüfung (nicht, wie es bei Hartmann, a.a.O., heißt, "ohne ein Verfahren nach § 156") aufzuheben, wenn sie nicht den formellen Anforderungen entspricht, die nach § 154 KostO an eine solche Kostenrechnung zu stellen sind (vgl. BayObLGZ 1981, 348 [351]; OLG Düsseldorf, JurBüro 2003, 149 f.; OLG Hamm, NJW-RR 2000, 366; Hartmann, a.a.O.).
  • OLG Schleswig, 22.11.1994 - 9 W 160/94

    Gebühren für Fälligkeitsmitteilungen neben Hebegebühr

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.2007 - 2 Wx 30/05
    Sie gehen der Verwahrung vielmehr voraus und haben ihr gegenüber eigenständige Bedeutung (vgl. OLG Schleswig, JurBüro 1995, 260 f.).
  • KG, 19.12.1986 - 1 W 5529/85

    Einseitiger Widerruf einer übereinstimmenden Hinterlegungsanweisung

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.2007 - 2 Wx 30/05
    Es bedarf deshalb einer Vertragsgestaltung zur Absicherung beider Seiten gegen das Risiko, die eigene Leistung zu erbringen, ohne die Gegenleistung erlangen zu können (vgl. Senat, MittRhNotK 1997, 328; KG WM 1987, 548 [549]).
  • OLG München, 06.06.2006 - 32 Wx 74/06

    Notarkosten bei Übernahme eine landwirtschaftlichen Betriebs - Ermittlungen zur

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.2007 - 2 Wx 30/05
    a) Wird - wie dies vorliegend geschehen ist, während das Beschwerdeverfahren bei dem Landgericht anhängig war, - die von dem Notar ursprünglich erteilte Kostenrechnung durch eine neue, berichtigte Rechnung ersetzt, so ist diese neue Rechnung Gegenstand der Prüfung im Verfahren nach § 156 KostO (vgl. OLG Hamm, FGPrax 2007, 187 [188]; OLG München, FGPrax 2006, 180 f.; Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl. 2007, § 156 KostO, Rdn. 3).
  • OLG Karlsruhe, 29.06.2005 - 1 U 247/04

    Kein "Betrieb" eines auf einem Privatparkplatz abgestellten Kfz; keine Haftung

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.2007 - 2 Wx 30/05
    Für seine mit der Überwachung der Kaufpreiszahlung verbundene Tätigkeit erhält der Notar neben der Beurkundungsgebühr und der Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO für die Überwachung / Mitteilung der Fälligkeit des Kaufpreises eine weitere Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO (vgl. BGH NJW 2005, 2318).
  • OLG Hamm, 26.08.1999 - 15 W 111/99

    Beurkundung eines Vertragspaketes durch den Notar

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.2007 - 2 Wx 30/05
    Zwar ist - wie der Beteiligte zu 2) im Ausgangspunkt zutreffend ausführt - die Kostenrechnung eines Notars im Beschwerdeverfahren nach § 156 Abs. 1 KostO ohne Sachprüfung (nicht, wie es bei Hartmann, a.a.O., heißt, "ohne ein Verfahren nach § 156") aufzuheben, wenn sie nicht den formellen Anforderungen entspricht, die nach § 154 KostO an eine solche Kostenrechnung zu stellen sind (vgl. BayObLGZ 1981, 348 [351]; OLG Düsseldorf, JurBüro 2003, 149 f.; OLG Hamm, NJW-RR 2000, 366; Hartmann, a.a.O.).
  • BGH, 21.11.2002 - V ZB 29/02

    Kosten für gleichzeitige Anmeldung der Abberufung und Neubestellung von

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.2007 - 2 Wx 30/05
    Darauf, wann die Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte, von deren Beurteilung der Senat abweichen möchte, ergangen sind, kommt es für die Vorlage an den Bundesgerichtshof nicht an (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1149; BGH NJW 2005, 3218).
  • BGH, 14.12.2006 - V ZB 115/06

    Anforderungen an die Bezeichnung der Auslagen in der Kostenberechnung

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.2007 - 2 Wx 30/05
    Der Zweck des Zitiergebots des § 154 Abs. 2 KostO besteht darin, dem Kostenschuldner die Kostenrechnung transparent zu machen (vgl. BGH NJW-RR 2007, 784 [785]).
  • BayObLG, 25.11.1981 - BReg. 3 Z 22/80
  • OLG Celle, 16.02.2011 - Not 24/10

    Begriff des berechtigten Sicherungsinteresses i.S.v. § 54a Abs. 2 Nr. 1

    Soweit das Oberlandesgericht Köln mit Beschluss vom 1. Oktober 2007 (OLGR Köln 2008, 58) die Auffassung vertreten hat, dass der Notar vor einer Verwendung der vorsorglich erteilten Löschungsbewilligung die Voraussetzungen des Scheiterns des Vertrags zu prüfen habe und dass ihm dies regelmäßig nicht zuzumuten sei, ist das nicht notwendigerweise immer der Fall.

