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   OLG Köln, 03.04.2009 - I-20 U 168/08   

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https://dejure.org/2009,3944
OLG Köln, 03.04.2009 - I-20 U 168/08 (https://dejure.org/2009,3944)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.04.2009 - I-20 U 168/08 (https://dejure.org/2009,3944)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. April 2009 - I-20 U 168/08 (https://dejure.org/2009,3944)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückforderungen von Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung wegen Bezugs einer Berufsunfähigkeitsrente

  • Judicialis

    ZPO § 540 Abs. 2; ; ZPO § 313a Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 520 Abs. 3 Nr. 2; ; BGB § 166; ; BGB § 814; ; RB/KT 94 § 15; ; RB/KT 94 § 19 (1) c)

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKT 94 § 15 Buchst. a; BGB § 814
    Der Rückforderung ausgezahlten Krankentagegeldes wegen Rentenbezugs steht § 814 BGB nicht entgegen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RB/KT 94 § 15; RB/KT 94 § 19 (1) c); BGB § 814
    Rückforderungen von Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung wegen Bezugs einer Berufsunfähigkeitsrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Rückforderung ausgezahlten Krankentagegeldes wegen Rentenbezugs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 244
  • VersR 2009, 1251
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 199/04

    Wirksamkeit eines auf eine unwirksame Vertragsklausel gestützten

    Auszug aus OLG Köln, 03.04.2009 - 20 U 168/08
    Die Kondiktionssperre des § 814 BGB greift erst dann ein, wenn der Leistende nicht nur die Umstände kennt, aus denen sich ergibt, dass er nicht zur Leistungserbringung verpflichtet ist, sondern auch positiv weiß, dass er nach der Rechtslage nichts schuldet (BGHZ 113, 62, 70; BGH, NJW-RR 2005, 1464).
  • OLG Stuttgart, 12.06.2006 - 5 U 28/06

    Bereicherungsrechtlicher Rückgewähranspruch: Kenntnis von der Nichtschuld bei

    Auszug aus OLG Köln, 03.04.2009 - 20 U 168/08
    Die insoweit zu fordernde Kenntnis kann bei einer juristischen Person nicht durch Zurechnung des Wissens einzelner Mitarbeiter, die mit dem Vorgang in Berührung gekommen sind, festgestellt werden, sondern es kann nur abgestellt werden auf die Kenntnis desjenigen, der die Leistung entweder tatsächlich bewirkt oder zumindest angeordnet hat (so auch OLG Hamm, NJW-RR 1996, 1312; OLG Stuttgart, OLGR 2006, 711).
  • BGH, 28.11.1990 - XII ZR 130/89

    Bereicherungsausgleich im Dreiecksverhältnis; Rückforderung einer an den

    Auszug aus OLG Köln, 03.04.2009 - 20 U 168/08
    Die Kondiktionssperre des § 814 BGB greift erst dann ein, wenn der Leistende nicht nur die Umstände kennt, aus denen sich ergibt, dass er nicht zur Leistungserbringung verpflichtet ist, sondern auch positiv weiß, dass er nach der Rechtslage nichts schuldet (BGHZ 113, 62, 70; BGH, NJW-RR 2005, 1464).
  • OLG Hamm, 12.05.1995 - 20 U 37/95

    Einziehung verpfändeter Ansprüche aus Lebensversicherung zur Konkursmasse

    Auszug aus OLG Köln, 03.04.2009 - 20 U 168/08
    Die insoweit zu fordernde Kenntnis kann bei einer juristischen Person nicht durch Zurechnung des Wissens einzelner Mitarbeiter, die mit dem Vorgang in Berührung gekommen sind, festgestellt werden, sondern es kann nur abgestellt werden auf die Kenntnis desjenigen, der die Leistung entweder tatsächlich bewirkt oder zumindest angeordnet hat (so auch OLG Hamm, NJW-RR 1996, 1312; OLG Stuttgart, OLGR 2006, 711).
  • BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 300/17

    Stufenzuordnung gemäß TV-L nach Höhergruppierung bei unveränderter Tätigkeit

    Dabei kommt es auf die positive Kenntnis des Leistenden an (vgl. BAG 13. Oktober 2010 - 5 AZR 648/09 - Rn. 15, BAGE 136, 54; BGH 4. September 2018 - VIII ZR 100/18 - aaO; Brandenburgisches OLG 11. März 2013 - 12 U 165/12 - OLG Köln 3. April 2009 - 20 U 168/08 - Rn. 5 [juris]: Kenntnis desjenigen, der die Leistung entweder tatsächlich bewirkt oder zumindest angeordnet hat) .
  • OLG Braunschweig, 16.10.2014 - 9 U 135/14

    Voraussetzungen des Anspruchs des Betreibers einer Photovoltaikanlage auf

    Die insoweit zu fordernde Kenntnis kann bei einer juristischen Person nicht durch Zurechnung des Wissens einzelner Mitarbeiter, die mit dem Vorgang in Berührung gekommen sind, festgestellt werden, sondern es kann nur abgestellt werden auf die Kenntnis desjenigen, der die Leistung entweder tatsächlich bewirkt oder zumindest angeordnet hat (OLG Köln, Teilurteil vom 03.04.2009 - 20 U 168/08 - , juris Rn. 5; OLG Hamm, Urteil vom 12.05.1995 - 20 U 37/95 - , juris Rn. 7).
  • LG Itzehoe, 01.10.2015 - 6 O 122/15

