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   OLG Köln, 03.12.2013 - 15 U 191/09   

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https://dejure.org/2013,62438
OLG Köln, 03.12.2013 - 15 U 191/09 (https://dejure.org/2013,62438)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.12.2013 - 15 U 191/09 (https://dejure.org/2013,62438)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Dezember 2013 - 15 U 191/09 (https://dejure.org/2013,62438)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Unfallverursachers für Schäden naher Angehöriger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.11.1997 - VI ZR 376/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Köln, 03.12.2013 - 15 U 191/09
    Wer einen gesundheitlich schon angeschlagenen Menschen verletzt, kann nicht verlangen so gestellt zu werden, als wäre der Betroffene gesund gewesen (vgl. BGH, NJW 2012, 2966 - Rdn. 8 und 10 gemäß Juris(vgl. BGHZ 132, 341/343 ff; BGHZ 137, 142 ff - Rdn. 10 und 17, 20, 22 - jew. m. w. Nachw.).

    Diese Gesundheitsbeeinträchtigung der Klägerin war weiter im Hinblick auf ihren Anlass auch verständlich; das Unfallereignis war nicht lediglich im Sinne einer "Bagatelle" ganz geringfügig (vgl. BGHZ 137, 142 Rdn. 11 gemäß Juris-Ausdruck; Palandt/Grüneberg, a.a.O.).

    Einen kausalen Zurechnungszusammenhang schließt das nur dann aus, wenn der Renten- bzw. Versorgungswunsch der Klägerin der allein ausschlaggebende oder zumindest wesentliche Wunsch war und sich nicht lediglich als ein Symptom einer Fehlverarbeitung des Unfallgeschehens darstellt (vgl. BGHZ 137, 142 Rdn. 20, 22 f gemäß Juris).

  • BGH, 04.04.1989 - VI ZR 97/88

    Ersatzpflicht für psychische Beeinträchtigungen naher Angehöriger

    Auszug aus OLG Köln, 03.12.2013 - 15 U 191/09
    Vor diesem Hintergrund ist anerkannt, dass eine Ersatzpflicht für solche psychisch vermittelten Beeinträchtigungen nur dort in Betracht kommt, wo es zu gewichtigen psychopathologischen Ausfällen von einiger Dauer kommt, die diese auch sonst nicht leichten Nachteile eines schmerzlich empfundenen Unglücksfalls für das gesundheitliche Allgemeinbefinden erheblich übersteigen und die als solche pathologisch fassbar sind, und die deshalb auch nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als Verletzung des Körpers oder der Gesundheit betrachtet werden (vgl. BGH, NJW 1989, 2317 - Rdn. 9 gemäß Juris-; BGH, NJW 1985, 1390, Rdn. 16 f gemäß Juris; OLG Nürnberg, DAR 1995, 447 - Rdn. 30 gemäß Juris - jeweils m. w. Nachw.).

    Insoweit ist nicht zu erkennen, dass sie über das hinausgehen, was Nahestehende in derartigen Fällen erfahrungsgemäß an Beeinträchtigungen erleiden (BGH, NJW 1971, ,1883 - Rdn. 8 und 14 gem. Juris-Ausdruck; BGH, NJW 1989, 2317 ff - Rdn. 9 gemäߠ Juris-Ausdruck; Palandt/Grüneberg, BGB, 72. Aufl., Vorb v § 249 Rdn. 40 - jew. m. w. Nachw.).

    Die Schwelle zu einer die Haftung des Schädigers nach den vorstehenden Maßstäben begründenden Gesundheitsbeeinträchtigung der Eltern ist indessen nur und erst dann überschritten, wo es zu gewichtigen psychisch-pathologischen Ausfällen von einiger Dauer kommt, die - wie oben bereits ausgeführt - das auch sonst nicht leichte Durchleben von Schrecken, Schmerz und Entsetzen über das Leiden des Kindes und die damit verbundene Beeinträchtigung des gesundheitlichen Allgemeinbefindens der Eltern erheblich übersteigen (BGH, NJW 1989, 2317 - Rdn. 9 gem. Juris-Ausdruck m. w. Nachw.).

  • OLG Nürnberg, 01.08.1995 - 3 U 468/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Köln, 03.12.2013 - 15 U 191/09
    Vor diesem Hintergrund ist anerkannt, dass eine Ersatzpflicht für solche psychisch vermittelten Beeinträchtigungen nur dort in Betracht kommt, wo es zu gewichtigen psychopathologischen Ausfällen von einiger Dauer kommt, die diese auch sonst nicht leichten Nachteile eines schmerzlich empfundenen Unglücksfalls für das gesundheitliche Allgemeinbefinden erheblich übersteigen und die als solche pathologisch fassbar sind, und die deshalb auch nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als Verletzung des Körpers oder der Gesundheit betrachtet werden (vgl. BGH, NJW 1989, 2317 - Rdn. 9 gemäß Juris-; BGH, NJW 1985, 1390, Rdn. 16 f gemäß Juris; OLG Nürnberg, DAR 1995, 447 - Rdn. 30 gemäß Juris - jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 05.02.1985 - VI ZR 198/83

    Unfallverletzung eines Embryos

    Auszug aus OLG Köln, 03.12.2013 - 15 U 191/09
    Vor diesem Hintergrund ist anerkannt, dass eine Ersatzpflicht für solche psychisch vermittelten Beeinträchtigungen nur dort in Betracht kommt, wo es zu gewichtigen psychopathologischen Ausfällen von einiger Dauer kommt, die diese auch sonst nicht leichten Nachteile eines schmerzlich empfundenen Unglücksfalls für das gesundheitliche Allgemeinbefinden erheblich übersteigen und die als solche pathologisch fassbar sind, und die deshalb auch nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als Verletzung des Körpers oder der Gesundheit betrachtet werden (vgl. BGH, NJW 1989, 2317 - Rdn. 9 gemäß Juris-; BGH, NJW 1985, 1390, Rdn. 16 f gemäß Juris; OLG Nürnberg, DAR 1995, 447 - Rdn. 30 gemäß Juris - jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Köln, 03.12.2013 - 15 U 191/09
    Wer einen gesundheitlich schon angeschlagenen Menschen verletzt, kann nicht verlangen so gestellt zu werden, als wäre der Betroffene gesund gewesen (vgl. BGH, NJW 2012, 2966 - Rdn. 8 und 10 gemäß Juris(vgl. BGHZ 132, 341/343 ff; BGHZ 137, 142 ff - Rdn. 10 und 17, 20, 22 - jew. m. w. Nachw.).
  • BGH, 11.05.1971 - VI ZR 78/70

    Ersatzfähigkeit von Schockschäden; Berücksichtigung eines fremden Mitverschuldens

    Auszug aus OLG Köln, 03.12.2013 - 15 U 191/09
    Hier geht es indessen um Ansprüche wegen verkehrsunfallbedingter körperlich manifestierter Leiden bzw. um Ansprüche aus einer durch den Unfall eines nahen Angehörigen "seelisch vermittelten" Gesundheitsbeschädigung (vgl. BGH, NJW 1971, 1883).
  • LG Köln, 29.06.2016 - 25 O 424/10

    Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung vor und während

    Bei einer vergleichenden Einordnung in Fälle mit ähnlichen psychischen Folgen ergangener Rechtsprechung zur Festsetzung der Höhe des Schmerzensgeldes hat das Gericht sowohl eine Entscheidung aus dem Jahr 2010 (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 08.03.2010, Az. 1 U 1161/06, zitiert nach juris: 10.000,00 EUR bei posttraumatischer Belastungsstörung als zurechenbare Folge eines tätlichen Angriffs), eine aus dem Jahr 2012 (OLG Frankfurt, Urteil vom 19.07.2012, Az. 1 U 32/12, zitiert nach juris, Rn. 14: 15.000,00 EUR bei posttraumatischer Belastungsstörung aufgrund des Verlusts eines Kindes durch einen Verkehrsunfall) als auch eine aus dem Jahr 2013 (OLG Köln, Urteil vom 03.12.2013, Az. 15 U 191/09, zitiert nach juris: 20.000,00 EUR bei posttraumatischer Belastungsstörung in Form einer Magersucht als Folge einer Verletzung ihres Sohnes durch einen Verkehrsunfall) berücksichtigt.
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