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   OLG Köln, 02.11.2012 - I-20 U 151/12   

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https://dejure.org/2012,43295
OLG Köln, 02.11.2012 - I-20 U 151/12 (https://dejure.org/2012,43295)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.11.2012 - I-20 U 151/12 (https://dejure.org/2012,43295)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. November 2012 - I-20 U 151/12 (https://dejure.org/2012,43295)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Gesundheitsprüfung im Rahmen des Abschlusses eines privaten Krankheitskostenversicherungsvertrages im Basistarif

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 193 Abs. 5
    Der Zugang zum Basistarif kann von der Vorlage ärztlicher Untersuchungsberichte abhängig gemacht werden. Anmerkung von Golo Wiemer

  • VersR (via Owlit)

    VVG § 193 Abs. 5
    Der Zugang zum Basistarif kann von der Vorlage ärztlicher Untersuchungsberichte abhängig gemacht werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 203 Abs. 1 S. 3
    Zulässigkeit einer Gesundheitsprüfung im Rahmen des Abschlusses eines privaten Krankheitskostenversicherungsvertrages im Basistarif

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Der Zugang zum Basistarif kann von der Vorlage ärztlicher Untersuchungsberichte abhängig gemacht werden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Krankenversicherer darf Aufnahme in den Basistarif von ärztlicher Untersuchung abhängig machen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ohne ärztliche Untersuchung kein Basistarif

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 1824
  • VersR 2013, 490
  • VersR 2013, 614
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Köln, 04.07.2012 - 23 O 237/11

    Mitwirkungspflichten der zu versichernden Person gegenüber dem Versicherer beim

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2012 - 20 U 151/12
    Die Berufung des Klägers gegen das am 4. Juli 2012 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 23 O 237/11 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Köln, 16.04.2018 - 17 W 39/18

    Erstattungsfähigkeit eines zur Ermittlung des Wertes eines Nachlassgegenstandes

    Dass durch das Privatgutachten der Verlauf des Rechtsstreits beeinflusst wird, lehnt der Bundesgerichtshof (NJW 2013, 1824 Tz. 8 - juris -) als Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit ausdrücklich ab.
  • LG Köln, 10.07.2013 - 23 O 365/12

    Kontrahierungszwang des Versicherers entsteht mit Stellung eines annahmefähigen

    Auch ein Krankheitskostenversicherungsvertrag im Basistarif kommt zustande durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen in Form von Angebot und Annahme, § 145 BGB (s. hierzu auch OLG Köln NJW 2013, 1824).

    Erst die Abgabe eines annahmefähigen Angebots löst einen Kontrahierungszwang des Versicherers gemäß § 193 VVG aus (vgl. OLG Köln NJW 2013, 1824).

    Nach der gesetzlichen Konzeption entsteht der Kontrahierungszwang erst mit Stellung eines entsprechenden annahmefähigen Antrags des Versicherungsnehmers (vgl. OLG Köln NJW 2013, 1824).

  • OLG Hamburg, 23.10.2023 - 9 W 40/23
    Soweit der Antragsteller mit dem angekündigten Klageantrag zu Ziff. 1 eine Verurteilung der Antragsgegnerin auf Umwandlung der bestehenden Krankenversicherung in eine solche nach dem Basistarif rückwirkend zum 24.11.2020 begehrt, kann dahinstehen, ob und ggf. für welchen Zeitpunkt der in § 193 Abs. 5 VVG normierte Kontrahierungszwang bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, d.h. bei Vorliegen eines annahmefähigen Angebots des (potentiellen) Versicherungsnehmers (vgl. OLG Köln, Urt. v. vom 02.11.2012, Az. I-20 U 151/12, Rn. 17 (juris)), überhaupt ? was das Landgericht verneint ? einen Anspruch auf einen entsprechenden Vertragsschluss gewährt (bejahend LG Dortmund, Urt. v. 16.08.2012, Az. 2 O 159/12; grds. ablehnend MüKoVVG/Kalis, 2. Aufl. 2017, § 193 Rn. 29; ablehnend jedenfalls für Anspruch auf rückwirkenden Abschluss OLG Köln, Urt. v. 18.10.2013, Az. I-20 U 142/13, Rn. 12 (juris); BeckOK VVG/Gramse, 19. Ed. 1.5.2023, § 193 Rn. 35; insoweit wohl auch OLG München, Beschl. v. 28.10.2011, Az. 25 W 1742/11, Rn. 8 (juris)).

