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   OLG Köln, 02.08.2017 - 16 U 76/16   

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https://dejure.org/2017,31045
OLG Köln, 02.08.2017 - 16 U 76/16 (https://dejure.org/2017,31045)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.08.2017 - 16 U 76/16 (https://dejure.org/2017,31045)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. August 2017 - 16 U 76/16 (https://dejure.org/2017,31045)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.12.1960 - VIII ZR 89/59

    Gleichzeitiges Bestehen von schuldrechtlichen und dinglichen

    Auszug aus OLG Köln, 02.08.2017 - 16 U 76/16
    "Ausgeschlossen ist die Anwendung der §§ 994 ff. BGB nur dann, wenn zwischen dem Eigentümer und dem Besitzer der Sache zu keinem Zeitpunkt eine Vindikationslage bestanden hat (BGH, Urteil vom 21.12.1960, Az.: VIII ZR 89/59 in BGHZ 34, 122, 129).

    War hingegen der Besitzer zum Zeitpunkt der Vornahme der Verwendungen zum Besitz berechtigt, ist aber später eine Vindikationslage eingetreten, steht dem unrechtmäßigen Fremdbesitzer frei, gemäß §§ 994 ff. BGB Ersatz der von ihm getätigten Verwendungen vom Eigentümer zu verlangen; unerheblich ist, wann die Verwendung erfolgt sind, ob also der Besitzer die Verwendungen bereits zu einem Zeitpunkt vorgenommen hat, als er noch rechtmäßig besessen hat oder ob dies erst nach Eintritt der Vindikationslage geschehen ist (BGHZ 34, 122, 131/133).

    Anderenfalls wäre er in nicht zu rechtfertigender Weise schlechter gestellt als ein im Zeitpunkt der Verwendungsvornahme nicht berechtigter Besitzer (BGHZ 34, 122, 132).".

  • BGH, 24.06.2002 - II ZR 266/01

    Anforderungen an die Erteilung einer Genehmigung

    Auszug aus OLG Köln, 02.08.2017 - 16 U 76/16
    Der BGH führt in einer vergleichbaren Konstellation in seinem Urteil vom 24.06.2002, Az.: II ZR 266/01 in NJW 2002, 2875 hierzu aus:.
  • BGH, 23.01.2014 - VII ZB 49/13

    Unzulässigkeit einer erneuten Werklohnklage nach Abweisung einer ersten Klage

    Auszug aus OLG Köln, 02.08.2017 - 16 U 76/16
    Im Falle der Abweisung eines Zahlungsanspruchs als (noch) nicht fällig erwächst in materieller Rechtskraft, § 322 Abs. 1 ZPO, dass der Kläger bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung im Vorprozess gegen den Beklagten keinen zur Zahlung fälligen Anspruch hatte (BGH, Beschluss vom 23.01.2014, Az.: VII ZB 49/13 in NJW 2014, 1306; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.04.2017, Az.: 29 U 180/16 in IBR 2017, 418).
  • OLG Naumburg, 15.09.2015 - 12 W 84/15

    Anordnung einer Sicherheitsleistung bei einer mit Räumungsklage verbundenen

    Auszug aus OLG Köln, 02.08.2017 - 16 U 76/16
    Vor Wiedererlangung der Sache oder Genehmigung ist der Anspruch nicht fällig (Raff in Münchener Kommentar zum BGB, 7. Auflage 2017, § 1001 BGB, Rn. 26; Berger in Jauernig, Kommentar zum BGB, 16. Auflage 2015, § 1001 BGB, Rn. 1; nach aA fehlt dem Anspruch zuvor die Klagbarkeit: OLG Naumburg, Beschluss vom 15.09.2015, Az.: 12 W 84/15 in NJW 2016, 1250; oder er ist aufschiebend bedingt: Herrler in Palandt, BGB, 76. Auflage 2017, § 1001 BGB, Rn. 1).
  • OLG Frankfurt, 21.04.2017 - 29 U 180/16

    Rechtskraftwirkung des eine Werklohnklage teils endgültig, teils als derzeit

    Auszug aus OLG Köln, 02.08.2017 - 16 U 76/16
    Im Falle der Abweisung eines Zahlungsanspruchs als (noch) nicht fällig erwächst in materieller Rechtskraft, § 322 Abs. 1 ZPO, dass der Kläger bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung im Vorprozess gegen den Beklagten keinen zur Zahlung fälligen Anspruch hatte (BGH, Beschluss vom 23.01.2014, Az.: VII ZB 49/13 in NJW 2014, 1306; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.04.2017, Az.: 29 U 180/16 in IBR 2017, 418).
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