Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.11.2020 - Not 6/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,74848
OLG Köln, 02.11.2020 - Not 6/20 (https://dejure.org/2020,74848)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.11.2020 - Not 6/20 (https://dejure.org/2020,74848)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. November 2020 - Not 6/20 (https://dejure.org/2020,74848)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,74848) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ahndung von notariellen Amtspflichtverletzungen Verstoß gegen ein Mitwirkungsverbot als Pflichtverletzung des Notars Verfrühte Fälligstellung eines Kaufpreises Objektive Schwere von Pflichtenverstößen und Grad des Verschuldens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.11.2019 - NotSt (Brfg) 6/18

    Disziplinarverfahren gegen einen Notar; Notarielle Amtspflichtverletzung;

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2020 - Not 6/20
    Die Berufung des Klägers führte zur Einstellung des Disziplinarverfahrens insgesamt durch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18.11.2019 (NotSt (Brfg) 6/18) mangels Zuständigkeit zur Ahndung von Verfehlungen eines Anwaltsnotars (veröffentlicht in: NJW-RR 2020, 240 ff.).
  • OLG Celle, 23.06.2003 - Not 9/03

    Amtspflichten des Notars: Mitwirkungsverbot für ein Sozietätmitglied bei

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2020 - Not 6/20
    Es geht nämlich um die Angelegenheit einer Person, wenn deren Rechte oder Pflichten durch den Urkundsvorgang unmittelbar betroffen werden (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 23.6.2003 - Not 9/03, abrufbar bei juris, m.w.N.).
  • OLG Köln, 18.11.2010 - 2 X (Not) 1/10

    Verstoß gegen § 14 Abs. 2 BNotO wegen Verfolgens eindeutig unredlicher Zwecke bei

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2020 - Not 6/20
    Dass es sich um eine Soll-Vorschrift handelt, ist nur für die beurkundungsrechtliche Wirksamkeit von Bedeutung und ändert nichts daran, dass ein Verstoß gegen das Mitwirkungsverbot eine Pflichtverletzung des Notars darstellt (vgl. Senat, Urteil vom 18.11.2010 - 2 X (Not) 1/10, abrufbar bei juris).
  • BGH, 17.03.2014 - NotSt (Brfg) 1/13

    Disziplinarverfahren gegen einen Notar: Missbilligung bei Verstoß gegen

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2020 - Not 6/20
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Frankfurt, Gerichtsbescheid vom 30.6.2013 - 1 Not 2/12, abrufbar bei juris, bestätigt durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17.3.2014 - NotSt (Brfg) 1/13, in: DNotZ 2014, 470 ff.) ist maßgeblich für die Frage, ob eine disziplinarrechtliche Ahndung geboten ist und zur Bestimmung der nach § 97 BNotO gebotenen Disziplinarmaßnahme die objektive Schwere der Pflichtenverstöße und der Grad des Verschuldens.
  • OLG Köln, 20.04.2004 - 2 X (Not) 17/03

    Zulässige Mitwirkung des Sozius bei Ausführungstätigkeiten

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2020 - Not 6/20
    Insofern ist der vorliegende Fall auch nicht mit der Konstellation vergleichbar, die einer früheren Entscheidung des Senats (Beschluss vom 20.4.2004 - 2 X (Nt) 17/03, in: NJW 2005, 2092 ff.) zugrunde lag und in der ein Verstoß gegen das Mitwirkungsverbot nach seinem Sinn und Zweck bei der bloßen Ausübung sog. Vollzugs-, Durchführungs- oder Abwicklungsvollmachten oder einem Auftreten des Sozius für alle an der Beurkundung materiell Beteiligten, von denen er bevollmächtigt wurde und für die er nach vorheriger Ansprache gleich lautende Erklärungen abgegeben hat, verneint wurde.
  • BayObLG, 23.01.1986 - BReg. 2 Z 14/85

    Nachweis der Verwaltereigenschaft durch Urkunden, um Vollzugshinderniss zu

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2020 - Not 6/20
    Abweichendes ergibt sich indes nicht nur aus der vom Kläger kritisierten und als schwer auffindbar bzw. "veraltet" erachteten Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Beschluss vom 23.1.1986 - BReg 2 Z 14/85, in: NJW-RR 1986, 565 f.), sondern bereits aus dem Gesetzeswortlaut.
  • LG Karlsruhe, 07.07.2017 - 7 S 74/16

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Abgabe der im schriftlichen Verfahren

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2020 - Not 6/20
    Dass es außer der dort zitierten Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe (Urteil vom 7.7.2017 - 7 S 74/16, abrufbar bei juris) anscheinend keine neuere Rechtsprechung gibt, liegt mög-licherweise an der Eindeutigkeit der Rechtslage.
  • OLG Frankfurt, 30.06.2013 - 1 Not 2/12

    Disziplinarmaßnahme wegen fahrlässiger Pflichtverletzungen eines Notars -

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2020 - Not 6/20
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Frankfurt, Gerichtsbescheid vom 30.6.2013 - 1 Not 2/12, abrufbar bei juris, bestätigt durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17.3.2014 - NotSt (Brfg) 1/13, in: DNotZ 2014, 470 ff.) ist maßgeblich für die Frage, ob eine disziplinarrechtliche Ahndung geboten ist und zur Bestimmung der nach § 97 BNotO gebotenen Disziplinarmaßnahme die objektive Schwere der Pflichtenverstöße und der Grad des Verschuldens.
  • BayObLG, 27.10.2022 - 501 DsNot 3/22

    Bestimmung der nach § 97 BNotO gebotenen Disziplinarmaßnahme bei Verstößen ohne

    Von Bedeutung ist des Weiteren, inwieweit das Fehlverhalten geeignet ist, das Vertrauen in die Unabhängigkeit und das Ansehen des Notaramtes in der Öffentlichkeit zu schädigen (OLG Köln, Urt. v. 2. November 2020, Not 6/20, juris Rn. 23).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht