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   OLG Köln, 01.10.2010 - I-20 U 126/09   

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https://dejure.org/2010,9656
OLG Köln, 01.10.2010 - I-20 U 126/09 (https://dejure.org/2010,9656)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.10.2010 - I-20 U 126/09 (https://dejure.org/2010,9656)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Oktober 2010 - I-20 U 126/09 (https://dejure.org/2010,9656)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Das Transparenzgebot bei der Überschreibung einer Klausel mit "Wann können Sie die Versicherung kündigen oder beitragsfrei stellen?" in den AGB einer Rürup-Rente wird gewahrt; Ein durchschnittlicher, um Verständnis bemühter Versicherungsnehmer muss von vornherein auch ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 307 Abs. 1; VVG a. F. § 174 Abs. 1; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2 b
    Bei Rürup-Verträgen kann der Versicherer das Kündigungsrecht des VN sowohl ausschließen als auch auf eine Beitragsfreistellung begrenzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Ausschluss des Kündigungsrechts bei Rürup-Verträgen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 101
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamburg, 27.07.2010 - 9 U 235/09

    Kapitallebens- und Rentenversicherung: Inhaltskontrolle von Allgemeinen

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.2010 - 20 U 126/09
    Sie müssen, um den ihnen vom Gesetz zugewiesenen Aufgaben gerecht werden zu können, über eine Ausstattung verfügen, die sie in den Stand versetzt, typische und durchschnittlich schwierige Gesetzesverstöße zu erkennen und zu verfolgen (BGH, aaO; ebenso ausdrücklich auch OLG Hamburg, Urt. v. 27. Juli 2010 - 9 U 235/09 -, das nur deswegen die Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten ausnahmsweise bejaht hat, weil es sich im zu entscheidenden Fall "offenkundig um eine schwierige Materie" gehandelt hat; UA 20).
  • BGH, 18.04.2002 - III ZR 199/01

    Formularmäßige Vereinbarung einer Deaktivierungsgebühr in AGB eines

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.2010 - 20 U 126/09
    Die Wiederholungsgefahr ist erst durch die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung unter dem 14. September 2009 weggefallen (zu diesem Erfordernis etwa: BGH, NJW 2002, 2386; Palandt-Bassenge, BGB, 69. Aufl., § 1 UKlaG, Rn. 8).
  • BGH, 02.10.2008 - I ZB 96/07

    Auswärtiger Rechtsanwalt VII

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.2010 - 20 U 126/09
    Diese sind wie Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung zu behandeln und müssen personell, sachlich und finanziell so ausgestattet sein, dass sie auch ohne anwaltlichen Rat in der Lage sind, durchschnittlich schwierige Verstöße etwa gegen §§ 307-309 BGB zu verfolgen (BGH, VersR 2009, 374).
  • BGH, 30.04.2008 - IV ZR 241/04

    Formularmäßiger Ausschluss der Berücksichtigung von behördlichen

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.2010 - 20 U 126/09
    Vielmehr gebieten Treu und Glauben auch, dass die Klausel die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen so weit erkennen lässt, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (zuletzt etwa BGH, VersR 2008, 816; VersR 2009, 1622).
  • KG, 01.11.2005 - 1 W 334/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Anspruch auf Festsetzung einer Geschäftsgebühr für eine

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.2010 - 20 U 126/09
    Vom Bestehen einer solchen Sachkunde jedenfalls zur Bearbeitung durchschnittlich schwieriger Fallgestaltungen ist bei anspruchsberechtigten Stellen im Sinne von §§ 3, 3 a UKlaG indes auszugehen (BT-Drucks. 15/1187, S. 25; KG KGR 2006, 155).
  • BGH, 28.10.2008 - VIII ZB 28/08

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Verfahrens auf Bewilligung einer

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.2010 - 20 U 126/09
    Soweit im Rahmen der Kostenentscheidung nach § 91 a Abs. 1 ZPO rechtlich problematische Fragen angesprochen worden sind, scheidet eine Rechtsmittelzulassung schon deshalb aus, weil es nicht Zweck jener Entscheidung ist, Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären (vgl. nur BGH, NJW-RR 2009, 422).
  • BGH, 30.09.2009 - IV ZR 47/09

    Wirksamkeit einer Klausel in einer Neuwertversicherung; Weniger als 40% des

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.2010 - 20 U 126/09
    Vielmehr gebieten Treu und Glauben auch, dass die Klausel die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen so weit erkennen lässt, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (zuletzt etwa BGH, VersR 2008, 816; VersR 2009, 1622).
  • BGH, 11.11.2015 - IV ZR 402/14

    Allgemeine Bedingungen einer Lebensversicherung zur Altersvorsorge (sog.