    Anspruch des Solaranlagenbetreibers gegen den Netzbetreiber auf

    Diese positive Kenntnis von den Tatsachen und der damit verbundenen Rechtsfolge, muss bei juristischen Personen regelmäßig bei dem für die Auszahlung zuständigen Mitarbeiter vorliegen (OLG Braunschweig, Urteil vom 16.10.2014 - 9 U 135/14; OLG Köln, Teilurteil vom 3.4.2009 - 20 U 168/08).
  • LG Offenburg, 17.03.2017 - 6 O 139/16

    Erneuerbare Energien: Anspruch eines Stromnetzbetreibers auf Rückzahlung

    Die Kenntnis anderer Mitarbeiter innerhalb des Unternehmens ist irrelevant, eine Wissenszurechnung zulasten der juristischen Person findet insoweit grds. nicht statt (OLG Köln, NJW-RR 2010, 244 m.w.N.; Sprau in: Palandt, BGB, 76. Aufl. 2017, § 814 Rn. 7; für das EEG: OLG Braunschweig, Urt. v. 16.10.2014 - 9 U 135/14 = BeckRS 2015, 07356 Rn. 48 m.w.N.).
  • KG, 06.03.2021 - 14 U 111/19
    Eine Anwendung des § 166 Abs. 1 BGB im Rahmen des § 814 BGB wird jedoch abgelehnt, weil das von § 814 BGB vorausgesetzte widersprüchliche Verhalten als Ausprägung des allgemeinen Grundsatzes von Treu und Glauben und der der Wissenszusammenrechnung zugrundeliegende Gedanke eines Organisationsmangels zwei verschiedene Dinge seien (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 12. Mai 1995 - 20 U 37/95, NJW-RR 1996, 1312; OLG Köln, Urteil vom 3. April 2009 - 20 U 168/08, NJW-RR 2010, 244; aA Münch-Komm-BGB/Schwab, 7. Aufl., § 814 Rn. 21).
  • KG, 06.03.2020 - 14 U 111/19

    Insolvenzanfechtung sowie Rückzahlung aus ungerechtfertigter Bereicherung

    Eine Anwendung des § 166 Abs. 1 BGB im Rahmen des § 814 BGB wird jedoch abgelehnt, weil das von § 814 BGB vorausgesetzte widersprüchliche Verhalten als Ausprägung des allgemeinen Grundsatzes von Treu und Glauben und der der Wissenszusammenrechnung zugrundeliegende Gedanke eines Organisationsmangels zwei verschiedene Dinge seien (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 12. Mai 1995 - 20 U 37/95, NJW-RR 1996, 1312; OLG Köln, Urteil vom 3. April 2009 - 20 U 168/08, NJW-RR 2010, 244; aA Münch-Komm-BGB/Schwab, 7. Aufl., § 814 Rn. 21).
  • LAG Düsseldorf, 23.11.2022 - 12 Sa 462/22

    Rückzahlung; überzahlter Versorgungsbezüge einer ehemaligen Ersatzschullehrerin

    Die insoweit zu fordernde Kenntnis kann bei einer juristischen Person nicht durch Zurechnung des Wissens einzelner Mitarbeiter, die mit dem Vorgang in Berührung gekommen sind, festgestellt werden, sondern es kann nur abgestellt werden auf die Kenntnis desjenigen, der die Leistung entweder tatsächlich bewirkt oder zumindest angeordnet hat (OLG Köln - 20 U 168/08, juris Rn. 5; s.a. BAG 13.10.2010 a.a.O. Rn. 14 abstellend auf die fehlende Kenntnis der "leistenden Bezügestelle").
  • OLG Köln, 02.12.2011 - 19 U 131/10

    Ansprüche auf Rückerstattung gezahlter Nutzungsentgelte für inkriminierte

    Bei arbeitsteiligen Organisationen kommt es auf die Kenntnis des betrauten Mitarbeiters an, der die Leistung tatsächlich bewirkt oder verfügt hat (OLG Köln, NJW-RR 2010, 244 f., zitiert nach juris Rn. 5).
  • OLG Köln, 10.01.2012 - 20 W 57/11

    Rückforderung von Leistungen aus einem Rentenversicherungsvertrag nach Widerruf

    Hat - wie auch vorliegend - ein Vertreter des Schuldners die Leistung erbracht, so kommt es analog § 166 Abs. 1 BGB auf dessen Kenntnis an (vgl. BGH NJW 1979, 763), wobei bei mehreren Vertretern die Kenntnis desjenigen maßgeblich ist, der die Leistung bewirkt hat (vgl. OLG Köln [Senat] NJW-RR 2010, 244, 245; OLG Stuttgart OLGR 2006, 711; OLG Hamm VersR 1996, 878; Schwab in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl., § 814 Rn. 14; Lorenz in: Staudinger, BGB, Neubearb. 2007, § 814 Rn. 5).
  • OLG Köln, 19.06.2023 - 19 U 153/22
    Im Falle einer juristischen Person kann die Kenntnis nicht durch Zurechnung des Wissens einzelner Mitarbeiter festgestellt werden, vielmehr ist auf die Kenntnis desjenigen abzustellen, der die Leistung tatsächlich bewirkt oder zumindest angeordnet hat (OLG Köln, Teilurteil vom 03.04.2009 - 20 U 168/08, juris Rn. 5; OLG Hamm, Urteil vom 12. Mai 1995 - 20 U 37/95 -, juris Rn. 7; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 11.03.2013 - 12 U 165/12, juris).
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