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   OLG Köln, 02.10.2013 - I-6 W 25/13   

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https://dejure.org/2013,29719
OLG Köln, 02.10.2013 - I-6 W 25/13 (https://dejure.org/2013,29719)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.10.2013 - I-6 W 25/13 (https://dejure.org/2013,29719)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. Oktober 2013 - I-6 W 25/13 (https://dejure.org/2013,29719)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Urheberrechts hinsichtlich der Verbreitung eines Films in verschiedenen Sprachfassungen durch sog. Filesharing

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 101 Abs. 2; UrhG § 101 Abs. 9
    Umfang des Urheberrechts hinsichtlich der Verbreitung eines Films in verschiedenen Sprachfassungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2014, 192
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.12.1991 - I ZR 165/89

    Verwertungsrecht für Taschenbuchausgabe bei Hardcover-Sonderausgabe durch Dritten

    Auszug aus OLG Köln, 02.10.2013 - 6 W 25/13
    Das der dinglichen Rechtsposition des ausschließlich Nutzungsberechtigten zugeordnete Verbietungsrecht gemäß § 97 Abs. 1 UrhG wird grundsätzlich durch den Inhalt der eingeräumten Nutzungsart (§ 31 Abs. 1 UrhG) bestimmt (vgl. Senat ZUM-RD 2000, 332 [335]), findet seine Grenze also regelmäßig in der jeweils eingeräumten Nutzungsart und den hierzu getroffenen vertraglichen Vereinbarungen (vgl. BGH GRUR 1992, 310 [311] - Taschenbuch-Lizenz; Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Auflage, vor § 28 UrhG Rn. 82; Fromm/ Nordemann , UrhG, 10. Auflage, § 97 Rn. 133).

    Angesichts dessen ist das Nutzungsrecht der Antragstellerin nach der Zweckübertragungstheorie (§ 31 Abs. 5 UrhG) nicht vor einer wirtschaftlichen Beeinträchtigung durch die Vermarktung des Films in anderen Sprachversionen geschützt (vgl. auch BGH GRUR 1992, 310 [311] - Taschenbuch-Lizenz).

  • BGH, 21.04.1953 - I ZR 110/52

    Filmverwertungsvertrag und Filmschutz

    Auszug aus OLG Köln, 02.10.2013 - 6 W 25/13
    Das Verbietungsrecht kann allerdings über das Benutzungsrecht hinausgehen, wenn dies erforderlich erscheint, um die Nutzungsbefugnis zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch wirksam zu schützen (vgl. BGH NJW 1953, 1258 [1259] - Lied der Wildbahn; GRUR 1999, 984 [985] - Laras Tochter; Wild in: Schricker/Loewenheim a.a.O. § 97 UrhG Rn. 50).

    Der Zweck eines Filmverwertungsvertrags ist auf die einheitliche Auswertung des gesamten Werks und nicht auf die selbstständige Verwertung der Bilder unabhängig von der Tonspur gerichtet (vgl. BGH NJW 1953, 1258 [1259] - Lied der Wildbahn).

  • OLG München, 15.01.2013 - 6 W 86/13

    Für einen Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 9 UrhG ist nicht erforderlich, dass

    Auszug aus OLG Köln, 02.10.2013 - 6 W 25/13
    Danach kann der zur Verwertung eines Werks in einer bestimmten Nutzungsart Berechtigte aus § 97 Abs. 1 UrhG befugt sein, gegen die unberechtigte Nutzung des Werks in einer konkurrierenden Nutzungsart vorzugehen, wenn diese unmittelbar wirtschaftlichen Einfluss auf die an ihn lizenzierte Verwertung hat und deshalb seine materiellen Interessen betroffen sind (vgl. OLG München vom 15.01.2013 - 6 W 86/13 - LG München MMR 2004, 192 [194]; Reber in: Beck´scher Online-Kommentar Urheberrecht, Stand 01.03.2013, § 97 UrhG Rn. 12; s. auch BGH GRUR 1992, 697 [698] - ALF; Senat, Beschlüsse vom 01.02.2013 - 6 W 255/12 - vom 12.02.2013 - 6 W 27/13 - vom 23.09.2013 - 6 W 254/13 -).
  • LG München I, 07.05.2003 - 21 O 5250/03

    Fotos von Partygästen

    Auszug aus OLG Köln, 02.10.2013 - 6 W 25/13
    Danach kann der zur Verwertung eines Werks in einer bestimmten Nutzungsart Berechtigte aus § 97 Abs. 1 UrhG befugt sein, gegen die unberechtigte Nutzung des Werks in einer konkurrierenden Nutzungsart vorzugehen, wenn diese unmittelbar wirtschaftlichen Einfluss auf die an ihn lizenzierte Verwertung hat und deshalb seine materiellen Interessen betroffen sind (vgl. OLG München vom 15.01.2013 - 6 W 86/13 - LG München MMR 2004, 192 [194]; Reber in: Beck´scher Online-Kommentar Urheberrecht, Stand 01.03.2013, § 97 UrhG Rn. 12; s. auch BGH GRUR 1992, 697 [698] - ALF; Senat, Beschlüsse vom 01.02.2013 - 6 W 255/12 - vom 12.02.2013 - 6 W 27/13 - vom 23.09.2013 - 6 W 254/13 -).
  • BGH, 19.04.2012 - I ZB 80/11

    Alles kann besser werden

    Auszug aus OLG Köln, 02.10.2013 - 6 W 25/13
    Er ist daher an die Bedingung geknüpft, dass die Voraussetzungen eines Unterlassungs- oder Schadensersatzanspruchs aus § 97 UrhG erfüllt sind (vgl. BGH GRUR 2012, 1026 Rn. 20 - Alles kann besser werden).
  • OLG Köln, 01.02.2013 - 6 W 255/12

