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OLG Köln, 03.11.1995 - 2 Ws 463/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eröffnung eines strafrechtlichen Hauptverfahrens vor einer großen Strafkammer eines Landgerichts als Staatsschutzkammer; Anforderungen an die Substantiierung einer Zuwiderhandlung gegen ein vollziehbares Verbot der Tätigkeit einer Organisation i.S.v. § 18 S. 2 ...
Verfahrensgang
- LG Köln - 101-73/95
- OLG Köln, 03.11.1995 - 2 Ws 463/95
Wird zitiert von ...
- BGH, 24.01.1996 - 3 StR 530/95
Verwendung oder Verbreitung von Kennzeichen eines von einem vollziehbaren …
Zutreffend ist das Landgericht allerdings davon ausgegangen, daß die Frage der Strafbarkeit der Angeklagten nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 Vereinsgesetz (in der zur Tatzeit und damit vor Inkrafttreten der Änderung durch Art. 14 Nr. 7 des Verbrechensbekämpfungsgesetzes vom 28. Oktober 1994 <BGBl I S. 3186> geltenden Fassung) und nicht nach der Strafvorschrift über die verbotene Kennzeichenverwendung in § 20 Abs. 1 Nr. 5 Vereinsgesetz zu beurteilen ist (vgl. auch BayObLG, Beschluß vom 6. November 1995 - 3 St ObWs 2/95; OLG Köln, Beschluß vom 3. November 1995 - 2 Ws 463/95 -).Fälle von Kennzeichenverwendung (Kennzeichenverbreitung) werden bei ausländischen Vereinen, die mit einem Betätigungsverbot nach § 18 Satz 2 Vereinsgesetz belegt sind, durch § 20 Abs. 1 Nr. 4 Vereinsgesetz selbst erfaßt, wenn dadurch zugleich gegen das Betätigungsverbot verstoßen wird (weitergehend wohl BayObLG, Beschluß vom 6. November 1995 - 3 St ObWs 2/95; vgl. auch OLG Köln, Beschluß vom 3. November 1995 - 2 Ws 463/95 -).