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   OLG Köln, 02.08.2010 - I-2 Wx 97/10   

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https://dejure.org/2010,17868
OLG Köln, 02.08.2010 - I-2 Wx 97/10 (https://dejure.org/2010,17868)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.08.2010 - I-2 Wx 97/10 (https://dejure.org/2010,17868)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. August 2010 - I-2 Wx 97/10 (https://dejure.org/2010,17868)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsstellung des Erbschaftskäufers gegenüber dem Testamentsvollstreckers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2011, 30
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 22.09.2005 - 31 Wx 46/05

    Erbengemeinschaft mit teilweiser Testamentsvollstreckung - unzulässiger Antrag

    Auszug aus OLG Köln, 02.08.2010 - 2 Wx 97/10
    Beteiligter und antragsbefugt im Sinne des § 2227 BGB ist derjenige, dessen Rechte und Pflichten unmittelbar durch die Testamentsvollstreckung betroffen werden können; dagegen ist es nicht ausreichend, dass sich das Handeln des Testamentsvollstreckers rein wirtschaftlich auch beim Antragsteller auswirken könnte (BGH NJW 61, 1717; OLG München, NJW-RR 2006, 14; Palandt/Edenhofer, BGB, 68. Aufl. 2010, § 2227 Rn. 7).
  • OLG Köln, 01.10.1999 - 19 U 167/98

    Pflicht des Testamentsvollstreckers zur Herausgabe an Nacherben

    Auszug aus OLG Köln, 02.08.2010 - 2 Wx 97/10
    Auch ist davon auszugehen, dass eine Abtretung aller Ansprüche gegen den Beteiligten zu 2) "aufgrund seiner Einsetzung als [Testamentsvollstrecker]" auch die Hilfsansprüche auf Auskunft und laufende Rechnungslegung mitumfassen sollte (vgl. OLG Köln [19. Zivilsenat], ZEV 2000, 231; Palandt/Grüneberg, BGB, 68. Aufl. 2010, § 259 Rn. 10; ders ., § 401 Rn. 4).
  • BGH, 28.02.1989 - XI ZR 91/88

    Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten gegenüber dem Erben;

    Auszug aus OLG Köln, 02.08.2010 - 2 Wx 97/10
    Zwar kann im Einzelfall eine ansonsten ausgeschlossene Abtretung von Rechten zulässig sein, wenn die Leistung gerade dem Zessionar letztlich zugutekommen soll (vgl. BGH NJW 1989, 1601, 1602 für die isolierte Abtretung von Auskunftsansprüchen des Erben an den Pflichtteilsberechtigten nebst weiteren Anwendungsbeispielen für Ausnahmen von der Unabtretbarkeit zugunsten einzelner bestimmter Personen).
  • BGH, 13.07.1961 - V ZB 9/61

    Entlassung eines Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Köln, 02.08.2010 - 2 Wx 97/10
    Beteiligter und antragsbefugt im Sinne des § 2227 BGB ist derjenige, dessen Rechte und Pflichten unmittelbar durch die Testamentsvollstreckung betroffen werden können; dagegen ist es nicht ausreichend, dass sich das Handeln des Testamentsvollstreckers rein wirtschaftlich auch beim Antragsteller auswirken könnte (BGH NJW 61, 1717; OLG München, NJW-RR 2006, 14; Palandt/Edenhofer, BGB, 68. Aufl. 2010, § 2227 Rn. 7).
  • OLG Düsseldorf, 22.06.2017 - 3 Wx 42/16
    Dem Erwerber allerdings fehlt die Antragsbefugnis, wenn und soweit er in seinen Rechten und Pflichten durch das Handeln des Testamentsvollstreckers nicht rechtlich unmittelbar betroffen ist, sondern ihn lediglich - wie einen Nachlassgläubiger - wirtschaftliche Auswirkungen treffen (OLG Köln FGPrax 2011, 30 f; Palandt-Weidlich, BGB, 76. Aufl. 2017, § 2227 Rdnr. 7).
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