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OLG Köln, 03.07.1991 - 2 U 169/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Abschluss eines Mietvertrages aufgrund von Vereinbarungen in einem Vorvertrag; Umfang der Bindung des Gerichts an die Parteianträge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 18.09.1990 - 3 O 84/90
- OLG Köln, 03.07.1991 - 2 U 169/90
Papierfundstellen
- MDR 1992, 613
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Stuttgart, 16.05.2007 - 14 U 53/06
Sozietätsvertrag: Wirksamkeit einer festen Laufzeit von 30 Jahren; Angemessenheit …
Darin liegt kein Aliud, sondern ein Minus gegenüber dem Antrag (anders als in dem nicht vergleichbaren Fall OLG Köln MDR 1992, 613). - OLG Stuttgart, 21.03.2002 - 2 U 136/01
Wettbewerbsbeschränkender Energielieferungsvertrag: Unwirksamkeit nach wertender …
So ist anerkannt, dass, beantragt ein Kläger die Verurteilung zum Abschluss eines Vertrages mit einer bestimmten Laufzeit, das Gericht eine kürzere Laufzeit nicht aussprechen dürfe, weil darin eine Verkehrung des Klägeranliegens im Sinne eines aliuds läge (…MK/Lüke, ZPO, 2. Aufl., § 308, 12; OLG Köln MDR 92, 613 (so jedenfalls nach gerichtlichem Hinweis);… Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 21. Aufl., § 308, 8). - LG Duisburg, 07.09.2010 - 13 T 101/10
Verurteilung zur Zustimmung zu einer geringeren Mieterhöhung als alliud oder als …
Zwar ist es richtig, dass das Gericht gem. § 308 ZPO grundsätzlich nicht zu einer anderen Willenserklärung verurteilen darf, als der Kläger beantragt hat (vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 03.07.1991 - 2 U 169/90 - MDR 1992, 613;… Zöller-Vollkommer, 26. Auflage, § 308 Rdnr. 3). - LG Hamburg, 09.12.2002 - 307 S 138/02
Anspruch auf Zustimmung zur Erhöhung von Mietkosten gegenüber dem Sozialamt; …
Der ursprüngliche Antrag auf Zustimmung zur Mieterhöhung ab dem 1. April 2002 (der wegen Nichteinhaltung der Wartefrist nach § 558b I BGB abzuweisen gewesen wäre; aus diesem Grund findet auch § 344 ZPO im Hinblick auf die Säumnis der Beklagten zu 1) keine Anwendung) stellt gegenüber dem Antrag auf Zustimmung ab 1. Mai 2002 ein aliud dar (…Schmidt/Futterer-Börstinghaus, 7. Aufl., § 2 MHG, Rn. 556, vgl. auch Anders/Gehle, Antrag und Entscheidung im Zivilprozeß, 3. Aufl., S. 11; OLG Köln, MDR 1992, 613 [OLG Köln 03.07.1991 - 2 U 169/90] ).