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   OLG Köln, 01.10.2019 - I-18 U 34/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,40541
OLG Köln, 01.10.2019 - I-18 U 34/18 (https://dejure.org/2019,40541)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.10.2019 - I-18 U 34/18 (https://dejure.org/2019,40541)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Oktober 2019 - I-18 U 34/18 (https://dejure.org/2019,40541)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Vorstandshaftung; Erbe; Darlegungs- und Beweislast

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    AktG § 93, AktG § 93 Abs. 3 Nr. 6, AktG §§ 93 Abs. 1 S. 2 AktG, Aufklärungspflichtverletzung, Ausgeschiedene Vorstandsmitglieder, Beweis innere Tatsachen, Beweiserleichterungen, Beweislasterleichterung, Beweislastumkehr, Beweismaßerleichterung, Beweiswürdigung, Darlegung, ...

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Aktienrecht: Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des Erben des Vorstands

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 93
    Vorstandshaftung; Erbe; Darlegungs- und Beweislast

  • rechtsportal.de

    AktG § 93
    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme der Erben des Vorstandes einer Aktiengesellschaft wegen Pflichtverletzungen

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Darlegungs- und Beweislast des Erben eines Vorstands für dessen nicht pflichtwidriges Handeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zur Beweislastverteilung bei Organhaftungsansprüchen gegen den Erben eines verstorbenen Vorstandsmitglieds

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des Erben des Vorstands

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Gilt die Beweislastverteilung zu Lasten eines AG-Vorstands auch für dessen Erben?

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Beweislast bei der Klage gegen den AG-Vorstand - Rechtfertigungsgründe des Vorstandes bei Haftung auf Schadensersatz im Prozess

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2020, 210
  • WM 2020, 135
  • NZG 2020, 110
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.11.2002 - II ZR 224/00

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.2019 - 18 U 34/18
    Zum anderen kann der Beklagte als Rechtsnachfolger des verstorbenen Vorstandsmitgliedes von der Klägerin als Gesellschaft gestützt auf nachwirkende Treupflichten aus dem beendeten Organverhältnis und/oder unter Berufung auf § 810 BGB Einsicht in alle in diesem Zusammenhang stehenden Geschäftsunterlagen verlangen, um so seiner Darlegungspflicht nachzukommen (vgl. dazu BGH, Urt. v. 4. November 2002 - II ZR 224/00 -, NJW 2003, S. 358 [359] zur GmbH).
  • BGH, 14.07.2003 - II ZR 335/00

    Darlegungs- und Beweislast des Bereicherungsschuldners

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.2019 - 18 U 34/18
    Hat eine primär darlegungspflichtige Partei nämlich eine negative Tatsache zu behaupten, so wechselt die Darlegungslast zum Gegner und diese nunmehr sekundär behauptungspflichtige Partei hat die entsprechenden konkreten Umstände näher darzulegen (vgl. etwa BGH, Urt. v. 14. Juli 2003 - II ZR 335/00 -, NJW-RR 2004, S. 556 zum Bereicherungsrecht).
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