Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.05.2017 - 2 Ws 237/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,16890
OLG Köln, 03.05.2017 - 2 Ws 237/17 (https://dejure.org/2017,16890)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.05.2017 - 2 Ws 237/17 (https://dejure.org/2017,16890)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Mai 2017 - 2 Ws 237/17 (https://dejure.org/2017,16890)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,16890) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung der Entschädigung wegen Strafverfolgungsmaßnahmen aufgrund Selbstbelastung des früheren Angeklagten

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung der Entschädigung wegen Strafverfolgungsmaßnahmen aufgrund Selbstbelastung des früheren Angeklagten

  • rechtsportal.de

    StrEG § 5 Abs. 2
    Versagung der Entschädigung wegen Strafverfolgungsmaßnahmen aufgrund Selbstbelastung des früheren Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Falsches Geständnis ist "grob fahrlässig": Keine Entschädigung "Mord ohne Leiche"-Fall

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Bonn, 21.12.2016 - 21 Ks 2/16

    Freispruch im Strafverfahren "Mord ohne Leiche"

    Auszug aus OLG Köln, 03.05.2017 - 2 Ws 237/17
    Mit seit dem 28.12.2016 rechtskräftigem Urteil vom 21.12.2016 - 21 Ks 2/16 - hat die 1. große Strafkammer des Landgerichts Bonn als Schwurgerichtskammer den Beschwerdeführer von dem durch die mit Beschluss vom 21.02.2014 - 24 Ks 1/14 - durch die 4. große Strafkammer des Landgerichts Bonn unverändert zur Hauptverhandlung zugelassene (Bl. 1837 f. d. A.) Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Bonn vom 20.01.2014 - 920 Js 887/12 - (Bl. 1771 ff. d. A.) gegen ihn erhobenen Vorwurf des Mordes freigesprochen und festgestellt, dass dem Freigesprochenen eine Entschädigung für die vom 31.08.2013 bis zum 16.03.2016 erlittene Untersuchungshaft wegen grob fahrlässiger Verursachung seiner Inhaftierung durch ein Eingeständnis der Tötung seiner Ehefrau gegenüber einer Zeugin nicht zusteht (Bl. 115 ff. d. PB).

    Das Landgericht Bonn hat im Urteil vom 21.12.2016 (Az. 21 Ks 2/16) ausgeführt (Seite 16, 3. Absatz): " Im Dezember 2012 wurde die für den Fall eingerichtete Sonderkommission aufgelöst und die Ermittlungen wurden von dem zuständigen Kommissariat KK 11 fortgesetzt.

  • KG, 11.01.2012 - 2 Ws 351/11

    Maßstab für Anlass zu einer Strafverfolgungsmaßnahme gegeben hat; grob

    Auszug aus OLG Köln, 03.05.2017 - 2 Ws 237/17
    Der Freigesprochene hat die Untersuchungshaft dann zumindest grob fahrlässig verursacht, wenn er nach objektiven, abstrakten Maßstäben in ungewöhnlichem Maße die Sorgfalt außer Acht lässt, die ein verständiger Mensch in gleicher Lage aufwenden würde, um sich vor Schaden durch Strafverfolgungsmaßnahmen zu schützen, indem er schon einfachste naheliegende Überlegungen anzustellen versäumt oder dasjenige nicht bemerkt, was im gegebenen Fall jedem einleuchten musste, und so die Maßnahme "geradezu herausfordert" (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 11.01.2012, 2 Ws 351/11, NStZ-RR 2013, 192).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht