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   OLG Köln, 04.07.2008 - 6 U 209/07   

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OLG Köln, 04.07.2008 - 6 U 209/07 (https://dejure.org/2008,3571)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.07.2008 - 6 U 209/07 (https://dejure.org/2008,3571)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. Juli 2008 - 6 U 209/07 (https://dejure.org/2008,3571)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    MarkenG §§ 14 Abs. 2; 15 Abs. 2 UWG § 4 Nr. 10

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungs- und Löschungsansprüche wegen Anmeldung und drohender Benutzung einer Marke; Gefahr von Verwechslungen zwischen der bisher noch nicht benutzten, registrierten Marke "1-Pharma" und den älteren Wortmarken "1 A-Pharma" und "1 A Pharma"; Kriterien für die ...

  • Judicialis

    MarkenG § 14 Abs. 2; ; MarkenG § 15 Abs. 2; ; UWG § 4 Nr. 10

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 Abs. 2, § 15 Abs. 2; UWG § 4 Nr. 10
    "1 A Pharma ./. 1 Pharma"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 234
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (32)

  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 6/05

    Kinder II

    Auszug aus OLG Köln, 04.07.2008 - 6 U 209/07
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen der Ähnlichkeit der Zeichen und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.: BGH, GRUR 2007, 1066 = WRP 2007, 1466 [Tz. 21] - Kinderzeit; GRUR 2007, 1071 = WRP 2007, 1461 [Tz. 20] - Kinder II; GRUR 2008, 505 = WRP 2008, 797 [Tz. 18] - TUC-Salzcracker; jeweils m.w.N.).

    a) Bei der Bestimmung der Kennzeichnungskraft einer Klagemarke sind zu berücksichtigen insbesondere die Eigenschaften, die die Marke von Hause aus besitzt, der von der Marke gehaltene Marktanteil, die Intensität, die geografische Verbreitung und die Dauer der Benutzung der Marke, der Werbeaufwand des Unternehmens für eine Marke und der Teil der beteiligten Verkehrskreise, die die Waren oder Dienstleistungen auf Grund der Marke als von einem bestimmten Unternehmen stammend erkennen (BGH, GRUR 2007, 1071 = WRP 2007, 1461 [Tz. 27] - Kinder II m.w.N.), wobei aus Umständen, die sich auf die Bekanntheit einer Wort- / Bildmarke beziehen, nicht ohne weiteres auf eine gesteigerte Kennzeichnungskraft des Wortbestandteils geschlossen werden kann (BGH, a.a.O. [Tz. 29, 31]).

    Eine kraft Verkehrsdurchsetzung, das heißt auf Grund eines Bekanntheitsgrades von wenigstens 50 % (BGH, GRUR 2006, 760 = WRP 2006, 1130 [Tz. 20] - LOTTO; GRUR 2008, 510 = WRP 2008, 791 [Tz. 23] - Milchschnitte m.w.N.) eingetragene Marke verfügt regelmäßig über normale Kennzeichnungskraft (BGH, GRUR 2007, 1066 = WRP 2007, 1466 [Tz. 34] - Kinderzeit m.w.N.), Im Übrigen hat die Bindung des Richters im Verletzungsverfahren an die Eintragung der Marke nur zur Folge, dass er der Marke nicht jeglichen Schutz versagen darf (BGH, GRUR 2000, 608 [610] = WRP 2000, 529 - ARD-1); den Grad der Kennzeichnungskraft der Klagemarke hat er selbstständig zu bestimmen (BGH, GRUR 2002, 171 [173 f.] = WRP 2001, 1315 - Marlboro-Dach; GRUR 2007, 780 [Tz. 35] - Pralinenform; GRUR 2007, 1071 = WRP 2007, 1461 [Tz. 24] - Kinder II; GRUR 2007, 1066 = WRP 2007, 1466 [Tz. 30] - Kinderzeit; vgl. zur Unerheblichkeit der Eintragung für die Anerkennung normaler Kennzeichnungskraft beim Löschungsanspruch Ströbele / Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 9 Rn. 185, 189).

