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   OLG Köln, 03.04.2002 - 2 VA (Not) 10/01   

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https://dejure.org/2002,16939
OLG Köln, 03.04.2002 - 2 VA (Not) 10/01 (https://dejure.org/2002,16939)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.04.2002 - 2 VA (Not) 10/01 (https://dejure.org/2002,16939)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. April 2002 - 2 VA (Not) 10/01 (https://dejure.org/2002,16939)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.03.2001 - NotZ 31/00

    Abbruch der Ausschreibung einer Notarstelle

    Auszug aus OLG Köln, 03.04.2002 - 2 VA (Not) 10/01
    Hierzu ist zunächst festzustellen, dass der Antragsteller weder unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes noch aus einem anderen rechtlichen Grund in seiner Ermessensausübung dadurch eingeschränkt war, dass er in den vergangenen Jahren in einigen Fällen "Seiteneinsteiger" aus anderen Ländern zu Notaren bestellt hat (vgl. dazu BGH NJW-RR 2001, 1136).
  • BGH, 26.03.2001 - NotZ 28/00

    Besetzung einer Notarstelle

    Auszug aus OLG Köln, 03.04.2002 - 2 VA (Not) 10/01
    Soweit der Antragsteller unter Berufung auf BGH RNotZ 2001, 352 meint, allein die Eignung sei entscheidender Gesichtspunkt bei der Besetzung, verkennt er, dass der Bundesgerichtshof in dieser Entscheidung für die erstmalige Bestellung eines Notars die persönliche und fachliche Eignung eben nur unter den Erfordernissen des § 7 Abs. 1 BNotO herausstellt, die bei dem Antragsteller eben nicht gegeben sind.
  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

    Auszug aus OLG Köln, 03.04.2002 - 2 VA (Not) 10/01
    Je nach der Nähe des Berufs zum öffentlichen Dienst finden allerdings Sonderregelungen in Anlehnung an Art. 33 GG Anwendung, die die Wirkungen des Grundrechts aus Art. 12 Abs. 1 GG zurückdrängen (BVerfGE 73, 280).
  • BVerfG, 28.04.2005 - 1 BvR 2231/02

    Verletzung von GG Art 12 Abs 1 iVm Art 33 Abs 2 durch Bevorzugung eines Bewerbers

    b) den Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 3. April 2002 - 2 VA (Not) 10/01 -,.

    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 2. Dezember 2002 - NotZ 13/02 -, der Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 3. April 2002 - 2 VA (Not) 10/01 - und der Bescheid des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 5. Juni 2001 - 3820 - I B. 10 Grevenbroich - verletzen den Beschwerdeführer zu 1) in seinem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes; die Beschlüsse werden aufgehoben.

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