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OLG Köln, 02.09.2019 - 2 Ws 394/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- LG Köln, 18.06.2019 - 322 KLs 29/18
- OLG Köln, 02.09.2019 - 2 Ws 394/19
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.08.2010 - 5 StR 184/10
Erweiterter Verfall (Erörterungsmangel; Diskrepanz zwischen Vermögenslage und …
Auszug aus OLG Köln, 02.09.2019 - 2 Ws 394/19
Vielmehr muss das Tatgericht nach Beweiserhebung und Beweiswürdigung davon überzeugt sein, dass die von der Anordnung erfassten Gegenstände für rechtswidrige Taten oder aus ihnen unmittelbar erlangt worden sind, ohne dass diese im Einzelnen festgestellt werden müssen (BGH NStZ-RR 2010, 385).
- OLG Köln, 13.02.2024 - 2 Ws 767/23
Erweiterte Einziehung, Surrogate, Einziehung nach Abtrennung, Bindungswirkung
Schließlich wird die Strafkammer, sofern sie an einer Entscheidung im Beschlussweg festhalten sollte, mit Blick auf den Umfang der für die Einziehungsentscheidung noch erforderlichen Sachverhaltsaufklärung sowie das Bestreiten der deliktischen Herkunft der in Rede stehenden Gegenstände durch den Verurteilten nachvollziehbar darzulegen haben, dass die Wahl dieser Verfahrensart gegenüber einer Entscheidung durch Urteil nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor allem mit Blick auf die Wahrung der Rechtsstellung des Verurteilten pflichtgemäßem Ermessen entspricht (vgl. hierzu SenE v. 02.09.2019, 2 Ws 394/19).