Rechtsprechung
OLG Köln, 04.03.2010 - 2 X (Not) 10/09 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,18372) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
BNotO § 51 Abs. 1
Aufforderung an den Notar zur Aktenrücknahme möglich, auch wenn Akten zwischenzeitlich bei Amtsgericht verrwahrt wurden
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Amtliche Verpflichtung eines Notars zur Verwahrung von Urkunden, Akten und Büchern seines Amtsvorgängers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BNotO § 51 Abs. 1 S. 1
Verpflichtung eines Notars zur Verwahrung von Urkunden, Akten und Büchern seines Amtsvorgängers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Köln, 04.03.2010 - 2 X (Not) 10/09
- BGH, 07.06.2010 - NotZ 3/10