    Umfang des Urheberrechts hinsichtlich der Synchronisation eines Films in mehrere

    Auszug aus OLG Köln, 02.10.2013 - 6 W 25/13
    Danach kann der zur Verwertung eines Werks in einer bestimmten Nutzungsart Berechtigte aus § 97 Abs. 1 UrhG befugt sein, gegen die unberechtigte Nutzung des Werks in einer konkurrierenden Nutzungsart vorzugehen, wenn diese unmittelbar wirtschaftlichen Einfluss auf die an ihn lizenzierte Verwertung hat und deshalb seine materiellen Interessen betroffen sind (vgl. OLG München vom 15.01.2013 - 6 W 86/13 - LG München MMR 2004, 192 [194]; Reber in: Beck´scher Online-Kommentar Urheberrecht, Stand 01.03.2013, § 97 UrhG Rn. 12; s. auch BGH GRUR 1992, 697 [698] - ALF; Senat, Beschlüsse vom 01.02.2013 - 6 W 255/12 - vom 12.02.2013 - 6 W 27/13 - vom 23.09.2013 - 6 W 254/13 -).
  • OLG Köln, 14.01.2000 - 6 U 73/99

    Vervielfältigung und Verbreitung von Beiträgen und Entscheidungen aus einer

    Auszug aus OLG Köln, 02.10.2013 - 6 W 25/13
    Das der dinglichen Rechtsposition des ausschließlich Nutzungsberechtigten zugeordnete Verbietungsrecht gemäß § 97 Abs. 1 UrhG wird grundsätzlich durch den Inhalt der eingeräumten Nutzungsart (§ 31 Abs. 1 UrhG) bestimmt (vgl. Senat ZUM-RD 2000, 332 [335]), findet seine Grenze also regelmäßig in der jeweils eingeräumten Nutzungsart und den hierzu getroffenen vertraglichen Vereinbarungen (vgl. BGH GRUR 1992, 310 [311] - Taschenbuch-Lizenz; Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Auflage, vor § 28 UrhG Rn. 82; Fromm/ Nordemann , UrhG, 10. Auflage, § 97 Rn. 133).
  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 182/90

    "ALF"; Umfang des Schutzes eines urheberrechtlichen Verwertungsrechts; Rechte des

    Auszug aus OLG Köln, 02.10.2013 - 6 W 25/13
    Danach kann der zur Verwertung eines Werks in einer bestimmten Nutzungsart Berechtigte aus § 97 Abs. 1 UrhG befugt sein, gegen die unberechtigte Nutzung des Werks in einer konkurrierenden Nutzungsart vorzugehen, wenn diese unmittelbar wirtschaftlichen Einfluss auf die an ihn lizenzierte Verwertung hat und deshalb seine materiellen Interessen betroffen sind (vgl. OLG München vom 15.01.2013 - 6 W 86/13 - LG München MMR 2004, 192 [194]; Reber in: Beck´scher Online-Kommentar Urheberrecht, Stand 01.03.2013, § 97 UrhG Rn. 12; s. auch BGH GRUR 1992, 697 [698] - ALF; Senat, Beschlüsse vom 01.02.2013 - 6 W 255/12 - vom 12.02.2013 - 6 W 27/13 - vom 23.09.2013 - 6 W 254/13 -).
  • BGH, 29.04.1999 - I ZR 65/96

    Fortsetzung des berühmten Romans "Dr. Shiwago"?

    Auszug aus OLG Köln, 02.10.2013 - 6 W 25/13
    Das Verbietungsrecht kann allerdings über das Benutzungsrecht hinausgehen, wenn dies erforderlich erscheint, um die Nutzungsbefugnis zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch wirksam zu schützen (vgl. BGH NJW 1953, 1258 [1259] - Lied der Wildbahn; GRUR 1999, 984 [985] - Laras Tochter; Wild in: Schricker/Loewenheim a.a.O. § 97 UrhG Rn. 50).
  • OLG Köln, 31.03.2014 - 6 W 136/13

    Geltendmachung der Urheberrechte an einer Filmproduktion

    Fehlt es für den Verletzungszeitpunkt an entsprechenden lizenzvertraglichen Abreden und ist in tatsächlicher Hinsicht keine relevante wirtschaftliche Beeinträchtigung des dem Lizenznehmer an einer Sprachfassung eingeräumten Verwertungsrechts durch die Verbreitung anderer Sprachfassungen auf dem ihm zugewiesenen Territorium feststellbar, werden diese Sprachfassungen allerdings nicht von seinem Verbietungsrecht erfasst und bleibt die Verfolgung diesbezüglicher Rechtsverletzungen dem Lizenzgeber oder sonstigen Nutzungsberechtigten vorbehalten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23.09.2013 - 6 W 254/12 - und vom 02.10.2013 - 6 W 25/13; 6 W 31/13; 6 W 38/13; 6 W 39/13).
  • OLG Köln, 02.10.2013 - 6 W 39/13

    Umfang des Urheberrechts an einem Filmwerk

    Angesichts dessen ist das Nutzungsrecht der Antragstellerin nach dem Übertragungszweckgedanken (§ 31 Abs. 5 UrhG) nicht vor einer wirtschaftlichen Beeinträchtigung durch die Vermarktung des Films in anderen Sprachversionen geschützt (vgl. Senat, ZUM 2007, 401 - Videozweitverwertung; Beschl. v. 23.09.2013 - 6 W 254/13; vom 02.10.2013 - 6 W 25/13; 6 W 31/13; 6 W 38/13).
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