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   OLG Köln, 02.07.2010 - I-6 U 19/10   

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OLG Köln, 02.07.2010 - I-6 U 19/10 (https://dejure.org/2010,15134)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.07.2010 - I-6 U 19/10 (https://dejure.org/2010,15134)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. Juli 2010 - I-6 U 19/10 (https://dejure.org/2010,15134)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die abstrakte Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen steht einem über die §§ 3 und 8 UWG hinausgehenden Verbandsklagerecht nicht entgegen; Grundsätze zur Vereinbarkeit des Verbandsklagerechts gem. § 1 UKlaG mit der UGP-Richtlinie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UKlaG § 1; UWG § 8 Abs. 4
    Vereinbarkeit des Verbandsklagerechts gem. § 1 UKlaG mit der UGP-Richtlinie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 22.10.2009 - I ZR 58/07

    Klassenlotterie

    Auszug aus OLG Köln, 02.07.2010 - 6 U 19/10
    Unabhängig davon, ob der Kläger überhaupt mehrere Abmahnkostenpauschalen geltend macht, kann nach der Rechtsprechung des BGH (GRUR 2010, 454 = WRP 2010, 640 [Rn. 19 ff.] - Klassenlotterie m.w.N. unter Aufhebung des Senatsurteils vom 23.02.2007 - 6 U 208/06) ein missbräuchliches Verhalten wegen der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen in getrennten Verfahren regelmäßig nur bei der Mehrfachverfolgung einheitlicher, gleichartiger oder ähnlich gelagerter - insbesondere keinen unterschiedlichen Beweisanforderungen unterliegender - Wettbewerbsverstöße angenommen werden.
  • BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 178/08

    BGH erklärt "HEL"-Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen für

    Auszug aus OLG Köln, 02.07.2010 - 6 U 19/10
    Höchstrichterlich wird das UKlaG ganz selbstverständlich weiter angewendet und eine Modifizierung durch die UGP-Richtlinie stillschweigend verneint (vgl. aus neuester Zeit nur BGHZ 182, 24 = WRP 2009, 1545; BGH, Urt. v. 23.03.2010 - VIII ZR 178/08 = BB 2010, 1365; Urt. v. 29.04.2010 - Xa ZR 101/09 und Xa ZR 5/09 = WM 2010, 1087).
  • BGH, 29.04.2010 - Xa ZR 101/09

    Beförderungsbedingungen unwirksam, die den Flugschein bei Abweichung von der

    Auszug aus OLG Köln, 02.07.2010 - 6 U 19/10
    Höchstrichterlich wird das UKlaG ganz selbstverständlich weiter angewendet und eine Modifizierung durch die UGP-Richtlinie stillschweigend verneint (vgl. aus neuester Zeit nur BGHZ 182, 24 = WRP 2009, 1545; BGH, Urt. v. 23.03.2010 - VIII ZR 178/08 = BB 2010, 1365; Urt. v. 29.04.2010 - Xa ZR 101/09 und Xa ZR 5/09 = WM 2010, 1087).
  • BGH, 13.07.1994 - IV ZR 107/93

    Zulässigkeit der Inhaltskontrolle von Laufzeitbestimmungen der privaten

    Auszug aus OLG Köln, 02.07.2010 - 6 U 19/10
    Das Stellen unzulässiger Klauseln begründet die tatsächliche Vermutung einer Wiederholungsgefahr - die regelmäßig weder mit Änderung der beanstandeten Klauseln noch durch die bloße Absichtserklärung des Verwenders entfällt, sie nicht weiter zu verwenden (BGH, NJW 2002, 2386 m.w.N.) - in zweifacher Hinsicht: der Gefahr, dass der Verwender die Klauseln künftigen Vertragsabschlüssen ebenfalls zu Grunde legen und dass er sich bei der Abwicklung der zu seinen Bedingungen geschlossenen Verträge darauf berufen wird; mit der Verbandsklage kann - wie im Streitfall - die Unterlassung beider Varianten geltend gemacht werden (BGHZ 127, 35 = NJW 1994, 2693; BGH, NJW 2002, 2386; NJW 2003, 1237 [1238]).
  • BGH, 29.04.2010 - Xa ZR 5/09

    Beförderungsbedingungen unwirksam, die den Flugschein bei Abweichung von der

    Auszug aus OLG Köln, 02.07.2010 - 6 U 19/10
    Höchstrichterlich wird das UKlaG ganz selbstverständlich weiter angewendet und eine Modifizierung durch die UGP-Richtlinie stillschweigend verneint (vgl. aus neuester Zeit nur BGHZ 182, 24 = WRP 2009, 1545; BGH, Urt. v. 23.03.2010 - VIII ZR 178/08 = BB 2010, 1365; Urt. v. 29.04.2010 - Xa ZR 101/09 und Xa ZR 5/09 = WM 2010, 1087).
  • BGH, 23.01.2003 - III ZR 54/02

