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   OLG Köln, 02.11.2017 - 24 W 54/17   

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OLG Köln, 02.11.2017 - 24 W 54/17 (https://dejure.org/2017,67047)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.11.2017 - 24 W 54/17 (https://dejure.org/2017,67047)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. November 2017 - 24 W 54/17 (https://dejure.org/2017,67047)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Koblenz, 29.12.2006 - 1 W 662/06

    Persönliche Anwesenheitspflicht des Verpflichteten bei Aufnahme eines notariellen

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2017 - 24 W 54/17
    Da der Notar den Pflichtigen zur Aufnahme eines ordnungsgemäßen Vermögensverzeichnisses gegebenenfalls zu belehren und Unklarheiten auszuräumen habe, müsse der Verpflichtete persönlich vor dem Notar erscheinen; nur auf diese Weise könne sichergestellt werden, dass die erforderlichen Auskünfte auch vollständig und gegebenenfalls nach Rückfrage konkretisiert und zutreffend gegeben werden können (OLG Koblenz, Beschluss vom 29.12.2006 - 1 W 662/06 = ZEV 2007, 493; ebenso wohl auch der den ersten Zwangsgeldbeschluss des Landgerichts vom 14.03.2017 bestätigende Beschluss des hiesigen 19. Zivilsenats vom 02.06.2017 [19 W 27/17, Bl. 69/69R des Sonderheftes "Antrag gemäß § 888 ZPO"] sowie Birkenheier, in: Herberger/Martinek/Rüßmann, jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 2314 Rdn. 77; im Grundsatz auch Palandt/Weidlich, BGB, 76. Aufl. 2017, § 2314 Rdn. 7).

    Zudem weicht der Senat mit der vorliegenden Entscheidung von dem oben zitierten Beschluss des OLG Koblenz vom 29.12.2006 - 1 W 662/06 - ab.

  • OLG Zweibrücken, 07.09.2015 - 3 W 89/15

    Notarielles Nachlassverzeichnis - Anwesenheitsrecht des Auskunftspflichtigen und

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2017 - 24 W 54/17
    Insbesondere dann, wenn der Notar den Auskunftsverpflichteten schon bei anderer Gelegenheit auf die Pflicht zur bestmöglichen Mitwirkung bei der Erstellung des Verzeichnisses und zu wahrheitsgemäßen sowie vollständigen Angaben hingewiesen und belehrt habe und er auch keinen weiteren Aufklärungs- und/oder Erläuterungsbedarf sehe, stelle sich das Bestehen auf der Anwesenheit des Auskunftsverpflichteten im Beurkundungstermin als nutzlose Förmelei dar (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 07.09.2015 - 3 W 89/15 = ZErb 2015, 346; zustimmend Müller, in: Beck'scher Online-Kommentar zum BGB, 43. Edition Stand 15.06.2017, § 2314 Rdn. 24 m.w.Nachw.) ebenso auch Burandt/Rojahn/Müller, Erbrecht, 2 Aufl. 2014, 3 2314 BGB Rdn. 38).
  • LG Köln, 25.07.2017 - 7 O 188/15

    Auskunfterteilung des Schuldners über den Bestand des Nachlasses i.R.d.

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2017 - 24 W 54/17
    Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin wird der Zwangsgeldbeschluss der Einzelrichterin der 7. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 25.07.2017 - 7 O 188/15 - aufgehoben und der Antrag der Gläubigerin auf Festsetzung von Zwangsmitteln nach § 888 ZPO vom 15.05.2017 zurückgewiesen.
  • OLG Nürnberg, 26.08.2009 - 12 W 1364/09

    Zwangsvollstreckungsbeschwerdeverfahren: Behandlung und Umfang der Verpflichtung

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2017 - 24 W 54/17
    Denn bei der Auskunft über den Bestand eines Nachlasses handelt es sich um eine nicht vertretbare Handlung im Sinne des § 888 Abs. 1 ZPO; dies gilt auch dann, wenn die Auskunftserteilung durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses zu erfolgen hat (OLG Nürnberg, FamRZ 2010, 584; OLG Zweibrücken, ZErb 2015, 346; Zöller/Stöber, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 888 Rdn. 2 - Stichwort "Auskunft").
  • BGH, 06.06.2013 - I ZB 56/12

    Zwangsvollstreckung wegen nicht vertretbarer Handlung aus einem für vollstreckbar

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2017 - 24 W 54/17
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, welcher der Senat folgt, ist im Rahmen der Handlungsvollstreckung nach den §§ 887 ff. ZPO der Einwand des Schuldners zu beachten, er habe die geschuldete Leistung erbracht; dies gilt sowohl im Fall der Zwangsvollstreckung zur Erzwingung vertretbarer Handlungen gemäß § 887 ZPO (BGHZ 161, 61, 72) als auch für den hier gegebenen Fall der Zwangsvollstreckung zur Erzwingung einer nicht vertretbaren Handlung nach § 888 ZPO (BGH, NJW-RR 2013, 1336; KG, FamRZ 2008, 1094; Zöller/Stöber, a.a.O., § 888 Rdn. 11).
  • KG, 06.12.2007 - 2 W 185/07

    Zwangsvollstreckungsverfahren zur Bewirkung einer nicht vertretbaren Handlung:

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2017 - 24 W 54/17
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, welcher der Senat folgt, ist im Rahmen der Handlungsvollstreckung nach den §§ 887 ff. ZPO der Einwand des Schuldners zu beachten, er habe die geschuldete Leistung erbracht; dies gilt sowohl im Fall der Zwangsvollstreckung zur Erzwingung vertretbarer Handlungen gemäß § 887 ZPO (BGHZ 161, 61, 72) als auch für den hier gegebenen Fall der Zwangsvollstreckung zur Erzwingung einer nicht vertretbaren Handlung nach § 888 ZPO (BGH, NJW-RR 2013, 1336; KG, FamRZ 2008, 1094; Zöller/Stöber, a.a.O., § 888 Rdn. 11).
  • OLG Köln, 29.03.2000 - 2 W 13/00

    Zwangsvollstreckung; Vollstreckungsvoraussetzungen; Vollstreckungsantrag ;

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2017 - 24 W 54/17
    Die Gläubigerin hat zudem eine vollstreckbare Ausfertigung dieses Urteils erwirkt und bereits mit ihrem ersten Vollstreckungsantrag vom 02.02.2017 zur Akte gereicht (vgl. zu diesem Erfordernis OLG Köln, NJW-RR 2000, 1580; Zöller/Stöber, a.a.O., § 724 Rdn. 1), wo es sich auch immer noch befindet (nach Bl. 5 des Sonderheftes "Antrag gemäß § 888 ZPO").
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