    Weil der Durchschnittsverbraucher eine Marke regelmäßig als Ganzes wahrnimmt und nicht auf die verschiedenen Einzelheiten achtet, ist bei Beurteilung der Zeichenähnlichkeit auf den durch die Zeichen hervorgerufenen Gesamteindruck abzustellen, wobei insbesondere ihre unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (EuGH, GRUR 2008, 343 [Tz. 33] = WRP 2007, 1322 - Il Ponte Finanziaria/HABM [Bainbridge], BGH, GRUR 2008, 505 [Tz. 18] - TUC-Salzcracker; jeweils m.w.N.), was nicht ausschließt, dass ein Zeichen innerhalb einer zusammengesetzten Marke eine selbstständig kennzeichnende Stellung behält, auch ohne dass es das Erscheinungsbild der Marke dominiert oder prägt (EuGH, GRUR 2005, 1042 [Tz. 30] - Thomson Life; BGH, GRUR 2007, 1071 [Tz. 35] - Kinder II, m.w.N.).

    Bei der Annahme einer Verwechslungsgefahr unter diesem Aspekt sind besonders strenge Anforderungen an die Wesensgleichheit des älteren Zeichens mit dem angegriffenen Zeichen zu stellen (BGHZ 131, 122 [127] = GRUR 1996, 200 - Innovadiclophlont; BGH, GRUR 2007, 1066 = WRP 2007, 1466 [Tz. 45] - Kinderzeit; GRUR 2007, 1071 = WRP 2007, 1461 [Tz. 41] - Kinder II; Ullmann, GRUR 1993, 334 [337]; Eichelberger, WRP 2006, 316 [321]).

  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 94/04

    Kinderzeit

    Auszug aus OLG Köln, 04.07.2008 - 6 U 209/07
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen der Ähnlichkeit der Zeichen und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.: BGH, GRUR 2007, 1066 = WRP 2007, 1466 [Tz. 21] - Kinderzeit; GRUR 2007, 1071 = WRP 2007, 1461 [Tz. 20] - Kinder II; GRUR 2008, 505 = WRP 2008, 797 [Tz. 18] - TUC-Salzcracker; jeweils m.w.N.).

    Eine kraft Verkehrsdurchsetzung, das heißt auf Grund eines Bekanntheitsgrades von wenigstens 50 % (BGH, GRUR 2006, 760 = WRP 2006, 1130 [Tz. 20] - LOTTO; GRUR 2008, 510 = WRP 2008, 791 [Tz. 23] - Milchschnitte m.w.N.) eingetragene Marke verfügt regelmäßig über normale Kennzeichnungskraft (BGH, GRUR 2007, 1066 = WRP 2007, 1466 [Tz. 34] - Kinderzeit m.w.N.), Im Übrigen hat die Bindung des Richters im Verletzungsverfahren an die Eintragung der Marke nur zur Folge, dass er der Marke nicht jeglichen Schutz versagen darf (BGH, GRUR 2000, 608 [610] = WRP 2000, 529 - ARD-1); den Grad der Kennzeichnungskraft der Klagemarke hat er selbstständig zu bestimmen (BGH, GRUR 2002, 171 [173 f.] = WRP 2001, 1315 - Marlboro-Dach; GRUR 2007, 780 [Tz. 35] - Pralinenform; GRUR 2007, 1071 = WRP 2007, 1461 [Tz. 24] - Kinder II; GRUR 2007, 1066 = WRP 2007, 1466 [Tz. 30] - Kinderzeit; vgl. zur Unerheblichkeit der Eintragung für die Anerkennung normaler Kennzeichnungskraft beim Löschungsanspruch Ströbele / Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 9 Rn. 185, 189).

    Bei der Annahme einer Verwechslungsgefahr unter diesem Aspekt sind besonders strenge Anforderungen an die Wesensgleichheit des älteren Zeichens mit dem angegriffenen Zeichen zu stellen (BGHZ 131, 122 [127] = GRUR 1996, 200 - Innovadiclophlont; BGH, GRUR 2007, 1066 = WRP 2007, 1466 [Tz. 45] - Kinderzeit; GRUR 2007, 1071 = WRP 2007, 1461 [Tz. 41] - Kinder II; Ullmann, GRUR 1993, 334 [337]; Eichelberger, WRP 2006, 316 [321]).

