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OLG Köln, 03.11.2009 - 15 U 60/09 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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BGB § 308 Nr. 3; BGB § 308 Nr. 8; BGB § 307
Wirksamkeit eines Kaufvertrages über Beteiligungen an einem Immobilienfonds unter der aufschiebenden Bedingung der Sicherstellung der Finanzierung
Verfahrensgang
- LG Köln, 03.04.2009 - 16 O 148/08
- LG Köln, 03.04.2009 - 16 O 148/98
- OLG Köln, 03.11.2009 - 15 U 60/09
- BGH, 08.12.2010 - VIII ZR 343/09
- OLG Köln, 13.09.2011 - 15 U 60/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- AG Forchheim, 15.02.1999 - 2 C 1104/98
Auszug aus OLG Köln, 03.11.2009 - 15 U 60/09
Soweit in der Kommentierung von Grüneberg in Palandt, 68. Auflage, § 308 Rdn. 14 der abweichende Standpunkt vertreten wird, dass unter § 308 Nr. 3 BGB auch aufschiebende Bedingungen fallen (so auch AG Forchheim, NJW-RR 2000, 725), geschieht das ohne Erörterung der aufgezeigten Problemlage unter Bezugnahme auf die Kommentierung in Wolf/Horn/Lindacher , AGBG, 4. Aufl. (1999), § 10 Rdn. 6. In der aktuellen Auflage (…Dammann in Wolf/Lindacher/Pfeifer, a.a.O.) wird aber nunmehr gerade ein anderer Standpunkt, nämlich die Beschränkung der Anwendbarkeit von § 308 Nr. 3 BGB im vorstehenden, durch den Senat aufgezeigten Sinn vertreten. - LG Köln, 03.04.2009 - 16 O 148/08
Ausgestaltung einer Klausel als aufschiebende Bedingung im Hinblick auf den …
Auszug aus OLG Köln, 03.11.2009 - 15 U 60/09
Die Berufung des Klägers gegen das am 03.04.2009 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 16 O 148/08 - wird zurückgewiesen. - BGH, 13.02.1995 - II ZR 15/94
Zeitliche Begrenzung der gerichtlichen Geltendmachung von Beschlußmängeln im …
Auszug aus OLG Köln, 03.11.2009 - 15 U 60/09
Ist die Frist zu knapp bemessen, führt das dazu, dass das unverzichtbare und unentziehbare Recht eines Gesellschafters, rechtswidrige Beschlüsse der Gesellschafterversammlung angreifen zu können, unzulässig verkürzt wird und ist die Klageerhebung in einer als angemessen einzuordnenden Frist zuzulassen (BGH, NJW 1995, 1218 f - Rdn. 14 gemäß Juris-Ausdruck). - BGH, 07.06.1999 - II ZR 278/98
Frist für die gerichtliche Geltendmachung der Unwirksamkeit von …
Auszug aus OLG Köln, 03.11.2009 - 15 U 60/09
Die Gesellschafter einer Personengesellschaft können zwar im Gesellschaftsvertrag besondere materielle Ausschlussfristen für die Geltendmachung der Unwirksamkeit von Beschlüssen bzw. für die Erhebung einer auf die Feststellung der Nichtigkeit eines Gesellschafterbeschlusses gerichteten Klage statuieren (vgl. BGH, NJW 1999, 3113 - Rdn. 4 gemäß Juris-Ausdruck).