Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.07.2018 - I-21 U 66/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,56649
OLG Köln, 02.07.2018 - I-21 U 66/17 (https://dejure.org/2018,56649)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.07.2018 - I-21 U 66/17 (https://dejure.org/2018,56649)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. Juli 2018 - I-21 U 66/17 (https://dejure.org/2018,56649)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,56649) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.07.2015 - IV ZR 437/14

    Kapitallebensversicherung: Auslegung einer Erklärung des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Köln, 02.07.2018 - 21 U 66/17
    Wie vom Landgericht im Ansatz zutreffend angenommen, ist durch Auslegung (§§ 133, 157 BGB) zu ermitteln, wem mit der gewählten Formulierung "der überlebende Ehegatte" das Bezugsrecht im Todesfall eingeräumt worden ist (vgl. BGH Urt. v. 22.07.2015 - IV ZR 437/14 = FamRZ 2015, 1883 [Rn. 13]).

    Maßgeblich ist der dem Versicherer gegenüber zum Ausdruck gebrachte Wille des Versicherungsnehmers oder sonstigen Verfügungsberechtigten bei Festlegung des Bezugsrechts (vgl. BGH Urt. v. 14.02.2007 - IV ZR 150/05 = FamRZ 2007, 1005 [Rn. 10]; BGH Urt. v. 22.07.2015 - IV ZR 437/14 = FamRZ 2015, 1883 [Rn. 14]).

    Insbesondere bleiben nachträgliche Überlegungen oder Absichtserklärungen außer Betracht, die dem Versicherer nicht so mitgeteilt werden, dass dieser nach objektivem Empfängerhorizont den Inhalt einer etwaigen Bezugsrechtsänderung erkennen kann (vgl. BGH Urt. v. 22.07.2015 - IV ZR 437/14 = FamRZ 2015, 1883 [Rn. 14]).

    Dass es sich dabei nicht um die Bezeichnung einer konkreten lebenden Person, sondern um eine abstrakte Bezeichnung handele, sei ihm fremd; eine solcher Erklärungsinhalt ergebe sich ebensowenig bei - allein maßgeblicher - Auslegung nach dem Empfängerhorizont des Versicherers (vgl. BGH Urt. v. 22.07.2015 - IV ZR 437/14 = FamRZ 2015, 1883 [Rn. 15]).

    Bei einer solchen Versicherung liegt nach dem objektiven Empfängerhorizont des Versicherers die Auslegung nahe, dass der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer mit dem Abschluss zu Gunsten des Arbeitnehmers soziale Zwecke verfolgt und mit der Bezugsrechtsbestimmung für den Todesfall regelmäßig das Versorgungsinteresse der Hinterbliebenen des Arbeitnehmers (im Sinne der §§ 46, 48 SGB VI) schützen will (vgl. BGH Urt. v. 22.07.2015 - IV ZR 437/14 = FamRZ 2015, 1883 [Rn. 22-24]; Blomeyer / Rolfs / Otto, BetrAVG, 7. Aufl. 2018, § 1 Rn. 27).

  • BGH, 14.02.2007 - IV ZR 150/05

    Bezugsberechtigung des geschiedenen Ehegatten aus der Rentenversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 02.07.2018 - 21 U 66/17
    Maßgeblich ist der dem Versicherer gegenüber zum Ausdruck gebrachte Wille des Versicherungsnehmers oder sonstigen Verfügungsberechtigten bei Festlegung des Bezugsrechts (vgl. BGH Urt. v. 14.02.2007 - IV ZR 150/05 = FamRZ 2007, 1005 [Rn. 10]; BGH Urt. v. 22.07.2015 - IV ZR 437/14 = FamRZ 2015, 1883 [Rn. 14]).

    c) Nach der Rechtsprechung des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs bietet freilich das Wort "Ehegatte" allein keinen Anhalt dafür anzunehmen, ein Versicherungsnehmer wolle damit statt des zum Zeitpunkt der Erklärung mit ihm verheirateten Ehegatten allgemein diejenige Person begünstigen, die zum Zeitpunkt seines Todes mit ihm verheiratet sein wird (vgl. BGH Urt. v. 14.02.2007 - IV ZR 150/05 = FamRZ 2007, 1005 [Rn. 12]).

  • BGH, 27.09.2012 - IX ZR 15/12

    Insolvenzanfechtung: Zeitpunkt der Zuwendung der Versicherungsleistung aus einer

    Auszug aus OLG Köln, 02.07.2018 - 21 U 66/17
    Sein Rechtserwerb kann auch unter eine aufschiebende oder auflösende Bedingung (§ 158 BGB) gestellt werden, was unter Umständen dazu führt, dass die Person des begünstigten Dritten wechselt; dies ist im Lichte der Vertragsfreiheit unbedenklich, sofern die Bestimmung des Begünstigten der ablaufenden Zeit überlassen, aber durch ein sachliches Merkmal gesichert ist (vgl. BGH Urt. v. 27.09.2012 - IX ZR 15/12 = FamRZ 2013, 128 [Rn. 15] m.w.N. für die Formulierung "der Ehegatte, mit dem der Versicherte im Zeitpunkt seines Todes verheiratet ist").
  • OLG Zweibrücken, 09.03.2005 - 1 U 100/04

    Anfechtung eines Lebensversicherungsvertrages wegen arglistigen Verschweigens von

    Auszug aus OLG Köln, 02.07.2018 - 21 U 66/17
    Seine Behauptung, dass die vermittelnd tätigen Zeugen K und L von der festen Beziehung zwischen ihm und Frau B gewusst hätten, trägt dazu schon inhaltlich nichts bei; zudem fehlen Anhaltspunkte, die es rechtfertigen könnten, das Wissen dieser bloßen Versicherungsmakler (vgl. ihren Stempel auf der vorgelegten Kopie des Antrags Anlage K 1) dem Versicherer (analog § 43 Nr. 1 VVG a.F. in Verbindung mit der Auge-und-Ohr-Rechtsprechung des BGH [VersR 1999, 1481; 2001, 1498]; vgl. § 69 Nr. 1, 70 VVG n.F.) zuzurechnen (vgl. OLG Zweibrücken Urt. v. 09.03.2005 - 1 U 100/04 = VersR 2005, 1373 [1374]).
  • LG Köln, 14.12.2017 - 19 O 124/17
    Auszug aus OLG Köln, 02.07.2018 - 21 U 66/17
    Auf die Berufung des Beklagten wird das am 14.12.2017 verkündete Urteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Köln (19 O 124/17) abgeändert.
  • BGH, 22.09.1999 - IV ZR 15/99

    Wissenszurechnung bei einem Versicherungsmakler

    Auszug aus OLG Köln, 02.07.2018 - 21 U 66/17
    Seine Behauptung, dass die vermittelnd tätigen Zeugen K und L von der festen Beziehung zwischen ihm und Frau B gewusst hätten, trägt dazu schon inhaltlich nichts bei; zudem fehlen Anhaltspunkte, die es rechtfertigen könnten, das Wissen dieser bloßen Versicherungsmakler (vgl. ihren Stempel auf der vorgelegten Kopie des Antrags Anlage K 1) dem Versicherer (analog § 43 Nr. 1 VVG a.F. in Verbindung mit der Auge-und-Ohr-Rechtsprechung des BGH [VersR 1999, 1481; 2001, 1498]; vgl. § 69 Nr. 1, 70 VVG n.F.) zuzurechnen (vgl. OLG Zweibrücken Urt. v. 09.03.2005 - 1 U 100/04 = VersR 2005, 1373 [1374]).
  • BGH, 19.09.2001 - IV ZR 235/00

    Zurechnung der Kenntnis des Agenten

    Auszug aus OLG Köln, 02.07.2018 - 21 U 66/17
    Seine Behauptung, dass die vermittelnd tätigen Zeugen K und L von der festen Beziehung zwischen ihm und Frau B gewusst hätten, trägt dazu schon inhaltlich nichts bei; zudem fehlen Anhaltspunkte, die es rechtfertigen könnten, das Wissen dieser bloßen Versicherungsmakler (vgl. ihren Stempel auf der vorgelegten Kopie des Antrags Anlage K 1) dem Versicherer (analog § 43 Nr. 1 VVG a.F. in Verbindung mit der Auge-und-Ohr-Rechtsprechung des BGH [VersR 1999, 1481; 2001, 1498]; vgl. § 69 Nr. 1, 70 VVG n.F.) zuzurechnen (vgl. OLG Zweibrücken Urt. v. 09.03.2005 - 1 U 100/04 = VersR 2005, 1373 [1374]).
  • BGH, 29.01.1981 - IVa ZR 80/80

    Ehefrau als Bezugsberechtigte

    Auszug aus OLG Köln, 02.07.2018 - 21 U 66/17
    Aus diesem Blickwinkel aber wird als begünstigter überlebender Ehegatte im Zweifel derjenige anzusehen sein, mit dem der versicherte Arbeitnehmer im Todeszeitpunkt gültig verheiratet ist (vgl. BGH, Urt. v. 29.01.1981 - IVa ZR 80/80 = BGHZ 79, 295 [300] = VersR 1981, 326; Blomeyer / Rolfs / Otto, a.a.O., Anhang zu § 1 Rn. 199; Langheid / Wandt / Heiss , a.a.O., § 159 Rn. 41).
  • OLG Düsseldorf, 12.04.2019 - 22 U 62/18

    Auftraggeber und Auftragnehmer kündigen: Welche Kündigung beendet den Vertrag?

    Das LG hat sich (auf Seite 10, dort 3. Absatz) - nur hilfsweise und damit nicht in unmittelbar entscheidungserheblicher Weise - auf das Urteil des KG Berlin vom 16.02.2018 (21 U 66/17, dort Leitsatz 3 bzw. Rn 67/77 mwN) gestützt und dazu ausgeführt, dass bei einer nach den Ausführungen des KG vorzunehmenden "materiellen Gesamtbetrachtung" bei wechselseitigen Kündigungen die von der Beklagten ausgesprochene Kündigung den rechtlichen Vorrang genieße, da diese sich auf das Vorliegen von Kündigungsgründen stütze.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht