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   OLG Köln, 03.10.1979 - 16 Wx 86/79   

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https://dejure.org/1979,2817
OLG Köln, 03.10.1979 - 16 Wx 86/79 (https://dejure.org/1979,2817)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.10.1979 - 16 Wx 86/79 (https://dejure.org/1979,2817)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Oktober 1979 - 16 Wx 86/79 (https://dejure.org/1979,2817)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung einer Adoption; Antrag auf Aufhebung eines Adoptionsvertrages wegen Sittenwidrigkeit i.S.d. § 138 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ; Antragserfordernis beider Adoptionbeteiligter für einen Aufhebungsvertrag i.S.d. § 1771 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB); ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 63
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • KG, 06.02.1987 - 1 W 5646/85
    Da der Senat mit dieser Auffassung von einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (NJW 1980, 63) abweicht, legt er die Sache dem Bundesgerichtshof vor.

    Der Senat hält es für unbegründet, sieht sich jedoch gemäß § 28 Abs. 2 FGG an einer Entscheidung gehindert, und zu der Vorlage der Sache an den Bundesgerichtshof veranlaßt, weil er zu der entscheidungserheblichen Frage, ob ein von den Beteiligten in rechtsmißbräuchlicher Absicht herbeigeführtes Annahmeverhältnis auf den Antrag nur eines der Beteiligten aufgehoben werden kann, von der auf weitere Beschwerde ergangenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 3. Oktober 1979 (16 Wx 86/79 - NJW 1980, 63) abweichen will (vgl. dazu nachstehend unter 3.).

    Der Senat hat zu dieser Rechtsfrage in seinem Beschluß vom 30. Januar 1987 (1 W 364/86 - NJW-RR 1987, 776) folgendes ausgeführt: " Während die obergerichtliche Rechtsprechung einhellig einen beiderseitigen Aufhebungsantrag für erforderlich hält (BayObLG FamRZ 1978, 736; OLG Köln NJW 1980, 63; OLG Hamm NJW 1981, 2762 = FamRZ 1981, 498 mit kritischer Anm. Bosch; OLG Frankfurt FamRZ 1982, 1241), sind die Auffassungen in dem Schrifttum geteilt.

    « 3. Davon, daß im Falle des § 1771 S. 1 BGB die Aufhebung des Annahmeverhältnisses einen übereinstimmenden Antrag des Annehmenden und des Angenommenen voraussetzt, geht auch das Oberlandesgericht Köln in dem Beschluß vom 3. Oktober 1979 (NJW 1980, 63) aus; es hält es dennoch für zulässig, die Adoption auch dann aufzuheben, wenn in dem konkreten Fall mit ihr ein Zweck verfolgt wird, der von der Rechts- und Sittenordnung mißbilligt wird, und nach früherem Adoptionsrecht zu der Nichtigkeit des Annahmevertrages nach § 138 BGB geführt hätte.

  • BGH, 16.12.1987 - IVb ZB 68/87

    Aufhebung eines Annahmeverhältnisses zu einem volljährigen Kind

    An einer die weitere Beschwerde zurückweisenden Entscheidung sieht sich das Kammergericht durch den auf weitere Beschwerde ergangenen Beschluß des Oberlandesgerichts Köln vom 3. Oktober 1979 (- 16 Wx 86/79 - NJW 1980, 63) gehindert und hat die Sache daher durch Beschluß vom 8. Februar 1987 gemäß § 28 Abs. 2 FGG dem Bundesgerichtshof vorgelegt (der Beschluß ist veröffentlicht in FamRZ 1987, 635).

    Es entspricht der einhelligen Auffassung in der Rechtsprechung, daß eine Aufhebung nach dieser Bestimmung den Antrag beider an der Kindesannahme Beteiligten erfordert (vgl. außer dem Vorlagebeschluß des Kammergerichts dazu BayObLG FamRZ 1978, 736 mit kritischer Besprechung von Bosch FamRZ 1978, 656; OLG Köln a.a.O. mit Besprechung von Lüderitz NJW 1980, 1087 [OLG Köln 03.10.1979 - 16 Wx 86/79]; OLG Hamm FamRZ 1981, 498 mit Anm. Bosch; OLG Frankfurt FamRZ 1982, 1241 mit Anm. Bosch).

  • OLG Hamm, 23.10.1980 - 15 W 9/80
    Der Ansicht, daß diese Vorschrift, weil sie sich als zu wenig durchdacht und korrekturbedürftig erweise, vom Richter einer sinnvollen Deutung selbst unter Korrektur ihres Wortlauts im Sinne einer "ratio legis perfectae" zu unterziehen sei (so Bosch, a.a.O. S. 665, namentlich in der Hinsicht, daß eine Aufhebung der Adoption aus wichtigem Grunde nach § 1771 S. 1 BGB entgegen dem Gesetzeswortlaut und einer daran orientierten Entscheidung des Bay ObLG - FamRZ 1978, 736 (ebenso neuerdings OLG Köln, NJW 1980, 63) - auch auf einseitigen Antrag der Annehmenden, ohne Antrag des Angenommenen, zulässig sein müsse) vermag sich der Senat ebenfalls nicht anzuschließen.
  • BVerwG, 29.05.1986 - 1 B 20.86

    Internationales Privatrecht - Ausländer - Adoption im Ausland - Familiennachzug -

    Daß das Gericht seine Entscheidung auf Angaben von Beteiligten und Zeugen gestützt hat, die sich als unzutreffend erweisen, schließt danach allein die Anerkennung nicht aus (vgl. auch Lüderitz, NJW 1980, 1087 [OLG Köln 03.10.1979 - 16 Wx 86/79]).
  • OLG Frankfurt, 30.09.1982 - 20 W 397/82

    Aufhebung der Adoption aus wichtigem Grund nach § 1771 BGB; Frist für den

    Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß zu der Aufhebung der Adoption aus wichtigem Grunde nach § 1771 S. 1 BGB ein (hier nicht vorliegender) beiderseitiger Antrag erforderlich ist (vgl. BayObLG FamRZ 1978, 736; OLG Köln NJW 1980, 63; OLG Hamm FamRZ 1981, 498; MünchKomm/Lüderitz, BGB § 1771 Rdn. 2; Keidel/Kuntze/Winkler, FG 11. Aufl. § 56 f FGG Rdn. 9; Roth-Stielow, Adoptionsgesetz § 1771 BGB Rdn. 1, 4; a.M. Palandt/Diederichsen, BGB 41. Aufl. § 1771 Anm. 1; vgl. auch Bosch, FamRZ 1978, 656).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.1985 - 3 Wx 458/85
    Besteht aber kein Aufhebungsanspruch, auch nicht nach § 1771 S. 1 BGB, kann dahingestellt bleiben, ob dieser Antrag von den Beteiligten als Annehmenden allein gestellt werden könnte (so Holzhauer, aaO § 1771 Rdn. 4; Diederichsen, aaO § 1771 Anm. 1; dagegen die überwiegende Meinung OLG Köln NJW 1980, 63; Lüderitz, aaO § 1771 Rdn. 2, Dickescheid, aaO § 1771 Rdn. 2; Roth-Stielow, aaO § 1771 Rdn. 4).
  • OLG Frankfurt, 28.09.1981 - 20 W 486/81

    Eltern-Kind-Verhältnis zwischen einem adoptierten Kind und seinen Eltern;

    Zwar kann auch ein von Anfang an gänzlich fehlendes Eltern-Kind-Verhältnis einen Aufhebungsgrund darstellen (vgl. BayObLG FamRZ 1980, 500; Lüderitz in MünchKomm, BGB § 1763 Rdn. 10), zumal dann, wenn die Herstellung eines solchen Familienbandes von den Adoptionsparteien gar nicht beabsichtigt worden ist (vgl. OLG Köln NJW 1980, 63 mwN).
  • KG, 30.01.1987 - 1 W 364/86
    Während die obergerichtliche Rechtsprechung einhellig einen beiderseitigen Aufhebungsantrag für erforderlich hält (BayObLG FamRZ 1978, 736; OLG Köln NJW 1980, 63; OLG Hamm NJW 1981, 2762 = FamRZ 1981, 498 mit krit. Anm. Bosch; OLG Frankfurt FamRZ 1982, 1241), sind die Auffassungen im Schrifttum geteilt.
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