    Ist der Versicherer aber zur Durchführung einer Risikoprüfung berechtigt, muss er zu diesem Zweck nach ganz überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur auch eine Gesundheitsprüfung einschließlich ärztlicher Untersuchung verlangen dürfen (ebenso OLG Köln, Urt. v. 02.11.2012, Az. I-20 U 151/12, Rn. 19, 21 (juris); OLG Koblenz, Urt. v. 03.02.2012, Az. 10 U 610/11, Rn. 11 (juris); Göbel/Köther, VersR 2014, 537, 543; BeckOK VVG/Gramse, 19. Ed. 1.5.2023, § 193 Rn. 38; MüKoVVG/Kalis, 2. Aufl. 2017, § 193 Rn. 31; Langheid/Rixecker/Muschner VVG, 7. Aufl. 2022, § 193 Rn. 77; Boetius/Rogler/Schäfer, Private Krankenversicherung, § 29 Rn. 177; Igl/Welti GesundheitsR, § 37 Rn. 47; a.A. nur LG Dortmund, Urt. v. 16.08.2012, Az. 2 O 159/12, Rn. 13 ff. (juris); Wiemer, VersR 2013, 614, Prölss/Martin/Voit VVG, 31. Aufl. 2021, § 193 Rn. 29; nicht tragend auch OLG Celle, Beschl. v. 06.09.2012, Az. 8 W 42/12).

  • OLG Köln, 20.12.2013 - 20 U 120/13

    Rechtsfolgen des Kontrahierungszwangs in der privaten Krankenversicherung

    (a) Der Kontrahierungszwang des Versicherers nach § 193 Abs. 5 VVG wird erst durch Abgabe eines annahmefähigen Angebots ausgelöst (Senat, Urteil vom 02.11.2012 - 20 U 151/12 - NJW 2013, 1824; Staudinger- Bork , BGB, Neubearb. 2012, Vorb. zu §§ 145-156 Rn. 29).
  • OLG Frankfurt, 31.08.2017 - 18 W 86/17

    Erstattungsfähigkeit von Kosten einer Avalbürgschaft und eines

    Es kommt weder darauf an, ob das Gutachten die Entscheidung des Prozessgerichts tatsächlich beeinflusst hat (BGH, NJW 2012, 1370 [BGH 20.12.2011 - VI ZB 17/11] ; Thomas/Putzo, ZPO, 37. Aufl., § 91 Rn. 49; Vuia, NJW 2013, 1824), noch kann die Erstattungsfähigkeit allein mit der besonderen Schwierigkeit des Rechtsstreits begründet werden, unbeschadet der Konsequenz, dass dies womöglich auf eine - dem Kostenfestsetzungsverfahren fremde - Rekonstruktion des Erkenntnisverfahrens hinausliefe.
  • LSG Bayern, 16.07.2019 - L 18 SO 46/19

    Sozialhilfe: Kein Anspruch auf Übernahme von Behandlungskosten, wenn ein privater

    Aber selbst wenn man mit Teilen der Rechtsprechung (vgl. OLG Köln vom 02.11.2012 - I-20 U 151/12, 20 U 151/12, NJW 2013, S. 1824) die Auffassung vertritt, dass es dem Versicherer trotz des gesetzlich vorgesehenen Kontrahierungszwanges möglich sein soll, einen Vertragsabschluss im Basistarif von der vorherigen Überprüfung des Gesundheitszustandes des zu Versichernden abhängig zu machen, so wäre diese dem Versicherten jedenfalls nur dann zumutbar, wenn er hierdurch nicht mit Kosten belastet wird.
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