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   OLG Köln, 03.06.2002 - 11 W 20/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6601
OLG Köln, 03.06.2002 - 11 W 20/02 (https://dejure.org/2002,6601)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.06.2002 - 11 W 20/02 (https://dejure.org/2002,6601)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Juni 2002 - 11 W 20/02 (https://dejure.org/2002,6601)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Streitverkündung; Anerkennung der Wirkung von in Deutschland nach den §§ 72 - 74, 68 ZPO getroffenen Entscheidungen gegenüber Dritten durch französischsprachige Vertragsstaaten; Zulässigkeit der Streitverkündung; Prüfung der Streitverkündung analog § 71 ZPO ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Prüfung der Zulässigkeit einer Streitverkündung bereits im Ausgangsverfahren

  • unalex.eu

    Art. 65, 6 Nr. 2 Brüssel I-VO
    Gerichtsstand der Gewährleistungs- und Interventionsklagen - Streitverkündung - Sonderregelung für Streitverkündung in Deutschland, Österreich und Ungarn - Zeitpunkt der Überprüfung der Zulässigkeit der Streitverkündung

  • Judicialis

    ZPO § 68; ; ZPO § 71; ; ZPO § 72; ; ZPO § 73; ; ZPO §§ 12 ff.; ; ZPO § 74 Abs. 3; ; ZPO § 71 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; BGB § 935 Abs. 1; ; BGB § 932 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensrecht; internationales Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2003, 73
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.10.1969 - VIII ZR 122/68

    Gerichtsstandsvereinbarung bei einem Sachverhalt mit Auslandsberührung -

    Auszug aus OLG Köln, 03.06.2002 - 11 W 20/02
    Dieser leitet aus der Möglichkeit, den Streitverkündeten in Deutschland vor Gericht zu zitieren aber keineswegs die Folge ab, die Zulässigkeit der Streitverkündung müsse im Erstverfahren überprüft werden; vielmehr meint er, aus diesem Grund könne fremden Staaten nicht das Recht abgesprochen werden, Garantieurteile zu erlassen (Geimer, a.a.O. mit Bezug auf BGH, NJW 1970, 387 m. Anm. Geimer).
  • BGH, 18.12.1961 - III ZR 181/60

    Unterbrechung der Verjährung durch Streitverkündung

    Auszug aus OLG Köln, 03.06.2002 - 11 W 20/02
    Die Zulässigkeit der Streitverkündung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, erst im Folgeprozess zu prüfen (vgl. nur BGHZ 36, 212, 217; 116, 95, 98; ferner: Schilken in: MünchKomm zur ZPO, 2. Aufl., § 72 Rn. 17; Zöller/Vollkommer, 23. Aufl., § 72 Rn. 1; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 14.11.1991 - I ZR 236/89

    Streitverkündung bei Drittschadensliquitation durch Frachtführer

    Auszug aus OLG Köln, 03.06.2002 - 11 W 20/02
    Die Zulässigkeit der Streitverkündung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, erst im Folgeprozess zu prüfen (vgl. nur BGHZ 36, 212, 217; 116, 95, 98; ferner: Schilken in: MünchKomm zur ZPO, 2. Aufl., § 72 Rn. 17; Zöller/Vollkommer, 23. Aufl., § 72 Rn. 1; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Nürnberg, 04.02.2009 - 6 Ta 190/08

    Streitverkündung - Zwischenstreit

    Zudem genügt es, wenn diese Frage im Folgeprozess dann geprüft wird, wenn es um die Feststellungswirkungen solcher Tatsachen im Verhältnis zwischen derjenigen Partei, die den Streit verkündet hat, und dem im Folgeprozess verklagten Streitverkündeten geht (allgemeine Auffassung, vgl. zuletzt BGH vom 06.12.2007, IX ZR 143/06; so schon OLG Frankfurt vom 13.02.1969, 1 W 37/68; OLG Köln vom 03.06.2002, 11 W 20/02; anders möglicherweise OLG Naumburg vom 15.06.2005, 12 W 35/05, allerdings im Ergebnis mit Zulassung der Streitverkündung aus anderen Gründen).
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