    Formularmäßige Vereinbarung der Teilnahme von Mobilfunkkunden am

    Auszug aus OLG Köln, 02.07.2010 - 6 U 19/10
    Das Stellen unzulässiger Klauseln begründet die tatsächliche Vermutung einer Wiederholungsgefahr - die regelmäßig weder mit Änderung der beanstandeten Klauseln noch durch die bloße Absichtserklärung des Verwenders entfällt, sie nicht weiter zu verwenden (BGH, NJW 2002, 2386 m.w.N.) - in zweifacher Hinsicht: der Gefahr, dass der Verwender die Klauseln künftigen Vertragsabschlüssen ebenfalls zu Grunde legen und dass er sich bei der Abwicklung der zu seinen Bedingungen geschlossenen Verträge darauf berufen wird; mit der Verbandsklage kann - wie im Streitfall - die Unterlassung beider Varianten geltend gemacht werden (BGHZ 127, 35 = NJW 1994, 2693; BGH, NJW 2002, 2386; NJW 2003, 1237 [1238]).
  • BGH, 09.07.2009 - Xa ZR 19/08

    Überprüfung eines Unterlassungsbegehrens eines missbräuchliche Klauseln in AGB in

    Auszug aus OLG Köln, 02.07.2010 - 6 U 19/10
    Höchstrichterlich wird das UKlaG ganz selbstverständlich weiter angewendet und eine Modifizierung durch die UGP-Richtlinie stillschweigend verneint (vgl. aus neuester Zeit nur BGHZ 182, 24 = WRP 2009, 1545; BGH, Urt. v. 23.03.2010 - VIII ZR 178/08 = BB 2010, 1365; Urt. v. 29.04.2010 - Xa ZR 101/09 und Xa ZR 5/09 = WM 2010, 1087).
  • OLG Hamburg, 23.04.2009 - 3 U 151/07

    Wettbewerbsverstoß: Fehlende Ernsthaftigkeit einer gegenüber einem Dritten

    Auszug aus OLG Köln, 02.07.2010 - 6 U 19/10
    Eine Drittunterwerfung kann die Wiederholungsgefahr entfallen lassen, wenn nach der Person des Dritten und seinen Beziehungen zum Schuldner ein Kollusionsverdacht nicht aufkommt und sicher ist, dass er im Falle der Zuwiderhandlung die vertraglichen Sanktionen geltend machen wird (vgl. BGH, GRUR 1983, 186 [187] - Wiederholte Unterwerfung I; OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 2003, 1430 [1431]; OLG Hamburg, NJOZ 2009, 3610 [3611 f.]); bei Feststellung dieser Voraussetzungen im Einzelfall ist allerdings besondere Vorsicht geboten, wenn der Dritte den Schuldner nicht abgemahnt hatte (Köhler / Bornkamm, a.a.O., § 12 Rn. 1.166 ff. [1.168 f.]).
  • OLG Köln, 23.02.2007 - 6 U 208/06

    Über die sachliche Information hinausgehende Wettbewerbsmaßnahmen durch

    Auszug aus OLG Köln, 02.07.2010 - 6 U 19/10
    Unabhängig davon, ob der Kläger überhaupt mehrere Abmahnkostenpauschalen geltend macht, kann nach der Rechtsprechung des BGH (GRUR 2010, 454 = WRP 2010, 640 [Rn. 19 ff.] - Klassenlotterie m.w.N. unter Aufhebung des Senatsurteils vom 23.02.2007 - 6 U 208/06) ein missbräuchliches Verhalten wegen der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen in getrennten Verfahren regelmäßig nur bei der Mehrfachverfolgung einheitlicher, gleichartiger oder ähnlich gelagerter - insbesondere keinen unterschiedlichen Beweisanforderungen unterliegender - Wettbewerbsverstöße angenommen werden.
  • BGH, 18.04.2002 - III ZR 199/01

    Formularmäßige Vereinbarung einer Deaktivierungsgebühr in AGB eines

    Auszug aus OLG Köln, 02.07.2010 - 6 U 19/10
    Das Stellen unzulässiger Klauseln begründet die tatsächliche Vermutung einer Wiederholungsgefahr - die regelmäßig weder mit Änderung der beanstandeten Klauseln noch durch die bloße Absichtserklärung des Verwenders entfällt, sie nicht weiter zu verwenden (BGH, NJW 2002, 2386 m.w.N.) - in zweifacher Hinsicht: der Gefahr, dass der Verwender die Klauseln künftigen Vertragsabschlüssen ebenfalls zu Grunde legen und dass er sich bei der Abwicklung der zu seinen Bedingungen geschlossenen Verträge darauf berufen wird; mit der Verbandsklage kann - wie im Streitfall - die Unterlassung beider Varianten geltend gemacht werden (BGHZ 127, 35 = NJW 1994, 2693; BGH, NJW 2002, 2386; NJW 2003, 1237 [1238]).
  • OLG Köln, 30.03.2007 - 6 U 249/06

    Unbegründete Beanstandung der Geschäftsbedingungen eines Mitbewerbers - kein

  • OLG Frankfurt, 17.07.2003 - 1 U 190/02

    Unterlassungsklage gegen intransparente Allgemeine Versicherungsbedingungen:

  • BGH, 02.12.1982 - I ZR 121/80

    Rechtsschutzbedürfnis eines auf Unterlassung einer Zeitungsanzeige klagenden

  • OLG Düsseldorf, 08.01.2015 - 2 U 39/14

    Wirksamkeit einer vorformulierten Bestätigung über eine vor Vertragsschluss

    Dabei kann dahinstehen, ob hier von einer Mehrfachverfolgung einheitlicher, gleichartiger oder ähnlich gelagerter Wettbewerbsverstöße schon angesichts der unterschiedlichen Zielrichtung beider Verfahren keine Rede sein kann (vgl. OLG Köln, Urt. v. 02.07.2010 - 6 U 19/10, BeckRS 2011, 09518; a.A. Rehart, MMR 2014, 506 ff., insb. 510 f.) und dem Rechtsmissbrauchseinwand außerdem entgegensteht (vgl. OLG Köln, Urt. v. 02.07.2010 - 6 U 19/10, BeckRS 2011, 09518; a.A. Rehart, MMR 2014, 506, 511), dass für das vorliegende Wettbewerbsverfahren die Kammer für Handelskammer funktionell zuständig gewesen ist (§ 95 Abs. 1 Nr. 5 GVG), für die abstrakte Inhaltskontrolle der vom Kläger im Wege der Verbandsklage nach dem UKlaG beanstandeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten dagegen ausschließlich die Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (§ 6 Abs. 2 UKlaG i. V. m. der Konzentrations-VO-UKlaG, GV NW 2002, 446; OLG Köln, Urteil vom 02.07.2010 - 6 U 19/10, BeckRS 2011, 09518).

    Hinsichtlich der mit dem Klageantrag zu I. verfolgten Beanstandung einer unzulässigen Telefonwerbung durch die Beklagte und der Beanstandung der in den Vertragsunterlagen der Beklagten enthaltenen Formularklauseln handelt es sich ersichtlich um zwei tatsächlich und rechtlich anders gelagerte Vorgänge (vgl. auch OLG Köln, Urt. v. 02.07.2010 - 6 U 19/10, BeckRS 2011, 09518).

  • OLG Köln, 19.11.2010 - 6 U 38/10

    Werbung für Spielgemeinschaften zum Deutschen Lotto- und Toto-Block im Internet

    Die gleichzeitige Kontrolle dreier Formularklauseln der Beklagten (Senatsurteil vom 02.07.2010 - 6 U 19/10 = 26 O 294/09 LG Köln) betraf einen anderen, in die ausschließliche Zuständigkeit der Zivilkammer fallenden prozessualen Anspruch, dessen getrennte Verfolgung keine unzumutbaren Mehrkosten begründet hat und nicht missbräuchlich ist (vgl. BGH, GRUR 2010, 454 = WRP 2010, 640 [Rn. 19 ff.] - Klassenlotterie).
  • OLG Köln, 21.10.2011 - 6 U 64/11

    Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer Unterlassungserklärung

    Eine derartige Unterlassungserklärung kann nur unter strengen Voraussetzungen die Anforderungen an die Ernsthaftigkeit erfüllen (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2003, 1430; Senat, Urt. v. 2.7.2010 - 6 U 19/10 - Strömer/Grootz WRP 2008, 1148, 1150 ff.).
  • LG Düsseldorf, 08.05.2014 - 37 O 66/13
    Dies trifft angesichts der unterschiedlichen Zielrichtung beider Verfahren nicht zu (vgl. OLG Köln, Urt. vom 2. Juli 2010, 6 U 19/10).
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