  • BPatG, 23.10.2003 - 25 W (pat) 110/03
    Auszug aus OLG Köln, 04.07.2008 - 6 U 209/07
    Im Einzelfall mögen aus Zahlen und Buchstaben kombinierte Zeichen nicht ganz unoriginell sein (BGH, GRUR 1995, 808 [810] - P3-plastoclin [für Reinigungsmittel]) und konkrete Unterscheidungskraft aufweisen, wenn ihnen für die fraglichen Waren kein beschreibender Begriffsinhalt zuzuordnen ist (BGH, GRUR 2002, 884 [885] = WRP 2002, 1069 - B-2 alloy [für Metalllegierungen]), sie können aber auch als Sachangabe zu verstehen sein (vgl. BPatG, GRUR 2004, 336 [338] - beauty24.de [für Schönheits-Dienstleistungen]).

    Diese ursprüngliche Kennzeichnungsschwäche wird nicht etwa durch die von den Klägerinnen geltend gemachte "Einmaligkeit" ihrer Wortmarken ausgeglichen, die sich aus dem angeblich von Bezeichnungsgewohnheiten der Branche abweichenden Markenbildungsprinzip ergeben soll; dass ähnlich gebildete Kennzeichnungen für Gesundheitsprodukte bisher nur in geringem Umfang zur Eintragungsreife gelangt sein mögen (vgl. allerdings zur branchenübergreifenden Üblichkeit solcher Bezeichnungen Anlagen B 2-4; B 7; zur - früheren - Üblichkeit von Buchstaben-Zahlen-Verbindungen gerade im pharmazeutischen Warensektor vgl. BGH, GRUR 1956, 219 [222] - W-5), schließt nicht aus, sondern legt eher nahe, dass der Abstand zu kennzeichnungsschwachen Sachangaben hier besonders gering ist (vgl. zur markenrechtlichen Irrelevanz der Einmaligkeit einer Internetadresse BPatG, GRUR 2004, 336 [338] - beauty24.de; zur fehlenden Indizwirkung des Registerstandes im umgekehrten Fall vgl. Ingerl / Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., § 14 Rn. 361 m.w.N.).

  • BGH, 25.10.2007 - I ZR 18/05

    TUC-Salzcracker

    Auszug aus OLG Köln, 04.07.2008 - 6 U 209/07
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen der Ähnlichkeit der Zeichen und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.: BGH, GRUR 2007, 1066 = WRP 2007, 1466 [Tz. 21] - Kinderzeit; GRUR 2007, 1071 = WRP 2007, 1461 [Tz. 20] - Kinder II; GRUR 2008, 505 = WRP 2008, 797 [Tz. 18] - TUC-Salzcracker; jeweils m.w.N.).

    Weil der Durchschnittsverbraucher eine Marke regelmäßig als Ganzes wahrnimmt und nicht auf die verschiedenen Einzelheiten achtet, ist bei Beurteilung der Zeichenähnlichkeit auf den durch die Zeichen hervorgerufenen Gesamteindruck abzustellen, wobei insbesondere ihre unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (EuGH, GRUR 2008, 343 [Tz. 33] = WRP 2007, 1322 - Il Ponte Finanziaria/HABM [Bainbridge], BGH, GRUR 2008, 505 [Tz. 18] - TUC-Salzcracker; jeweils m.w.N.), was nicht ausschließt, dass ein Zeichen innerhalb einer zusammengesetzten Marke eine selbstständig kennzeichnende Stellung behält, auch ohne dass es das Erscheinungsbild der Marke dominiert oder prägt (EuGH, GRUR 2005, 1042 [Tz. 30] - Thomson Life; BGH, GRUR 2007, 1071 [Tz. 35] - Kinder II, m.w.N.).

  • BGH, 12.03.1992 - I ZR 110/90

    Verwechselungsgefahr bei Branchenidentität - "ac-pharma"

    Auszug aus OLG Köln, 04.07.2008 - 6 U 209/07
    Für die Annahme einer Verwechslungsgefahr reicht in aller Regel bereits die Übereinstimmung in einer Hinsicht aus (BGH, GRUR 1992, 550 [551] - ac-pharma; BGHZ 139, 340 [347] = GRUR 1999, 241 = WRP 1999, 192 - Lions; BGH, GRUR 2003, 1044 [1046] = WRP 2003, 1436 - Kelly; BGh, GRUR 2004, 783 [784] = WRP 2004, 1043 - Neuro-Vibolex / Neuro-Fibraflex).

    Da der Wortklang durch den auf der ersten Silbe (hier: "eins") liegenden Akzent geprägt wird und die Klangwirkung des zusätzlichen Vokals bei den Klagemarken auch dadurch gemindert erscheint, dass das folgende Wort weitere zwei "a"-Laute aufweist (vgl. BGH, GRUR 1992, 550 [551] - ac-pharma), ist das Gewicht der Abweichung im Ergebnis nicht hoch.

  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 223/01

    NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX

    Auszug aus OLG Köln, 04.07.2008 - 6 U 209/07
    Für die Annahme einer Verwechslungsgefahr reicht in aller Regel bereits die Übereinstimmung in einer Hinsicht aus (BGH, GRUR 1992, 550 [551] - ac-pharma; BGHZ 139, 340 [347] = GRUR 1999, 241 = WRP 1999, 192 - Lions; BGH, GRUR 2003, 1044 [1046] = WRP 2003, 1436 - Kelly; BGh, GRUR 2004, 783 [784] = WRP 2004, 1043 - Neuro-Vibolex / Neuro-Fibraflex).

    Insofern kann auch ein übereinstimmender beschreibender Bestandteil zum Gesamteindruck beitragen und bei der Beurteilung der Zeichenähnlichkeit zu berücksichtigen sein (BGH, GRUR 1999, 735 [736] = WRP 1999, 855 - Monoflam / Polyflam; GRUR 2004, 783 [784 f.] = WRP 2004, 1043 - Neuro-Vibolex / Neuro-Fibraflex m.w.N.).

  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 111/99

    BIG; Verwechslungsgefahr einer Marke unter dem Aspekt des Serienzeichens

    Auszug aus OLG Köln, 04.07.2008 - 6 U 209/07
    Diese Art der Verwechslungsgefahr, die erst zu prüfen ist, wenn die einander gegenüberstehenden Zeichen nach ihrem Gesamteindruck für den betreffenden Warenbereich nicht unmittelbar miteinander verwechselbar sind, greift ein, wenn die Zeichen in einem Bestandteil übereinstimmen, den der Verkehr als Stamm mehrerer Zeichen eines Unternehmens sieht und deshalb die nachfolgenden Bezeichnungen, die einen wesensgleichen Stamm aufweisen, dem gleichen Inhaber zuordnet (BGH, GRUR 2002, 542 [544] = WRP 2002, 534 - BIG; GRUR 2002, 544 [547] = NJW-RR 2002, 829 = WRP 2002, 537 - BANK 24).
  • BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93

    "Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel

    Auszug aus OLG Köln, 04.07.2008 - 6 U 209/07
    Bei der Annahme einer Verwechslungsgefahr unter diesem Aspekt sind besonders strenge Anforderungen an die Wesensgleichheit des älteren Zeichens mit dem angegriffenen Zeichen zu stellen (BGHZ 131, 122 [127] = GRUR 1996, 200 - Innovadiclophlont; BGH, GRUR 2007, 1066 = WRP 2007, 1466 [Tz. 45] - Kinderzeit; GRUR 2007, 1071 = WRP 2007, 1461 [Tz. 41] - Kinder II; Ullmann, GRUR 1993, 334 [337]; Eichelberger, WRP 2006, 316 [321]).
  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 148/04

    CORDARONE

    Auszug aus OLG Köln, 04.07.2008 - 6 U 209/07
    Zwar kann nach der Rechtsprechung ausnahmsweise ein Löschungsanspruch aus §§ 8 Abs. 2 Nr. 10, 50 Abs. 1 MarkenG oder §§ 3, 4 Nr. 10, § 8 UWG bestehen, wenn der Zeicheninhaber in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstands des Vorbenutzers ohne zureichenden sachlichen Grund für gleiche oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen die gleiche oder eine zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung mit dem Ziel der Störung des Besitzstands des Vorbenutzers oder in der Absicht, für diesen den Gebrauch der Bezeichnung zu sperren, als Kennzeichen hat eintragen lassen oder wenn der Zeichenanmelder die mit der Eintragung des Zeichens kraft Markenrechts entstehende und wettbewerbsrechtlich an sich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzt (BGH, GRUR 2005, 414 [417] = WRP 2005, 610 - Russisches Schaumgebäck; BGHZ 173, 230 = GRUR 2008, 160 [162] = WRP 2008, 226 - Cordarone; BGH, WRP 2008, 785 [Tz. 21 ff.] - Akademiks).
  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 45/03

    Russisches Schaumgebäck

    Auszug aus OLG Köln, 04.07.2008 - 6 U 209/07
    Zwar kann nach der Rechtsprechung ausnahmsweise ein Löschungsanspruch aus §§ 8 Abs. 2 Nr. 10, 50 Abs. 1 MarkenG oder §§ 3, 4 Nr. 10, § 8 UWG bestehen, wenn der Zeicheninhaber in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstands des Vorbenutzers ohne zureichenden sachlichen Grund für gleiche oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen die gleiche oder eine zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung mit dem Ziel der Störung des Besitzstands des Vorbenutzers oder in der Absicht, für diesen den Gebrauch der Bezeichnung zu sperren, als Kennzeichen hat eintragen lassen oder wenn der Zeichenanmelder die mit der Eintragung des Zeichens kraft Markenrechts entstehende und wettbewerbsrechtlich an sich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzt (BGH, GRUR 2005, 414 [417] = WRP 2005, 610 - Russisches Schaumgebäck; BGHZ 173, 230 = GRUR 2008, 160 [162] = WRP 2008, 226 - Cordarone; BGH, WRP 2008, 785 [Tz. 21 ff.] - Akademiks).
  • BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99

    BANK 24

  • BGH, 10.01.2008 - I ZR 38/05

    AKADEMIKS

  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 110/97

    ARD-1

  • BGH, 19.12.2002 - I ZB 21/00

    Buchstabe "Z"; Unterscheidungskraft eines Buchstabens

  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 9/01

    "Kelly"; Deutung einer Bezeichnung als Personenname

  • BGH, 20.01.1956 - I ZR 146/53

    Kombination von Buchstaben und Zahlen

  • OLG Köln, 12.01.2001 - 6 U 98/00

    Erledigung vor Zustellung der Beschlussverfügung - Kostenfolge -

  • BGH, 18.04.2002 - I ZB 23/99

    "Zahl "1""; Unterscheidungskraft und Freihaltungsbedürfnis

  • BGH, 25.01.2007 - I ZR 22/04

    Pralinenform

  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 181/02

    Das Telefon-Sparbuch

  • BGH, 05.04.2001 - I ZR 168/98

    Marlboro-Dach; Beurteilung des Gesamteindrucks bei Überlagerung eines verwendeten

  • BGH, 25.03.1999 - I ZB 32/96

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

  • BGH, 25.10.2007 - I ZB 22/04

    Milchschnitte

  • BGH, 19.01.2006 - I ZB 11/04

    LOTTO

  • BPatG, 01.02.2006 - 32 W (pat) 62/03

    Go seven

  • BGH, 11.05.1995 - I ZR 111/93

    "P3-plastoclin"; Geltendmachung markenrechtlicher Ansprüche aufgrund eines vor

  • EuGH, 13.09.2007 - C-234/06

    Il Ponte Finanziaria / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der

  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 96/03

    TOSCA BLU

  • BGH, 14.03.2002 - I ZB 16/99

    "B-2 alloy"; Unterscheidungskraft einer Marke

  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

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