    Hinzu kommt, dass das Vorliegen eines berechtigten Sicherungsinteresses höchstrichterlich bislang nicht geklärt ist und neben Stimmen in der Literatur auch Stimmen in der Rechtsprechung die Auffassung des Klägers jedenfalls teilweise stützen (vgl. OLG Köln OLGR Köln 2008, 58; Weingärtner, DNotZ 1999, 393; Renner in: Armbrüster/ Preuss/Renner, BeurkG/BNotO, 5. Aufl., § 54 a BeurkG, Rn. 10 m. w. N.).

  • BGH, 02.04.2009 - V ZB 70/08

    Ausschließliches Anfallen einer Hebegebühr für die Prüfung und Mitteilung der

    Nach einer Ansicht stellt die Überwachung der Fälligkeit des Kaufpreises eine von der Zahlungsabwicklung über ein Notaranderkonto unabhängige notarielle Tätigkeit dar, die nach § 147 Abs. 2 KostO selbständig zu vergüten ist (OLG Köln ZNotP 2008, 255, 256; OLG Schleswig JurBüro 1995, 260; OLG Düsseldorf JurBüro 1995, 598; Tiedtke, Notarkosten im Grundstücksrecht, 2. Aufl., Rdn. 544; Brosette, MittRhNotK 1993, 135, 136; Schmidt, MittRhNotK 2000, 302; Klein, Rpfleger 1988, 178, 180).
  • OLG Frankfurt, 30.01.2024 - 20 W 2/22

    Zur Frage unrichtiger Sachbehandlung bei später Terminsvergabe durch Notar und

    aa) Der Notar ist nämlich befugt, auch im laufenden gerichtlichen Verfahren jedenfalls bis zur Entscheidung des Landgerichts Mängeln der angefochtenen Kostenberechnung abzuhelfen, indem er dem Kostenschuldner eine korrigierte Kostenberechnung erteilt (vgl. OLG München, Beschluss vom 06.06.2006, 32 Wx 74/06, Tz. 11; OLG Köln, Beschluss vom 01.10.2007, 2 Wx 30/05, Tz. 6; LG Düsseldorf, Beschluss vom 23.02.2021, 25 OH 79/18, Tz. 20; jeweils juris).
  • OLG Frankfurt, 06.12.2012 - 20 W 270/12

    Gegenstand des Kostenbeschwerdeverfahrens nach § 156 KostO

    Ist deshalb ein Verfahren nach dieser Vorschrift einmal anhängig geworden und ersetzt der Notar - wie hier - im Verlauf des Verfahrens eine nicht ordnungsgemäße durch eine neue Kostenberechnung, so ist das Verfahren nicht erledigt, solange der jeweilige Kostenschuldner gegen die Kostenforderungen noch Einwendungen erhebt (vgl. OLG Zweibrücken JurBüro 1990, 223; KG RPfleger 1971, 35; OLG Köln FGPrax 2007, 291; Korintenberg/Bengel/Tiedtke, KostO, 18. Aufl., § 156 Rz. 10; Rohs/Wedewer, KostO, Stand: April 2010, § 156 Rz. 23).
  • LG Bremen, 20.09.2019 - 4 T 369/18

    Handelsregisteranmeldungen verschiedener Kommanditisten - Notarkosten

    Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung und Grundlage des Verfahrens ist dabei die im laufenden Verfahren von dem Antragsgegner erteilte Korrekturrechnung (OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.12.2012. Az.: 20 W 270/12, Rdz. 8, zit. nach juris; OLG Köln, FGPrax 2007, 291; Korintenberg, GNotKG, 19. Aufl., § 127 Rd. 22; BeckOK KostR/Schmidt-Räntsch, 25. Ed. 1.9.2018, GNotKG § 128 Rn. 25).
  • LG Bremen, 30.03.2020 - 4 T 212/19

    Übersendung Kaufvertragsentwurf an Gegenseite ohne Rücksprache mit

    Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung und Grundlage des Verfahrens ist dabei die im laufenden Verfahren von dem Antragsgegner erteilte Korrekturrechnung (OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.12.2012. Az.: 20 W 270/12, Rdz. 8, zit. nach juris; OLG Köln, FGPrax 2007, 291; Korintenberg, GNotKG, 20. Aufl., § 127 Rd. 22; BeckOK KostR/Schmidt-Räntsch, 25. Ed. 1.9.2018, GNotKG § 128 Rn. 25).
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