Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.02.2000 - 19 U 113/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10987
OLG Köln, 04.02.2000 - 19 U 113/99 (https://dejure.org/2000,10987)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.02.2000 - 19 U 113/99 (https://dejure.org/2000,10987)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. Februar 2000 - 19 U 113/99 (https://dejure.org/2000,10987)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,10987) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.11.1986 - IX ZR 125/85

    Aufklärungspflicht des Notars über den Tatsachenkern des zu beurkundenden

    Auszug aus OLG Köln, 04.02.2000 - 19 U 113/99
    Der mittelbare Besitz des Erwerbers reicht aus, soweit er, wie hier, nicht vom Veräußerer vermittelt wird (BGH, NJW 1987, 1266 = WM 1987, 74; Palandt/Bassenge, BGB 57. Aufl., § 929 Rn. 22).
  • BGH, 28.04.1987 - VI ZR 1/86

    Rechtsmißbräuchlichkeit der Aufrechnung; Anfechtung der Kostenentscheidung des

    Auszug aus OLG Köln, 04.02.2000 - 19 U 113/99
    Der Sinn der gesetzlichen Regelung besteht darin, dem aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung Ersatzberechtigten die Möglichkeit zu erhalten, in angemessener Frist seine Ansprüche durchzusetzen, ohne sich einen Erfüllungsersatz durch eine Aufrechnung des Schuldners aufnötigen lassen zu müssen (BGH, NJW 1987, 2997, 2998; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 393 Rn. 1; Staudinger/Grunsky, BGB 13. Aufl., § 393 Rn. 1).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht