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   OLG Köln, 03.12.1993 - 6 U 140/93   

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https://dejure.org/1993,3915
OLG Köln, 03.12.1993 - 6 U 140/93 (https://dejure.org/1993,3915)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.12.1993 - 6 U 140/93 (https://dejure.org/1993,3915)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Dezember 1993 - 6 U 140/93 (https://dejure.org/1993,3915)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Wettbewerbsverbot und Karenzentschädigung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ZPO § 253; HGB § 75 D; HGB § 74; HGB § 90 A; UWG 1
    Wettbewerbsverbot und Karenzentschädigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit des für kaufmännische Angestellte und Handelsvertreter zwingenden Grundsatzes der bezahlten Karenz auf Wettbewerbsverbote mit Arbeitnehmern anderer Art; Ableitung eines gesetzlichen Wettbewerbsverbotes aus § 1 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB §§ 75d, 74, 90a; UWG § 1; ZPO §§ 253
    Wettbewerbsverbot und Karenzentschädigung - Wettbewerb, Handelsvertreter, Karenzentschädigung, Wettbewerbsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 1994, 669
  • BB 1994, 1503
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 35/89

    Unbestimmter Unterlassungsantrag I

    Auszug aus OLG Köln, 03.12.1993 - 6 U 140/93
    Danach darf ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefaßt sein, daß sich der Beklagte nicht erschöpfend verteidigen kann und es in der Zwangsvollstreckung, wenn dem gestellten Antrag im Erkenntnisverfahren Rechnung getragen würde, die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen wäre (vgl. BGH GRUR 1991, 254, 256 - "Unbestimmter Unterlassungsantrag I"; GRUR 1992, 561 - "Unbestimmter Unterlassungsantrag II" m.w.N.).
  • BGH, 09.04.1992 - I ZR 171/90

    Unbestimmter Unterlassungsantrag II

    Auszug aus OLG Köln, 03.12.1993 - 6 U 140/93
    Danach darf ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefaßt sein, daß sich der Beklagte nicht erschöpfend verteidigen kann und es in der Zwangsvollstreckung, wenn dem gestellten Antrag im Erkenntnisverfahren Rechnung getragen würde, die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen wäre (vgl. BGH GRUR 1991, 254, 256 - "Unbestimmter Unterlassungsantrag I"; GRUR 1992, 561 - "Unbestimmter Unterlassungsantrag II" m.w.N.).
  • BAG, 26.11.1971 - 3 AZR 220/71

    Mandantenschutzklausel - Karenzentschädigung - Vertragsstrafe - Konkurrenzklausel

    Auszug aus OLG Köln, 03.12.1993 - 6 U 140/93
    Der in §§ 74 Abs. 2, 75 d HGB für Arbeitsverhältnisse mit kaufmännischen Angestellten und in § 90 a HGB für Handelsvertreter zwingend ausgesprochene Grundsatz der bezahlten Karenz muß danach auf Wettbewerbsverboten mit Arbeitnehmern anderer Art entsprechend angewendet werden (BArbGE 22, 125, 137, 138; BAG BB 1970, 35, 36; BB 1970, 1214; BB 1972, 447, 448).
  • BAG, 13.09.1969 - 3 AZR 138/68

    Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung

    Auszug aus OLG Köln, 03.12.1993 - 6 U 140/93
    Der in §§ 74 Abs. 2, 75 d HGB für Arbeitsverhältnisse mit kaufmännischen Angestellten und in § 90 a HGB für Handelsvertreter zwingend ausgesprochene Grundsatz der bezahlten Karenz muß danach auf Wettbewerbsverboten mit Arbeitnehmern anderer Art entsprechend angewendet werden (BArbGE 22, 125, 137, 138; BAG BB 1970, 35, 36; BB 1970, 1214; BB 1972, 447, 448).
  • BAG, 02.05.1970 - 3 AZR 134/69

    Wettbewerbsverbot - Wettbewerbsabrede - Karenzentschädigung - Konkurrenzklausel

    Auszug aus OLG Köln, 03.12.1993 - 6 U 140/93
    Der in §§ 74 Abs. 2, 75 d HGB für Arbeitsverhältnisse mit kaufmännischen Angestellten und in § 90 a HGB für Handelsvertreter zwingend ausgesprochene Grundsatz der bezahlten Karenz muß danach auf Wettbewerbsverboten mit Arbeitnehmern anderer Art entsprechend angewendet werden (BArbGE 22, 125, 137, 138; BAG BB 1970, 35, 36; BB 1970, 1214; BB 1972, 447, 448).
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