    Insoweit ist bereits durch den Senatsbeschluss vom 20. September 2011 (IV ZR 255/10, VersR 2012, 302) geklärt, dass eine Regelung in einem Basisrentenvertrag, nach der die Kündigung nicht zur Auszahlung eines Rückkaufswerts führt, wirksam ist (aaO Rn 11 ff.; ebenso OLG Köln VersR 2011, 101).
  • OLG Köln, 17.04.2012 - 9 U 207/11

    Die Kostenminderungspflicht in § 17 Abs. 5 c cc ARB 94 verstößt gegen das

    Der o.a. Kostenerstattungsanspruch umfasst nach fast einhelliger Auffassung gerade nicht notwendig auch die Kosten für einen eingeschalteten Anwalt, der die Abmahnung formuliert; solche Kosten sind nur erstattungsfähig, wenn dessen Einschaltung wirklich "erforderlich" war - was auch bei Verbänden, die wie hier der Kläger in die Liste der qualifizierten Einrichtungen nach §§ 4, 3 Abs. 1 Nr. 1 UklaG eingetragen sind, i.d.R. schon per se nicht der Fall sein soll, da diese personell, sachlich und finanziell so ausgestattet sein müssen, dass sie auch ohne anwaltlichen Rat in der Lage sein müssen, durchschnittlich schwierige Verstöße etwa gegen §§ 307-309 BGB zu verfolgen (s. auch BT-Drucks. 15/1187, S. 25; OLG Köln - 20. Senat, VersR 2011, 101; KG, KGReport 2006, 155; Palandt/ Bassenge , a.a.O., § 5 UKlaG Rn. 6; Köhler/Bornkamm/ Köhler , a.a.O., § 5 UKlaG Rn. 4; MüKo-ZPO/ Micklitz , 3. Aufl. 2008, § 5 UKlaG Rn. 12 und zu § 91 ZPO BGH, VersR 2009, 374).
  • OLG Stuttgart, 11.09.2014 - 2 U 178/13

    Abmahnung nach Grundsatzentscheidung - Unterlassungsklage einer

    Das Tatbestandsmerkmal der Erforderlichkeit, vergleichbar der Notwendigkeit der Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung in § 91 Abs. 1 ZPO und der erforderlichen Aufwendungen im Sinne des § 249 BGB, führt dazu, dass die Kosten für einen zum Zwecke der Abmahnung eingeschalteten Rechtsanwalt nicht in allen Fällen verlangt werden können (vgl. (vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 01. Oktober 2010 - 20 U 126/09, unter IV. der Entscheidungsgründe, bei juris, u.H. auf OLG Hamburg, Urteil vom 27. Juli 2010 - 9 U 235/09); zum Ganzen Bornkamm, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl., 2014, Rn. 1.93 ff. zu § 12 UWG).
  • OLG Düsseldorf, 23.09.2014 - 4 U 88/13

    Rückabwicklung einer steuerlich geförderten fondsgebundenen Rentenversicherung

    Der Klauselinhalt ist insoweit klar und deutlich und ein Verstoß gegen das Transparenzgebot damit zu verneinen (vgl. BGH, Beschl. v. 20.09.2011 - IV ZR 255/10, Juris [= VersR 2012, 302] = Bl. 76 f. GA; OLG Köln, Urt. v. 01.10.2010 - 20 U 126/09, Juris).
  • LG Köln, 06.07.2011 - 26 O 384/10

    Verbraucherschutzverein hat einen Anspruch auf Unterlassung und Kostenerstattung

    über hinreichende Sachkunde verfügt (OLG Köln, Urteil vom 1.1.2010, 20 U 126/09, zitiert nach Juris).
  • LG Köln, 06.07.2011 - 26 O 385/10

    Verbraucherschutzverein hat Anspruch auf Unterlassung der Verwendung einer

    über hinreichende Sachkunde verfügt (OLG Köln, Urteil vom 1.1.2010, 20 U 126/09, zitiert nach Juris).
  • LG Köln, 06.07.2011 - 26 O 402/10

    Unterlassungsanspruch eines gemeinnützigen Vereins gegen eine

    über hinreichende Sachkunde verfügt (OLG Köln, Urteil vom 1.1.2010, 20 U 126/09, zitiert nach Juris).
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